Seniorin im Krankenhaus an Maschinen angeschlossen

Intensivpflege

Intensivpflege

 Definition, 24-Stunden-Betreuung, Aufgaben, Kosten  

Menschen mit einer lebensbedrohlichen oder lebensverkürzenden Erkrankung benötigen Intensivpflege. Hochwertige Versorgung erhalten sie in der klinischen oder außerklinischen Versorgung durch professionelle pflegerische und medizinische Unterstützung. Wir klären Sie im Folgenden zu den Hintergründen und Rahmenbedingungen auf.

 

Definition: Intensivpflege

Mit „Intensivpflege“ wird ein Teilbereich der Krankenpflege bezeichnet. Dabei handelt es sich um alle qualifizierten Pflegeleistungen, die überall dort benötigt werden, wo schwerstkranke Patienten rund um die Uhr betreut, medizinisch versorgt und kontinuierlich unterstützt werden müssen.

Eine Intensivpflege muss nicht zwingend mit einem Krankenhausaufenthalt oder der Versorgung in einem Pflegeheim verbunden sein. Pflegeleistungen lassen sich in vielen Fällen vom stationären in den ambulanten Bereich verlagern. Das kommt dem Wunsch vieler Menschen entgegen, die sich auch bei hoher Pflegebedürftigkeit eine Versorgung in ihrem vertrauten Umfeld zu Hause wünschen.

Die außerklinische Intensivversorgung von schwerkranken Menschen verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der die Lebensqualität der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt und ihnen ein möglichst selbstständiges Leben in einem privaten und familiären Umfeld ermöglicht.

 

Für wen ist eine Intensivpflege erforderlich?

Menschen mit schweren Krankheitsbildern oder Beeinträchtigungen nach einem Unfall sind auf eine intensive pflegerische und medizinische Betreuung angewiesen. Dazu gehören zum Beispiel Patienten mit pneumologischen oder neurologischen Erkrankungen. Die Intensivpflege wird von einem Arzt angeordnet und ist in den meisten Fällen nach einem längeren Klinikaufenthalt erforderlich. Der Antrag auf Intensivpflege wird in der Regel über den Sozialdienst der Klinik gemeinsam mit dem betreuenden Angehörigen (oder einem gesetzlichen Vertreter) gestellt und an den Medizinischen Dienst (MD) weitergeleitet. Sollte noch kein Pflegegrad vorliegen, ist spätestens jetzt ein entsprechender Antrag zu empfehlen.

Häufige Krankheitsbilder und Beeinträchtigungen, die eine Intensivpflege erfordern, sind:

  • ALS
  • Wachkoma
  • Tumorerkrankungen im fortgeschrittenen Stadium
  • Hirnschädigungen / Schädel-Hirn-Trauma
  • Querschnittslähmung
  • Lungenerkrankungen / beatmungspflichtige Patienten
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Gentechnische Erkrankungen

 

Formen der Intensivpflege

Grundsätzlich wird die außerklinische Versorgung pflegebedürftiger kranker Menschen gesundheitspolitisch besonders unterstützt: „Außerklinische Intensivpflege kann in Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen, in qualitätsgesicherten Intensivpflege-Wohneinheiten, in der eigenen Häuslichkeit sowie in geeigneten Orten wie z.B. betreuten Wohnformen, Schulen, Kindergärten und Werkstätten erbracht werden.“ (Bundesministerium für Gesundheit)

Um eine qualitätsgesicherte Versorgung von Patienten in der Intensivpflege zu gewährleisten, überprüft der Medizinische Dienst (MD) jährlich, ob die medizinische und pflegerische Versorgung jeweils sichergestellt ist. Insofern dürfen nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste (examinierte Pflegekräfte) eine Intensivpflege erbringen.

Intensivpflege im häuslichen Umfeld

Schwer pflegebedürftige Personen werden in der ambulanten (außerklinischen) Intensivpflege 356 Tage im Jahr zu Hause von einer examinierten Pflegekraft rund um die Uhr betreut und medizinisch versorgt. Diese 1:1 Intensivpflege schafft ein besonderes Vertrauen zwischen Pflegekraft und Patient sowie zu angehörigen Familienmitgliedern. Die fachliche Betreuung und medizinische Pflege erfolgen in enger Absprache und Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachärzten.

Intensivpflege in der Wohngruppe / Wohngemeinschaft

Wohngemeinschaften verbinden individuelle Privatsphäre in persönlichen barrierefreien Wohnbereichen mit Wohn- und Gemeinschaftsräumen der Begegnung in der Gruppe. Hier gibt es Gemeinschaften, in denen vorwiegend Intensivpatienten leben, die eine fachliche Begleitung und medizinische Versorgung durch ein Team aus examinierten Pflegekräften erhalten. Der Personalschlüssel ist hier meist 1:3 – das heißt: Auf drei Patienten kommt eine Intensivpflegekraft.

Versorgung in einem Intensivpflegeheim

In besonders schweren Fällen kann eine vollstationäre Intensivpflege erforderlich sein. Dies bietet sich unter anderem als Übergangslösung nach einem Krankenhausaufenthalt an. Häufig wird dies etwa bei Wachkomapatienten fachärztlich angeordnet.

 

Aufgaben in der ambulanten Intensivpflege

Um eine verlässliche medizinische Versorgung in der ambulanten Betreuung von Patienten zu gewährleisten, ist das Pflegepersonal auf die besonderen Herausforderungen bei Intensiv- und Beatmungspatienten vorbereitet. Voraussetzung ist eine dreijährige Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft und die Teilnahme an jährlichen Fortbildungen. Im besten Fall sollte außerdem eine Zusatzqualifikation als Fachpflegkraft etwa im Bereich Anästhesie nachgewiesen werden. Insofern unterscheidet sich eine Intensivpflege von den sonst üblichen Dienstleistungen und Angeboten eines ambulanten Pflegedienstes (Hauswirtschaftliche Unterstützung, Grundpflege) deutlich.

Maßnahmen in der Intensivpflege sind an die individuelle Situation des Patienten angepasst, um eine 24-Stunden-Versorgung bestmöglich zu gewährleisten, wie etwa mit Infusionstherapien, ernährungstherapeutischen Maßnahmen, der Wundversorgung, Mobilisation, Injektionen oder Blutentnahmen. Zu den Aufgabenbereichen eines Intensivpflegedienstes gehören darüber hinaus:

  • Entwöhnung von Beatmungsgeräten: Patienten, die über einen längeren Zeitraum beatmet wurden, müssen wieder erlernen, eigenständig zu atmen und ihre Lungenmuskulatur gezielt stärken. Die Dauer dieses Entwöhnungsprozesses (Weaning) variiert von Person zu Person, und manche benötigen nur wenige Tage, während andere Wochen oder sogar Monate dafür in Anspruch nehmen.
  • Monitoring / Durchführung von Intensivtherapien: Dies umfasst die Dialyse, Schmerztherapie, Analgosedierung sowie die Bedienung von medizinischen Analyse- und Überwachungsgeräten. Besonders geschulte Intensivpflegekräfte werden bei komplexen Diagnosen wie Hirnschäden, Tumorerkrankungen oder ALS unverzichtbar, um eine fachgerechte ganzheitliche Versorgung der Patienten sicherzustellen.
  • Sekretmanagement: Absaugen von Trachealkanülen (mehrmals täglich) bei Patienten, die aufgrund eingeschränkter Schluckfähigkeit oder chronischer Atemnot eine Trachealkanüle tragen. Dazu gehört außerdem die hygienische Versorgung der Kanüle, um Infektionen und Hautschäden zu verhindern.
  • Insulintherapie (ICT, CSII): Die Insulintherapie erfordert bei Intensivpflegepatienten, die an Diabetes mellitus leiden, eine besonders intensive Betreuung und Überwachung. Betroffene Patienten leiden häufig an zusätzlichen Erkrankungen, die eine kontinuierliche Aufmerksamkeit erfordern.
  • Heimbeatmung: Die außerklinische Beatmung zu Hause, auch als „Heimbeatmung“ bezeichnet, kann durch verschiedene Methoden wie die Verwendung einer Kehlkopfmaske (Larynxmaske), einer Trachealkanüle oder eines Beatmungstubus durchgeführt werden. Nicht-invasive Beatmung erfolgt mittels einer Nasen- oder Gesichtsmaske.

 

Kosten einer Intensivpflege

 Die Kosten für eine Intensivpflege im außerklinischen Bereich sind grundsätzlich von der Schwere der Pflegebedürftigkeit und dem individuellen Unterstützungsbedarf abhängig. Häufig handelt es sich hier um Betreuungsleistungen über einen längeren Zeitraum hinweg. Die Versorgung schwerstkranker Menschen ist in den meisten Fällen mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden.

Krankenkasse

Die Kosten für die sogenannte „Behandlungspflege“ werden grundsätzlich von der Krankenkasse getragen. Dazu gehören alle medizinisch-therapeutischen Maßnahmen durch einen Intensivpflegedienst, die auf ärztliche Anweisung zeitlich begrenzt oder – falls erforderlich – unbefristet erfolgen. Krankenversicherte zahlen für die ersten 28 Tage einen Eigenanteil von 10 Prozent der Pflegekosten. Wenn ein Pflegebedürftiger chronisch krank ist, kann er sich von der Zuzahlung befreien lassen und zahlt danach nur noch 1 Prozent seines Bruttoeinkommens.

Pflegeversicherung

Pflegerische Leistungen in der Grundpflege wie die Körperpflege und Ernährung oder aktivierende und mobilisierende Tätigkeiten werden von der Pflegekasse bezuschusst. Anspruch auf Grundpflege haben Menschen mit anerkanntem Pflegegrad. Sogenannte „Pflegesachleistungen“, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab. Übernimmt ein Angehöriger die Maßnahmen in der häuslichen Pflege, kann der Anspruch auf Pflegegeld genutzt werden.

Sie benötigen eine examinierte Pflegekraft für die Intensivpflege (24-Stunden-Pflege) eines Angehörigen? Gerne sind Ihnen unsere Pflegeberater behilflich, wenn Sie weitere Informationen brauchen. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie uns eine Mail oder nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf:

Telefon: 040 / 696 32 69 80

E-Mail: info@privatschwester.de

 

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