Pflegekraft kümmert sich um Seniorin

Grundpflege

Grundpflege

Definition, Leistungen, Entlastungen

Pflegebedürftige, die Ihren Lebensalltag nicht mehr selbstständig bewältigen können, sind auf Hilfe angewiesen: In der Grundpflege, auch „direkte Pflege“ oder „Basispflege“ genannt, unterstützen Angehörige oder eine ambulante Pflegekraft Menschen in ihrem privaten Zuhause. Wir geben Orientierung, welche Leistungen damit verbunden sind.

 

1. Definition und Bedeutung der Grundpflege

Die Grundpflege ist ein zentraler Aspekt in der Versorgung von Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt in ihrer selbstständigen Lebensführung eingeschränkt sind. Sie umfasst die elementare Grundversorgung zu Hause durch pflegende Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder eine Pflegekraft (24-Stunden-Pfelge) bei alltäglichen Verrichtungen mit dem Ziel, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen und ihre Selbstständigkeit trotz Beeinträchtigung zu erhalten oder wiederherzustellen.

Ein gepflegtes Äußeres, die tägliche Einnahme von Mahlzeiten und die Möglichkeit zur Kommunikation sind zentrale Bedürfnisse, die durch die Grundpflege abgedeckt werden sollen, ganz gleich, ob eine Pflegebedürftigkeit vorübergehend oder dauerhaft gegeben ist.

Anspruch auf dauerhafte Grundpflege und Kostenzuschuss mit Pflegegrad 1-5

Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) haben Pflegebedürftige mit einem durch den Medizinischen Dienst (MD) anerkannten Pflegegrad (1-5) Anspruch auf eine dauerhafte Grundpflege. Die Kosten werden entsprechend der Höhe des Pflegegrads von der Pflegekasse anteilig getragen.

Grundpflege und Kosten in der häuslichen Krankenpflege

Die Grundpflege unterstützt Pflegebedürftige bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens. Sie unterscheidet sich von den medizinisch-therapeutischen Maßnahmen in der Behandlungspflege (Blutdruck-/Blutzuckermessung, Wundversorgung, Medikamentengabe etc.), die ausschließlich auf ärztliche Verordnung erfolgt. Auch gehören Tätigkeiten in der hauswirtschaftlichen Unterstützung (Einkaufen, Kochen, Saubermachen etc.) nicht zum Handlungsauftrag der Grundpflege.

Gemeinsam gehören alle drei Bereiche laut Sozialgesetzbuch (SGB V) zur häuslichen Krankenpflege und werden nach einer medizinischen Begutachtung durch den behandelnden Arzt oder eine Ärztin auf Rezept angeordnet.

In der Regel handelt es sich hier um Unterstützungsleistungen, die sich auf eine kurzzeitige Pflege – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt – beziehen. Die entsprechenden Leistungen werden nicht von der Pflegekasse unterstützt, sondern von der Krankenkasse bezahlt. Bei Versicherten ab dem 18. Lebensjahr fällt neben einer Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten für erbrachte Leistungen außerdem eine Gebühr von 10 Euro je verordneter Maßnahme auf Rezept an. Die Zuzahlungen der Krankenkasse ist auf 28 Tage im Jahr begrenzt.

 

2. Welche Tätigkeiten gehören zur Grundpflege?

Die Grundpflege ist in fünf Hauptbereiche unterteilt, wobei zwischen der kleinen und großen Grundpflege unterschieden wird.

Körperpflege

Körperpflege ist im Allgemeinen ein sensibler Bereich, der viel Einfühlungsvermögen erfordert. Sie umfasst:

  • Hilfe beim An- und Auskleiden sowie beim Bereitlegen der täglichen Kleidung
  • Körperpflege: Unterstützung bei der täglichen Körperwäsche (Gesicht, Genitalbereich), Zurechtlegen von Handtüchern und Seife, Entsorgen von Einmalhandschuhen
  • Mundhygiene: Hilfe bei der Zahnpflege und Versorgung von Zahnprothesen, Lippenpflege
  • Haar- und Nagelpflege: Kämmen der Haare, Rasieren (Nass- und Trockenrasur), Aufsetzen von Haarersatz, Pflege der Finger- und Fußnägel
  • Hautpflege: Eincremen trockener Haut
  • Darm- und Magenhygiene: Unterstützung bei der Blasen- und Darmentleerung, Wechsel von Inkontinenzmaterialien und weitere Hygienemaßnahmen.

Zu den Leistungen in der sogenannten „großen Grundpflege“ gehören darüber hinaus:

    • Ganzkörperwaschung im Bett / am Waschbecken
    • Baden und Duschen

 

Ernährung

Dieser Bereich umfasst die Vorbereitung und Einnahme von Mahlzeiten. Die Unterstützung reicht vom Aufwärmen der Speisen, die Vorbereitung in mundgerechte Stücke (Entfernen von Gräten/Knochen) bis zum Anreichen von Getränken und Nahrung. Zur Grundpflege gehört überdies die Vor- und Zubereitung spezieller Nahrung (Trinknahrung, Sondernahrung). Nicht zur Grundpflege gehören die bedarfsgerechte Wochenplanung und der Einkauf von Nahrungsmitteln. Beide gehören zu den hauswirtschaftlichen Versorgungsleistungen.

Mobilität

Mobilität gehört zu einem wesentlichen Bestandteil der Grundpflege. Hier geht es je nach Pflegebedarf um die Unterstützung bei der Bewegung im eigenen Wohnraum, etwa beim Aufstehen, An- und Ausziehen oder beim Verlassen und Betreten des Wohnraums. Dazu gehört auch die Unterstützung beim Treppensteigen, wenn ein Besuch außer Haus (Arzt, Therapeut etc.) erforderlich ist.

Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten / Folgeerkrankungen

Zur Grundpflege gehört außerdem die Prävention von (Folge-)Erkrankungen wie Pilzinfektionen, Hauterkrankungen, Verdauungsproblematiken oder Lungenentzündung etwa durch gewissenhafte Körperpflege und Informationen zur richtigen Ernährung.

Förderung der Eigenständigkeit / Kommunikation

Die Förderung der Alltagsfähigkeiten einer pflegebedürftigen Person gehört zentral zu den Leistungen in der Grundpflege. Ziel ist es, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten bzw. Fähigkeiten zu stärken. Zu den Maßnahmen, die den Alltag erleichtern (An- und Ausziehtraining, Sprechübungen etc.), gehören mitunter auch Gedächtnisübungen und Hilfen, wenn soziale Bindungen aufrecht erhalten oder neue Kontakte aufgebaut werden sollen.

  1. Unterschied zwischen großer und kleiner Grundpflege

Große und kleine Grundpflege unterscheiden sich im Wesentlichen durch den Aufwand, der für die Körperpflege betrieben werden muss. Sie richten sich jeweils nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit bzw. der Schwere der Beeinträchtigung der zu betreuenden Person. Leicht pflegebedürftige Menschen brauchen bei der täglichen Körperpflege in der Regel lediglich eine zureichende Hand. Im Gegensatz dazu umfasst die große Grundpflege die Ganzkörperwäsche im Bett, Duschen oder Baden.

  1. Grundversorgung durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst?

In der Grundpflege werden pflegebedürftige Personen bei täglich oder wöchentlich wiederkehrenden Verrichtungen in ihrem Alltag unterstützt. Damit sind entsprechende Aufgaben verbunden, die für pflegende Angehörige mit Herausforderungen verbunden sind. Ambulante Pflegedienste bieten professionelle Unterstützung in der Grundpflege und können individuell auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen eingehen. Sie entlasten Angehörige und sorgen für eine fachgerechte Versorgung. Besonders bei der komplexen Körperpflege und bei der Vorbeugung von Folgeerkrankungen ist die Erfahrung von geschulten Kräften von Vorteil.

Beratung ist uns wichtig: Sollten Sie unsere Unterstützung wünschen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie uns eine Mail oder nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf:

Telefon: 040 / 696 32 69 80

E-Mail: info@privatschwester.de

 

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