Bei Privatschwester gibt es keine versteckten Kosten. Die Preise für eine pflegeunterstützende Haushaltkraft bis hin zur examinierten Pflegekraft liegen zwischen 2.190 € und 3.000 € im Monat.
Die genaue Höhe der Kosten ist abhängig von der individuellen Hilfsbedürftigkeit sowie den geforderten Qualifikationen und Sprachkenntnissen der Betreuungskraft. Pflegebedürftige mit Pflegegrad können ihr Pflegegeld als Zuschuss nutzen. Weitere Zuschüsse und Förderungen der Pflegekassen finden sie hier.
Bei dieser Berechnung handelt es sich um eine vereinfachte und beispielhafte Aufstellung der Kosten und möglichen Zuschüsse bei der Finanzierung der sogenannten 24-Stunden-Betreuung. Die genaue Höhe ist vom Einzelfall abhängig und kann deutlich höher ausfallen. Eine nächtliche Betreuung stellt einen Mehraufwand dar. Die Bereitschaft und Durchführung einzelner Nachteinsätze ist im Preis enthalten, permanent anfallende Nachtarbeiten erhöhen jedoch den Betreuungsaufwand.
Die Zuschüsse der Kosten sind grundsätzlich im Sozialrecht (Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, Pflegegesetz) und im Steuerrecht geregelt (Steuererleichterung bei der Einkommenssteuer). Die Leistungsansprüche und Steuererleichterungen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und vom Einzelfall abhängig. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang gerne und zeigen Ihnen auf, welche finanziellen Entlastungen möglich sind.
Monatliche Kosten(inkl. aller Sozialabgaben, Versicherungen, Steuern & Fahrtkosten*) | |
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| bis 3.000 € |
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen | nach Rücksprache |
Betreuung einer Person mit Demenz | zzgl. 100 bis 200 € |
Betreuung einer weiteren Person im Haushalt | |
ohne Pflegebedarf mit Pflegebedarf | zzgl. 100 bis 200 € zzgl. 200 bis 400 € |
*Fahrtkosten je nach Vertrag der Entsendeagentur
Die monatlichen Kosten für eine Betreuungskraft richten sich nach den bestehenden Sprachkenntnissen, Anforderung der Betreuungssituation, den Qualifikationen und Erfahrungen. Mögliche Kosten für z.B. eine Reisebegleitung und/oder weitere gewünschte Zusatzleistungen sind nicht im Gesamtpreis enthalten und müssen gesondert vereinbart werden. Der Zuschlag für die bundeseinheitlichen Feiertage ist in den Preisen nicht enthalten und entspricht in der Regel einem doppelten Tagessatz.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Durchsetzung Ihres gerechten Pflegegrades. Unsere Pflegeberater setzen sich für folgende Leistungsansprüche ein, damit Sie die Pflege erhalten, die Sie benötigen:
Pflegegrad überprüfen und berechnen
einen Pflegegrad beantragen
einen höheren Pflegegrad beantragen
Hilfe für und bei den Terminen mit dem MDK zur Pflegebegutachtung
Widerspruch gegen einen Pflegegrad einlegen
Unterstützung bei Anträgen zur Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Unterstützung bei Anträgen für Pflegehilfsmittel sowie deren Organisation
Sie benötigen Unterstützung? Sprechen Sie uns über unsere Servicepakete an, wir informieren Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und unsere Preise.