Pflegekraft spricht mit einer Seniorin 2

Pflege- und Betreuungsformen

Pflege- und Betreuungsformen

Die Wahl der richtigen Betreuungsform für pflegebedürftige Menschen ist grundlegend, wenn körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen der Betroffenen bedarfsgerecht aufgefangen werden sollen. Wir geben Orientierung zu den Möglichkeiten.

Viele Menschen beschäftigt die Frage, wie sie im Alter wohnen und bei Pflegebedürftigkeit versorgt werden können. In den meisten Fällen wünschen sie sich ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause. Die  Betreuung im gewohnten Umfeld durch Angehörige, ehrenamtliche Vertrauenspersonen oder ambulante Dienste steht somit in einem engen Zusammenhang mit einer Lebensqualität, auf die Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit nicht verzichten möchten.

Nicht immer kann der Pflegeaufwand innerhalb der eigenen Familie geleistet werden, häufig stoßen Angehörige physisch und psychisch an ihre Grenzen. Hier öffnen sich Möglichkeiten, die dem individuellen Hilfebedarf ebenso gerecht werden wie den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen pflegebedürftiger Menschen.

Betreuungsformen zu Hause

  1. Private Betreuung durch Angehörige

Die Betreuung zu Hause ermöglicht eine Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer gewohnten Umgebung. Die Betreuung wird durch Familienmitglieder, Freunde oder ehrenamtliche Helfer sichergestellt, stärkt die soziale und psychische Gesamtsituation von Menschen mit Hilfebedarf und soll eine weitgehend autonome Lebensführung im Alltag gewährleisten. In der Regel handelt es sich um Pflegebedürftige mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten, die bei Verrichtungen im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind.

  1. Ambulante Betreuung und Pflege zu Hause

Ambulante Pflegedienste bieten Entlastung und bedarfsgerechte Unterstützung für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige mit Alltagshilfen in der häuslichen Betreuung ebenso wie mit professionellen pflegerischen und medizinischen Versorgungsleistungen. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass Pflegebedürftige auch mit erheblichen und schweren  Beeinträchtigungen (ab Pflegegrad 2) so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können. Je nach individuellem Pflegebedarf übernehmen ambulante Pflegedienste unterschiedlichste Aufgaben in der Versorgung von hilfebedürftigen Personen.

Entlastung für Angehörige

Ambulante Pflegedienste bieten Familien Entlastung, insbesondere für pflegende Angehörige, die berufstätig sind, eine Auszeit benötigen oder mit den täglichen Unterstützungsleistungen überfordert sind. Ambulante Pflege zu Hause ist unter anderem in Singlehaushalten eine Option, wenn mit der Betreuung die Unterbringung in einem Pflegeheim verhindert werden kann.

Grundsätzliche Dienstleistungen

Das Leistungsangebot des Pflegedienstes ist in der Regel individuell an die Bedürfnisse der zu betreuenden Person angepasst. Zu den angebotenen Dienstleistungen gehören unter anderem:

  • Grundpflege: Unterstützung in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität
  • Hilfen im Haushalt / hauswirtschaftliche Tätigkeiten:  Wohnungsreinigung, Wäschepflege, Mahlzeiten, Einkäufe und Erledigungen
  • Soziale Betreuung: Begleitung bei Arztbesuchen oder  allgemeinen Terminen außer Haus, Spaziergänge, Alltagsgestaltung und soziale Interaktion etc.
  • Behandlungspflege bei Bedarf: Wenn vom Arzt verordnet, können Leistungen wie Medikamentengabe, Verbandswechsel und Injektionen in Anspruch genommen werden.

 

Finanzielle Unterstützung der Pflegekasse

Pflegebedürftige haben monatlich bis zu 125 Euro Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen, unabhängig von ihrem Pflegegrad oder ihrem tatsächlichen Bedarf an häuslicher Pflege. Dieser Betrag soll dazu beitragen, anerkannte alltagsunterstützende Angebote wie Betreuungs-, Entlastungs- und ambulante Pflegeangebote in Anspruch zu nehmen. Die Pflegekasse zahlt diesen Betrag ab Pflegegrad 2 zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber zu Leistungen der Pflegekasse.

  1. 24-Stundenpfelge durch osteuropäische Pflegekräfte

Die „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG / 24-Stunden-Pflege) ist eine Betreuungsform, bei der eine Betreuungskraft gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen in dessen Haus oder Wohnung lebt. Die Betreuungskräfte sind für Pflegebedürftige nicht nur eine verlässliche Unterstützung, sondern auch Bezugsperson im Alltag.

Die Betreuungspersonen kommen in der Regel aus Osteuropa (polnische Pflegekräfte), unterstützen Pflegebedürftige bei verschiedenen alltäglichen Verrichtungen oder begleiten sie, wenn notwendig, auch zu regelmäßigen Terminen. Neben hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie die Versorgung in der Grundpflege, schließt häufig eine medizinische Behandlungspflege oder außerklinische Intensivpflege aus, die von professionellen Pflegefachkräften auf ärztliche Anweisung erbracht wird.

PRIVATSCHWESTER unterscheidet sich hier von anderen Agenturen mit der Vermittlung von examinierten Pflegefachkräften, die eine medizinische Behandlungspflege und Intensivpflege gewährleisten. Unsere Pflegekräfte verfügen darüber hinaus über die erforderten Deutschkenntnisse. Sie haben dazu Fragen? Wir sind für Sie da: Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf oder rufen Sie uns einfach an: Telefon 040 / 696 32 69 80

 

  1. Außerklinische Intensiv- und Krankenpflege

Diese Form der professionellen Pflege ist für Menschen gedacht, die intensive medizinische Betreuung benötigen, aber nicht im Krankenhaus versorgt werden müssen. Sie kann zu Hause, in spezialisierten Einrichtungen oder in Pflegeheimen angeboten werden. Die Anforderungen gehen weit über reine Betreuungsleistungen hinaus: Da es sich hier häufig um Menschen handelt, die künstlich beatmet werden müssen oder eine Tracheakanüle haben, ist die ständige Anwesenheit einer qualifizierten Pflegekraft (Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger) erforderlich. Informieren Sie sich näher auf unserer Ratgeberseite zum Thema Intensivpflege.

 

Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen bietet Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit, in einer Gemeinschaft zu leben, die ihnen weitgehende Unabhängigkeit bietet: Es handelt sich um eine Wohnform, die ein selbstständiges Leben in Kombination mit einem hohen Maß an Sicherheit bei hoher Verfügbarkeit von Hilfe- und Betreuungsangeboten ermöglicht. Die Bewohner haben ihre eigenen, altersgerechten und in der Regel barrierefreien Wohnungen. Sie können bestimmte Grundleistungen kontinuierlich in Anspruch nehmen und bei Bedarf auf zusätzliche Wahlleistungen zurückgreifen oder sich entscheiden, keine Grundleistungen in Anspruch zu nehmen und nur bei Bedarf auf Wahlleistungen zuzugreifen.

Dienstleistungen beim betreuten Wohnen

Die breit gefächerten Serviceleistungen beim betreuten Wohnen sind darauf ausgerichtet, den Alltag der Bewohner zu erleichtern und die Lebensqualität von Menschen mit Beeinträchtigungen zu erhalten. Zu den angebotenen Dienstleistungen gehören:

  • Versorgung und Unterstützung im Haushalt: Kochen, Reinigung und Hygiene, Einkaufen etc.
  • Hausmeisterdienste: Für Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten in der Wohnung oder im Gebäude.
  • Hausnotruf-Anlage: Notrufsystem, das den Bewohnern bei Bedarf schnelle Hilfe garantiert.
  • Gemeinsame Aufenthaltsräume: Hier können sich die Bewohner treffen, gemeinsam Zeit verbringen und soziale Kontakte pflegen.
  • Fahrdienste / Bringdienste: Arztbesuche, Einkäufe oder andere Erledigungen.
  • Hilfestellungen bei Fragen und Problemen: Anträge, Kommunikation mit Behörden etc.
  • Unterstützung bei der Organisation von Freizeitaktivitäten: Ausflüge, Teilnahme an Kursen oder anderen Aktivitäten beinhalten.

Durch die Serviceleistungen können die Bewohner von betreuten Wohneinheiten ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Unabhängigkeit bewahren, während sie gleichzeitig verlässlich von einem sicheren Umfeld profitieren.

 

Stationäre Pflege- und Betreuung

  1. Teilstationäre Pflege

Teilstationäre Pflege ist eine Kombination aus häuslicher und stationärer Pflege. Pflegebedürftige verbringen den Tag in einer Einrichtung, kehren aber abends nach Hause zurück. Dies kann eine gute Option für Menschen sein, die tagsüber Unterstützung benötigen, aber nachts zu Hause sein möchten. Je nach Bedarf kann eine teilstationäre Pflege als Tages- oder Nachtpflege gestaltet sein. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegestufe Zuschüsse für die pflegebedingten Aufwendungen und soziale Betreuung. Die medizinische Behandlungspflege wird von der Krankenkasse abgedeckt. Kosten für Verpflegung müssen privat getragen werden. Eine teilstationäre Tagespflege bietet Abwechslung, schafft soziale Bezüge für Pflegebedürftige und sorgt für Entlastung im Alltag.

 

2.Stationäre Pflege und Betreuung im Pflegeheim

Wenn die Pflege zu Hause nicht möglich ist, stellt die stationäre Pflege in einem Pflegeheim eine professionelle Alternative dar. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die vollstationäre Pflege, abhängig vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Die Leistungen umfassen pflegerische Tätigkeiten, medizinische Behandlungen im Rahmen der Pflege und die ganzheitliche Betreuung der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse zahlt die Leistungen direkt an die Pflegeeinrichtung. Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag, der zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden kann.

  1. Kurzzeitpflege

Für Pflegebedürftige, die nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen sind, bietet sich die Kurzzeitpflege an. Dies kann nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen der Fall sein. Die Pflegekasse bietet hierfür verschiedene Leistungen an, die sich nach dem Pflegegrad und der Dauer des Aufenthalts richten.

  1. Palliativpflege

Palliativpflege konzentriert sich auf die Linderung von Schmerzen und anderen Symptomen bei Menschen mit schweren, lebensbedrohlichen Erkrankungen. Das Hauptziel ist es, die Lebensqualität der Patienten zu verbessern, unabhängig vom Krankheitsverlauf.

  1. Geriatrische Rehabilitation

Die geriatrische Rehabilitation fokussiert sich auf die speziellen Bedürfnisse älterer Menschen, insbesondere jener, die eine akute Krankheitsphase durchlaufen haben und vor großen Belastungen stehen. Das primäre Ziel dieser Rehabilitation ist die Wiedereingliederung der Patienten in ihren gewohnten Lebensalltag.

Aufgabenspektrum und Hilfsangebote

 Ein multidisziplinäres Team, bestehend aus Ärzten, Gesundheitspflegern und Therapeuten, kümmert sich um die ganzheitliche Betreuung und Therapie der Patienten. Dabei wird nicht nur auf die physischen, sondern auch auf die psychosozialen Aspekte geachtet. Der Sozialdienst beantwortet soziale Fragen, die insbesondere die Zeit nach der stationären Rehabilitation betreffen, und bietet Unterstützung bei der Organisation des Alltags nach dem Klinikaufenthalt. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Therapiekonzepts ist die Seelsorge, die den emotionalen und spirituellen Bedürfnissen der Patienten gerecht wird.

Typische Erkrankungen, die in einer Einrichtung für geriatrische Rehabilitation behandelt werden, umfassen:

  • Folgen eines Schlaganfalls: besonders bei älteren, mehrfach erkrankten Patienten.
  • Knochenbrüche: zum Beispiel die Nachbehandlung eines Oberschenkelhalsbruchs.
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates: Dies kann nach dem Einsatz eines Kunstgelenks oder nach Wirbelsäulenoperationen erforderlich sein.
  • Gefäßerkrankungen: wie die Folgen von Extremitäten-Amputationen.
  • Verzögerte Erholung: Dies kann nach einer schweren Operation oder nach schweren inneren Erkrankungen wie einer Lungenentzündung oder einem Herzinfarkt der Fall sein.

Die geriatrische Rehabilitation stellt sicher, dass ältere Menschen nach schweren Erkrankungen oder unfallbedingten Verletzungen die bestmögliche Chance auf Erholung und Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben haben.

Weiterführende Informationen

Zur Pflege zu Hause:
Bundesministerium für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html

Unser Ratgeber zu ► „Leistungen der Pflegekasse

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