Persönliches Budget für Menschen mit einer Behinderung

Das persönliche Budget ist eine Form der Leistungserbringung. Seit 2008 haben alle Personen mit einer Behinderung und Anspruch auf Unterstützung ein Recht darauf, das persönliche Budget anstelle von Sachleistungen zu nutzen, um ihren Pflegebedarf individuell und selbstbestimmt zu decken.

Das persönliche Budget ist in keine eigenständige Leistung, sondern eine Form der Leistungserbringung. Seit 2008 besteht der Rechtsanspruch, dass alle Personen mit einer Behinderung und damit einhergehend einem Anspruch auf Unterstützung das persönliche Budget anstelle von Sachleistungen nutzen dürfen. Die pflegebedürftige Person beantragt das persönliche Budget beim Leistungsträger, zum Beispiel der Krankenkasse. Ausgeführt wird die Pflege dann durch einen Dritten, dem Leistungserbringer.

Wir helfen Ihnen dabei, das persönliche Budget für eine optimale Zusammenstellung von pflegerischen Leistungen zu nutzen:

  • Organisation einer liebevollen Alternative zum Pflegeheim
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Alltagsbegleitung
  • Grundpflege
  • Intensiv- und Behandlungspflege
  • Jederzeit optimale Versorgung durch 24 Stunden Pflege
  • Ausgebildete Betreuungskräfte
  • Kompetente Beratung

Das persönliche Budget eröffnet Personen mit einem hohen Pflege- und Assistenzbedarf einen großen Spielraum für die selbstbestimmte Gestaltung der eigenen Versorgung. Wir unterstützen Sie dabei, das persönliche Budget so einzusetzen, dass eine optimale Pflege in der gewohnten Umgebung organisiert wird und dadurch eine Unterbringung im Pflegeheim unnötig wird. Unsere kompetenten Pflegeberater stehen Ihnen für eine umfassende Beratung zur Verfügung. Nehmen Sie einfach per Telefon oder E-Mail mit unserem Team Kontakt auf, um einen Termin für ein individuelles Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Persönliches Budget statt Pflegesachleistungen

Anstelle von herkömmlichen Pflegesachleistungen können Sie das persönliche Budget beantragen. Mittels des „Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets“ wurde es mit 3,5 Millionen Euro bezuschusst und ist heute ein anerkanntes, jedoch noch immer nicht besonders weit verbreitetes Instrument der Leistungserbringung. Jeder, der bisher bereits Pflegesachleistungen zum Ausgleich seiner Behinderung bezog, ist prinzipiell berechtigt, das persönliche Budget zu erhalten – ungeachtet des Alters, der Art der Behinderung oder sonstiger Lebensumstände.

Pflegesachleistungen sind alle Pflegeleistungen, die im Rahmen der häuslichen Pflege vom ambulanten Pflegedienst oder von professionellen Pflegekräften erbracht werden. Dazu zählen auch die Tages- und Nachtpflege. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad erhalten dafür eine Erstattung der Kosten bis zur Höchstsumme, die beim entsprechenden Pflegegrad für die Sachleistungsansprüche vorgesehen ist. Haben Sie Fragen zur Beantragung des persönlichen Budgets oder möchten Sie unsere kompetente Unterstützung bei der Organisation der 24 Stunden Pflege nutzen?

Sie haben Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Neue Form der Leistungserbringung für mehr Unabhängigkeit

Da das persönliche Budget keine neue Leistung, sondern tatsächlich nur eine neue Form der Leistungserbringung ist, sind damit keine anderen Rechte oder Ansprüche verbunden. Die Höhe der gewährten Leistungen ist nach oben hin von den Preisen für die herkömmlichen Pflegesachleistungen begrenzt. Beim persönlichen Budget geht es also nicht darum, mehr zu erhalten, als bei sachleistungsbasierter Unterstützung gezahlt werden würde. Vielmehr zeigt sich der zentrale Unterschied zur herkömmlichen Pflegesachleistung durch die Rollenverteilung der beteiligten Akteure: Leistungsnehmer, Leistungsträger und Leistungserbringer. Senioren, junge Erwachsene oder auch Kinder, für die ihre Eltern das Budget beantragen können, erhalten durch das persönliche Budget die Möglichkeit, eigene Vorkehrungen bezüglich ihrer Assistenz zu treffen und ihr Leben selbstbestimmter zu gestalten. Das persönliche Budget wurde explizit für alle Personen konzipiert, die geistig, seelisch oder körperlich im Alltag eingeschränkt sind oder von einer solchen Einschränkung bedroht sind. Grundvoraussetzung ist also nur die Behinderung an sich – weitere Voraussetzungen existieren nicht.

Das persönliche Budget kann eingesetzt werden, um folgende Leistungen für die Pflege zuhause zu finanzieren:

  • Pflegeunterstützende Haushaltskräfte
  • Pflegefachkräfte
  • Demenzbetreuung
  • Freizeitbetreuung

Persönliches Budget bei Krankenkasse beantragen

Das persönliche Budget wird bei der Krankenkasse beantragt, denn diese ist der Leistungsträger. Die Leistungen werden wiederum vom Leistungserbringer ausgeführt und Sie können frei entscheiden, welcher Leistungserbringer damit beauftragt wird. Privatschwester unterstützt Sie dabei, das persönliche Budget so zu verwenden, dass eine Pflege im gewohnten Umfeld des eigenen Zuhauses möglich wird. Als Sonderform des persönlichen Budgets bietet das Arbeitgebermodell Pflegebedürftigen die Chance, im Alltag weitgehend ihre Selbstständigkeit zu erhalten. Dabei beschäftigen Sie eigenverantwortlich ein Team von Mitarbeitern, rekrutieren selbst Ihre persönlichen Assistenten und bestimmen als Arbeitgeber die Tagesstruktur. Wir unterstützen Sie dabei, die Vorteile des Arbeitgebermodells zu realisieren. In diesem Zusammenhang helfen wir bei der Beantragung des persönlichen Budgets bei der Krankenkasse und bei der individuellen Pflegeplanung.

Wir achten bei der Pflegevermittlung sowohl auf die fachliche als auch auf die persönliche Eignung und darauf, dass die „Chemie“ zwischen Pflegekraft und Pflegebedürftigem stimmt. Sprechen Sie uns auch an, wenn Sie eine Demenzbetreuung zu Hause benötigen. Erfahrene Pflegekräfte aus Deutschland und unseren osteuropäischen Nachbarländern übernehmen bei der 24 Stunden Pflege zu Hause das gesamte Spektrum von der leichten Pflege über die Grund- und Behandlungspflege bis zur Intensivpflege. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich von unseren Servicemitarbeitern umfassend beraten zu lassen, um für Ihre Angehörigen die bestmögliche 24 Stunden Pflege zu Hause zu realisieren!

Wenn Sie sich für ein Arbeitgebermodell entscheiden, stellen Sie Ihre Pflegekräfte selbst ein und werden dadurch zum Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass mitunter viele neue Aufgaben und eine besondere Verantwortung auf Sie zukommen. Damit Sie jedoch die Zeit haben, sich auf Ihren Alltag und Ihre Bedürfnisse zu konzentrieren, unterstützen wir Sie gern bei allen anfallenden Verwaltungstätigkeiten im Rahmen Ihrer Arbeitgeberfunktion.

Zu unseren Leistungen für Ihr Personal zählen unter anderem:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Meldung beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft u. a.
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Urlaubsverwaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Nachweiserbringung für den Leistungsträger
  • Qualitätsmanagement bezüglich Ihrer Arbeitgeberrolle
  • Sicherstellung von Arbeitsschutz, Hygiene und pflegerischer Fachlichkeit in der Leistungserbringung

Details

Die Leistungen, die in Form eines Persönliches Budget in Anspruch genommen werden können, sind vielfältig. Erfahren Sie mehr über die neue Form der Leistungserbringung, welche Vorteile bringt eine Zusammenarbeit über das Arbeitgebermodell mit sich und welche Voraussetzungen sind für das persönliche Budget wichtig.

Details persönliches Budget

Das persönliche Budget als Leistungsform

Das persönliche Budget nach SGB IX besteht bereits seit Sommer 2001, der Rechtsanspruch darauf gilt jedoch erst seit 2008. Anstelle von herkömmlichen Sachleistungen können Sie nun das persönliche Budget beantragen. Mittels des “Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets” wurde es mit 3,5 Millionen Euro bezuschusst und ist heute ein anerkanntes, jedoch noch immer nicht besonders weit verbreitetes Instrument der Leistungserbringung. 

Da das Persönliche Budget keine neue Leistung, sondern tatsächlich nur eine neue Form der Leistungserbringung ist, sind damit keine anderen Rechte oder Ansprüche verbunden. Auch aus rein finanzieller Sicht bringt es keine Vorteile, indem man etwa mehr oder teurere Leistungen erhalten würde. Die Höhe der gewährten Leistungen ist im Gegenteil sogar nach oben hin von den Preisen für die herkömmlichen Sachleistungen begrenzt. Beim persönlichen Budget geht es also nicht darum, mehr zu erhalten, als bei sachleistungsbasierter Unterstützung gezahlt werden würde. Vielmehr zeigt sich der zentrale Unterschied zur herkömmlichen Sachleistung durch die Rollenverteilung der beteiligten Akteure: Leistungsnehmer, Leistungsträger und Leistungserbringer. 

 

Rechtliche Bedingungen

-GRAFIK-

Voraussetzung

Die Voraussetzung für das persönlich Budget

Alle Personen, die eine Behinderung und einen damit verbundenen Anspruch auf Unterstützung haben, dürfen das persönliche Budget nutzen. Das bedeutet, dass jeder, der bisher bereits Leistungen zum Ausgleich seiner Behinderung bezog, prinzipiell auch dazu berechtigt ist, das persönliche Budget erhalten – ungeachtet des Alters, der Art der Behinderung oder sonstiger Lebensumstände. 

Senioren, junge Erwachsene oder auch Kinder, für die ihre Eltern das Budget beantragen können, erhalten durch das persönliche Budget die Möglichkeit, eigene Vorkehrungen bezüglich ihrer Assistenz zu treffen und ihr Leben selbstbestimmter zu gestalten. Das Budget richtet sich explizit an alle Personen die geistig, seelisch oder körperlich im Alltag eingeschränkt sind oder von einer solchen Einschränkung bedroht sind. Grundvoraussetzung ist also nur die Behinderung an sich – weitere Voraussetzungen existieren nicht.

 

Unsere Unterstützung im Rahmen des persönlichen Budgets

Damit Sie bei der Beantragung des persönlichen Budgets und der darauffolgenden Planung Ihrer Pflege und Assistenz nicht allein auf sich gestellt sind, unterstützen wir Sie gern in sämtlichen Themen rund um das persönliche Budget. Zu unseren Leistungen zählen:

  • Unser Case Management berät Sie und Ihre Angehörigen persönlich und umfassend zu allen Themen im Rahmen des persönlichen Budgets 
  • Wir unterstützen Sie mit kompetenten Antworten auf all Ihre Fragen
  • Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Versorgung in Ihrer speziellen Situation und informieren Sie, welche Leistungen wir für Sie erbringen können
  • Wir klären Sie über den rechtlichen Rahmen des persönlichen Budgets und die Sicherstellung der pflegerischen Betreuung auf
  • Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und prüfen, welche Leistungen wir in welcher Höhe passend zu Ihrer persönlichen Situation gemeinsam beantragen können
Arbeitgebermodell

Eine Zusammenarbeit über das Arbeitgebermodell

Das persönliche Budget eröffnet Ihnen weitreichende Spielräume in der Gestaltung der eigenen Versorgungssituation. Eine Sonderform des persönlichen Budgets stellt das Arbeitgebermodell dar, das eine größtmögliche Selbstbestimmung im Alltag ermöglichen soll. Das Konzept basiert darauf, dass Sie ein Team von eigenen Mitarbeitern beschäftigen und eigenverantwortlich führen. In dieser Funktion können Sie selbst Ihre persönlichen Assistenten rekrutieren und als Arbeitgeber die Tagesstruktur bestimmen.

 

Das Arbeitgebermodell bietet Unterstützung in verschiedenen Bereichen:

  • Häusliche Pflege und Assistenz
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Fahrdienste
  • Familien-/Kinderbetreuung
  • Arbeitsassistenz

Von diesem Arbeitgebermodell profitieren jedoch nicht nur Sie, sondern auch der Leistungsträger, denn Kosten entstehen nur für Personal und Budgetassistenz. Im Vergleich zur Leistungserbringung durch gewinnorientiert arbeitende Dienstleister sind bei diesem Modell erhebliche Einsparungen möglich. Denn Kosten für Dienstwagenflotte, Software oder Büromieten, wie sie typischerweise bei einem ambulanten Pflegedienst anfallen, spielen hier keine Rolle.

 

Wir greifen Ihnen gern unter die Arme

Wenn Sie sich für ein Arbeitgebermodell entscheiden, stellen Sie Ihre Pflegekräfte selbst ein und werden dadurch zum Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass mitunter viele neue Aufgaben und eine besondere Verantwortung auf Sie zukommen. Damit Sie jedoch die Zeit haben, sich auf Ihren Alltag und Ihre Bedürfnisse zu konzentrieren, unterstützen wir Sie gern bei allen anfallenden Verwaltungstätigkeiten im Rahmen Ihrer Arbeitgeberfunktion. Zu unseren auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungen für Ihr Personal zählen unter anderem:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Meldung beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft u.a. 
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Urlaubsverwaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Nachweiserbringung für den Leistungsträger
  • Qualitätsmanagement bezüglich Ihrer Arbeitgeberrolle
  • Sicherstellung von Arbeitsschutz, Hygiene und pflegerischer Fachlichkeit in der Leistungserbringung