Senior mit einer jüngeren Frau

Demenzbetreuung

Demenzbetreuung

Definition, Hilfen, Formen der Pflege, Kosten, Vorsorge

Rund zwei Drittel aller an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen werden in Deutschland im Familienkreis betreut. Für die Angehörigen ist dies mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Hier bieten unterschiedliche Hilfsangebote und Betreuungsformen Abhilfe. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick, zeigen Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung und Finanzierung auf.  

Was ist Demenz?

„Demenz“ leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet so viel wie „weg vom Geist“ bzw. „ohne Geist“. Mit dem Verlust der kognitiven Leistungsfähigkeit ist auch schon der Grundcharakter der Erkrankung umrissen. Bei den Betroffenen sind anfänglich das Kurzzeitgedächtnis und die Merkfähigkeit gestört. Im fortgeschrittenen Stadium schwinden auch Inhalte des Langzeitgedächtnisses.

Durch die Veränderung der Hirnfunktion gehen kognitive (geistige), emotionale und soziale Fähigkeiten und Fertigkeiten verloren, die Persönlichkeit des Erkrankten verändert sich insgesamt. Betroffene sind in ihrer Wahrnehmung eingeschränkt, haben häufig Wortfindungsstörungen und können sich zeitlich und räumlich nicht sicher orientieren. Je nach Verlauf sind an Demenz erkrankte Menschen nur bedingt oder gar nicht in der Lage, ihren Lebensalltag ohne Hilfe aktiv zu planen und zu organisieren.

Die häufigste Form der Demenz ist Alzheimer. Typischerweise kommt es nach einem schleichenden Krankheitsbeginn zu einer fortschreitenden Symptomatik über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren.

 

Demenzbetreuung: Definition und Ziele

Eine Demenzbetreuung orientiert sich an den individuellen sozialen, seelischen und kognitiven Bedürfnissen und Anforderungen der erkrankten Menschen mit dem Ziel, ihnen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in ihrem vertrauten Umfeld zu ermöglichen. Eine angemessene Demenzbetreuung soll die geistigen und körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Erkrankten bestmöglich stützen und fördern, soziale Kontakte aufrechterhalten und Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich die Betroffenen geborgen und menschlich aufgehoben fühlen können.

Die Aufgaben einer Demenzbetreuung sind vielfältig und hängen in jedem individuellen Fall von der Schwere der Erkrankung und der familiären Situation ab. Mit besonderen Herausforderungen ist die Pflege von Demenzpatienten verbunden, wenn sie allein leben. Vor diesem Hintergrund kommen für Menschen mit Demenz verschiedene Betreuungs- und Wohnformen in Betracht. Dazu gehören unter anderem die Pflege zu Hause durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste, Entlastung durch stundenweise Demenzbetreuung oder Tagespflege, Pflege-Wohngemeinschaften und schließlich Einrichtungen wie Wohnheime, Alten- oder Pflegeheime.

 

Demenzbetreuung zu Hause durch pflegende Angehörige

Die Demenzbetreuung durch Angehörige ist mit hohen Belastungen verbunden. Dennoch werden statistisch rund zwei Drittel aller Demenzpatienten im vertrauten Umfeld zu Hause begleitet. Das entspricht dem Wunsch der meisten Menschen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu leben.

Die Betreuung durch Vertrauenspersonen aus dem familiären Umfeld ist in den meisten Fällen für die Betroffenen vor allem im Anfangsstadium der Erkrankung eine sehr gute Wahl. Dies gelingt umso besser, je umfassender sich die Angehörigen selbst informieren und bei Bedarf gezielte Hilfen in Anspruch nehmen.

Unsere Empfehlung: Ab anerkanntem Pflegegrad 1 haben pflegende Angehörige und/oder eine bevollmächtigte Vertrauensperson Anspruch auf eine kostenlose individuelle und umfassende Beratung. Dabei geht es nicht nur um Hinweise zur Pflegepraxis im Alltag, sondern um erforderliche Hilfen, Leistungs- und Unterstützungsangebote und Möglichkeiten der ambulanten Versorgung, die einen stationären Aufenthalt oder die Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung oder einem Pflegeheim verhindern.

Eine Beratungspflicht für erkrankte Personen in regelmäßigen Abständen, die ausschließlich von pflegenden Angehörigen betreut werden und Pflegegeld in Anspruch nehmen, besteht ab Pflegerad 2.

 

Beratung und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige

Bei der Betreuung im privaten Zuhause sind Intuition und Empathie zwar wichtig, vielmehr komm es jedoch darauf an, sich auf die individuellen Bedürfnisse der demenzerkrankten Person einzulassen. Das ist nicht immer einfach, erfordert viel Geduld in der täglichen Fürsorge und ein Gespür dafür, wann man als Angehöriger selbst an seine eigenen physischen und psychischen Grenzen stößt. Auch lassen sich Beruf und pflegerischer Alltag nicht immer optimal in Einklang bringen. Hier stehen neben finanziellen Hilfen entlastende Angebote zur Verfügung, die Abhilfe schaffen.

Entlastungsmöglichkeiten können zum Beispiel sein:

  • Information, Beratung, Kurse bei regionalen Demenz-Beratungsstellen
  • Demenz-Hilfe der Krankenkasse/Pflegekasse
  • Selbsthilfe-/Gesprächsgruppen für pflegende Angehörige
  • Aktivierungsangebote / Tagespflege für Betroffene mit Demenz
  • Entlastung zu Hause: Alltagsbegleiter, hauswirtschaftliche Unterstützung, ambulante Pflegedienste, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege (Auszeit vom Pflegealltag, Urlaub), 24-Stunden-Pflege

 

Entlastungen und Betreuungsalternativen in der Demenzbetreuung

Ambulanter Pflegedienst für die Demenz-Betreuung

Mobile Dienste haben sich auf die fachgerechte Betreuung von Menschen mit Demenzerkrankung eingestellt und auch spezialisiert. Um den Betroffenen gerecht zu werden, engagieren sich speziell ausgebildete Pflegekräfte (Altenpfleger), die auf die Betreuungssituation entsprechend vorbereitet sind.

Pflegende Angehörige werden durch die Fachkräfte der ambulanten Pflegedienste entlastet, zumal bei Aufgaben, die mitunter psychisch und physisch schwerfallen. Ambulante Pflegedienste bieten professionelle Unterstützung in der Grundpflege und können individuell auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen eingehen. Pflegefachkräfte sind darüber hinaus unverzichtbar, sollten medizinische-therapeutische Maßnahmen in der Behandlungspflege erforderlich werden, die auf ärztliche Anweisung erfolgen.

 

Stundenweise Betreuung bei Demenz/ 24-Stunden-Betreuung

Für zeitlich begrenzte Entlastung pflegender Angehöriger sorgt eine stundenweise Betreuung zu Hause. Dies können hauswirtschaftliche Unterstützungen sein oder eine Alltagsbegleitung (Seniorenbegleiter) mit individuellen Angeboten zur Beschäftigung (Basteln, Vorlesen, Spaziergänge etc.) und einer aktivierenden Freizeitgestaltung.

Eine 24-Stunden-Pflege, bei der die Betreuungskraft im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnt, ist häufig bei fortschreitender Demenz-Erkrankung erforderlich. Die Unterstützungsleistungen unterscheiden sich im Prinzip nicht von der stundenweisen Betreuung, gehen aber mit der täglichen Grundpflege über diese hinaus und bieten mit der Rund-um-die-Uhr-Präsenz einer Pflegekraft im häuslichen Umfeld weitere Vorteile. Je nach Beeinträchtigung des Pflegebedürftigen ist mitunter eine medizinische Behandlungspflege oder Intensivpflege im privaten Zuhause erforderlich. PRIVATSCHWESTER vermittelt Betreuungskräfte für die hauswirtschaftliche Unterstützung und examinierte Pflegefachkräfte.

 

Tagespflege und Gruppenangebote bei Demenz

Um kognitive Fähigkeiten demenzerkrankter Menschen zu fördern, bieten sich (schon mit dem Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1) Pflegeeinrichtungen an, die ein entsprechendes aktivierendes Umfeld schaffen wie etwa Demenz-Cafés, bewegungstherapeutische Maßnahmen, regelmäßige Gruppenangebote für die Freizeitgestaltung. Einrichtungen für die Tagespflege bieten einen strukturierten Tagesablauf in einem geschützten Rahmen und fachliche Begleitung durch speziell ausgebildete Pflegekräfte.

Nachtpflege

Bei Demenzkranken ist der Tag-Nachtrhythmus mitunter gestört. Wenn außerdem eine Intensivbetreuung erforderlich sein sollte, bieten Pflegeheime entsprechende Möglichkeiten für eine teilstationäre Nachpflege an. Die Betroffenen sind in einem geschützten Rahmen und unter professionellen Pflegebedingungen auf Zeit bestens aufgehoben.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Auszeiten von der Pflege

Pflegende Angehörige, die selbst krank sind oder Urlaub machen möchten, können für ihre Auszeit eine Ersatzpflege beantragen. Die sogenannte Kurzzeit- oder Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, Einzelpflegekräfte, eine ehrenamtliche Pflegeperson oder durch nahe Angehörige erfolgen. Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für bis zu sechs Wochen im Jahr. Ab Pflegegrad 1 kann ein Entlastungsbetrag für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.

Betreutes Wohnen / Demenz-Wohngruppen

Eigenständig im vertrauten Zuhause, aber dennoch in Gemeinschaft mit anderen. Ambulant betreute Wohnformen können eine Alternative zu einem Pflegeheim sein. Eigenes Zimmer, eigene Wohneinrichtung – das vertraute Zuhause und Gemeinschaftsräume (Küche, Bad, Begegnungsraum), die geteilt werden, bieten eine geschützte WG-Atmosphäre. In der Regel werden solche Demenz-Wohngemeinschaften von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Mitunter gehören solche Formen für betreutes Wohnen auch zu den ganzheitlichen Angeboten von Pflegeeinrichtungen.

 

Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegebedürftigkeit: Pflegekasse, Sozialamt

  1. Antrag auf Pflegeleistungen / Pflegegutachten zur Vergabe eines Pflegegrads

Demenzkranke haben schon dann Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse, wenn sie so beeinträchtigt sind, dass bei Verrichtungen des täglichen Lebens fremde Hilfe, Anleitung oder Beaufsichtigung erforderlich sind. Insofern ist es immer sinnvoll, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Den Antrag stellt die betroffene Person selbst oder eine bevollmächtigte Vertrauensperson formlos (schriftlich oder mündlich).

Im Auftrag der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse überprüft ein unabhängiger Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Diensts (MD) bzw. von Medicproof (private Krankenkasse) bei einem Hausbesuch die Pflegebedürftigkeit und empfiehlt je nach Beeinträchtigung einen Pflegegrad (1-5), mit dem entsprechende finanzielle Unterstützungsleistungen (Zuzahlungen) der Pflegekasse verbunden sind.

An Demenz erkrankte Menschen sind oft noch über eine lange Zeit körperlich gesund. Das macht eine Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrads durch den Medizinischen Dienst nicht immer einfach. Gerade in der Anfangsphase der Erkrankung kann es zu Fehleinschätzungen der Gutachter kommen.

Unser Tipp zum Termin mit dem Gutachter des MD: Ein Pflegetagebuch, in dem dokumentiert ist, in welchen Lebensbereichen des Alltags es Hilfebedarf gibt und/oder hausärztliche Bescheinigungen, Entlassungsberichte von Krankenhäusern oder Reha-Kliniken sind in den meisten Fällen für eine angemessene Beurteilung hilfreich.

Gut zu wissen: Bei an Demenz erkrankten Menschen ist absehbar, dass sich die Pflegebedürftigkeit und damit der Pflegegrad auf absehbare Zeit ändert. Hier kann durch ein Wiederholungsgutachten eine bedarfsgerechte Beurteilung (in der Regel nach 2 Jahren) zur Anpassung erfolgen.

 

  1. Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt

Die Leistungen der Pflegekasse sind lediglich Zuzahlungen, die für unterstützende Maßnahmen in der häuslichen Pflege durch Angehörige, ambulante Betreuungsdienste (Pflegesachleistungen) oder andere Betreuungsformen (Tages- und Nachtpflege, psychiatrische Krankenpflege etc.) genutzt werden können. Bei den Kosten verbleibt in der Regel ein mitunter beträchtlicher Eigenanteil. Pflegebedürftige Personen und deren Angehörige, die nicht in der Lage sind, entsprechende Eigenleistungen zu erbringen, können bei dem zuständigen Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragen.

 

Leistungen der Pflegekassen nach Pflegegrad

Pflegeleistung Pflegegrad
1
Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld 0 € 316 € 545 € 728 € 901 €
Pflegesachleistung 0 € 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Tages- und Nachtpflege 0 € 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Entlastungsbetrag 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Vollstationäre Pflege 0 € 770 € 1.626 € 1.775 € 2.005 €
Kurzzeitpflege / pro Jahr 0 € 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege / pro Jahr 0 € 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €

 

 

Rechtliche Aspekte bei Demenz: Patientenvorsorge

Bei fortschreitender Erkrankung schränkt Demenz die Einsichtsfähigkeit und die Willensentscheidung eines Menschen ein. Wie Betroffene medizinisch behandelt werden möchten, Rechtsgeschäfte oder Behördenangelegenheit abgewickelt werden sollen, wenn sie nicht mehr imstande sind, selbstständig darüber zu entscheiden, gibt Angehörigen Fragen auf. Neben testamentarischen Verfügungen kann mit einer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und/oder einer Vorsorgevollmacht dazu rechtzeitig Klarheit hergestellt werden.

Ein Testament oder eine Vollmacht setzt in jedem Fall einen geschäftsfähigen Menschen voraus, der einwilligungs- und einsichtsfähig ist. Menschen mit beginnender Demenz können sich ärztlich bescheinigen lassen, dass sie dazu (noch) die nötigen Voraussetzungen besitzen.

 

Beratung ist uns wichtig: Sie benötigen eine Haushaltshilfe oder eine examinierte Pflegekraft? Sollten Sie Fragen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie uns eine Mail oder nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf:

Telefon: 040 / 696 32 69 80

E-Mail: info@privatschwester.de

 

Weiterführende Informationen

  • Zum Begriff „Demenz“:

Bundesministerium für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/d/demenz.html#:~:text=%22Weg%20vom%20Geist%22%20bzw%20.,der%20Verlust%20der%20geistigen%20Leistungsf%C3%A4higkeit.

Ratgeber Demenz (PDF) / Informationen für die häusliche Pflege:
Bundesministerium für Gesundheit
Ratgeber Demenz, Informationen für die häusliche Pflege von Menschen mit Demenz (bundesgesundheitsministerium.de)

 

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