Seniorin bei einem Kaffee mit ihrer Betreuungskraft 2

Pflegegrad

Pflegegrad

Pflegegrade werden durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes bzw. von Medicproof (bei privat Versicherten) bei Pflegebedürftigkeit ermittelt. Dabei wird gewichtet, wie selbstständig eine pflegebedürftige Person ihren Alltag bewältigen kann und wie gravierend körperliche, psychische oder kognitive Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Je stärker die Beeinträchtigung, umso höher der Pflegegrad (1-5) und die damit verbundenen Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse für die Betreuung und Pflege.

    

 

Weiterführende Information

Unsere Ratgeber zu den Themen Pflegegrad, Pflegebedürftigkeit, Medizinischer Dienst

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