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Tagespflege

Ratgeber: Tagespflege

Definition, Aufgaben, Leistungsansprüche (Pflegekasse)

Für Familien, in denen ein pflegebedürftiger Angehöriger rund um die Uhr versorgt und betreut werden muss, bietet die sogenannte Tagespflege durch Fachkräfte in Pflegeheimen, Wohnanlagen oder durch Pflegekräfte in eigens eingerichteten Einrichtungen eine wertvolle Entlastung. Wir geben Orientierung zum Thema und sagen Ihnen, welche Leistungsansprüche bei der Pflegekasse bestehen.   

 

Definition und Ziele

Tagespflege, auch teilstationäre Pflege genannt, richtet sich an pflegebedürftige Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und/oder eingeschränkter Mobilität, bei denen eine vollstationäre Versorgung nicht erforderlich ist, die aber eine Betreuung, individuelle Pflege und ständige Begleitung benötigen. Die pflegebedürftige Person wohnt weiterhin zu Hause, wird aber an einem oder mehreren Tagen in der Woche abgeholt und verbringt stundenweise (maximal 8 Stunden) in einer Einrichtung (Pflegeheim, Wohnanlage etc.). Dort wird sie von Pflegekräften professionell versorgt und fachlich betreut. In der Regel sind die Pflegebedürftigen hier in einer Gruppe integriert und werden durch einen strukturierten Tagesablauf, regelmäßige Gruppenangebote, aktivierende Zuwendung und bewegungstherapeutische Maßnahmen begleitet.

Tagespflege ist eine ergänzende Pflegeform zur häuslichen Pflege durch Angehörige, bietet Entlastung im Alltag und ist insbesondere für Familienmitglieder, die Berufstätigkeit und häusliche Pflege in Einklang bringen müssen, ein Segen.

 

Tagespflege (Nachtpflege) bei Demenz

Für Pflegebedürftige selbst ist die Tagespflege eine gute Option, um Unterstützung im Alltag zu erhalten, körperlich und geistig gefördert zu werden. Insbesondere für an Demenz erkrankte Menschen bieten sich in der Tagespflege sichere Rahmenbedingungen, in denen sie sich in einem geschützten Umfeld und in Gemeinschaft mit anderen aufgehoben fühlen können.

Bei Demenz im fortgeschrittenen Stadium ist der Tag-Nachtrhythmus der Betroffenen mitunter gestört. Hier bietet sich zur Entlastung der pflegenden Angehörigen mitunter eine Nachtpflege in entsprechenden Einrichtungen an, in denen die Betroffenen professionell betreut und medizinisch versorgt werden.

 

Unsere Empfehlung: Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber zur Demenzbetreuung und informieren Sie sich zu den Betreuungsangeboten von PRIVATSCHWESTER in der 24-Stunden-Pflege: Wir vermitteln bedarfsgerecht auch examinierte Fachkräfte!

 

 

Formen der Tagespflege

Tagespflege wird in unterschiedlichen Formen angeboten. Hier gibt es unter anderem spezialisierte Einrichtungen, die sich auf die besonderen Bedürfnisse einzelner Personengruppen (demenziell veränderte Menschen, gerontopsychiatrische Anforderungen etc.) spezialisiert haben. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Angeboten unterschieden:

Solitäre (angegliederte) Tagespflege: Dabei handelt sich um eigenständige, spezialisierte Einrichtungen, in denen ausschließlich (solitär) Tagespflege angeboten wird – mit entsprechend umfangreichen Betreuungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige.

Integrierte (eingestreute) Tagespflege: Gemeinsam mit den Pflegebewohnern verbringen die Gäste bei der integrierten Tagespflege die vereinbarte Zeit im Wohn- oder Gruppenbereich langzeitstationärer Einrichtungen. Tagespflegegäste können die Betreuungs- und Therapieangebote der Bewohner mitbenutzen.

 

Leistungen in der Tagespflege

Die ganzheitlichen Konzepte einer professionellen Tagespflege in Pflegeheimen, Wohngruppen oder spezialisierten Einrichtungen orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen der Pflegebedürftigen. Dazu gehören unter anderem:

  • Betreuung in Gruppen, stunden oder tageweise, ein- oder mehrmals in der Woche
  • Regelmäßige Zubereitung und Ausgabe von Mahlzeiten am Tag, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme etc.
  • Betreuung und Pflege, darunter Leistungen in der Grundpflege wie Darm- und Magenhygiene, Wechsel von Inkontinenzmaterialien etc., professionelle Betreuung bei speziellen Erkrankungen (Demenz)
  • Motorisch, geistig und sensorisch aktivierende Maßnahmen, um psychomotorische Fähigkeiten wiederzugewinnen oder zu erhalten und das allgemeine Wohlbefinden insgesamt zu stärken (Gedächtnistraining, Erinnerungsarbeit, Gymnastik, Gleichgewichtstraining etc.)
  • Freizeitgestaltung wie Kochen, Backen, Malen, Basteln, Singen, Lesen, Spaziergänge etc.

 

Unsere Empfehlung: Bevor Sie eine Einrichtung mit der Tagespflege beauftragen, sollten sich Pflegebedürftige und/oder ihre Angehörigen einen persönlichen Eindruck verschaffen. In einem Beratungsgespräch können Sie sich vorab über die Angebote, Leistungen und Kosten informieren und im Idealfall die Einrichtung näher kennenlernen. Vereinbaren Sie einen Schnuppertag, an dem Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied selbst erleben kann, wie Pflege und Betreuung praktiziert werden und ob die Einrichtung zu ihm passt.

 

Wesentliche Ziele der Tagespflege

Gemäß SGB XI soll eine Versorgung von Pflegebedürftigen in der Tagespflege grundsätzlich zu einer besseren Lebensqualität beitragen, das einem möglichst selbstständigen und selbstbestimmten Leben entspricht. Dazu gehören unter anderem folgende Ziele:

  • fachlich kompetente und bedarfsgerechte Pflege
  • Erhalt, Förderung oder Wiederherstellung von körperlichen und kognitiven Fähigkeiten
  • eine Tagesstrukturierung, die sich flexibel an den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen orientiert und die sozialen, emotionalen, kulturellen und religiösen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen berücksichtigt
  • partnerschaftliche Zusammenarbeit und Entlastung aller Beteiligten (Pflegebedürftige, An- und Zugehörige) durch transparente Information, regelmäßigen Austausch sowie bedarfsgerechte qualifizierte Leistungsangebote
  • ein an Lebensqualität und Wohlbefinden orientiertes Leben der Pflegebedürftigen unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation (Biografie).

Gut zu wissen: Einrichtungen, die eine Tagespflege anbieten, werden jährlich durch den Medizinischen Dienst (MD) bezüglich der Qualität in der Pflege und Betreuung überprüft (Qualitätsmanagement).

Wer hat gesetzlichen Anspruch auf Tagespflege?

Bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 besteht der Anspruch auf Tagespflege, „wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist“ (§ 41 Abs. 1 SGB XI).

 

Leistungen der Pflegekasse: Wie wird eine Tagespflege (teilstationäre Pflege) finanziell unterstützt?

Die Zuzahlungen zu den Kosten für eine Tagespflege aus Mitteln der Pflegeversicherung für sogenannte „Pflegesachleistungen“ sind vom Grad der Pflegebedürftigkeit bzw. dem im individuellen Fall festgelegten Pflegegrad (1-5) abhängig. Je höher der Pflegegrad, desto höher der Anspruch auf Sachleistungen pro Monat:

  • Pflegegrad 2:      689 Euro
  • Pflegegrad 3:   1.298 Euro
  • Pflegegrad 4:   1.612 Euro
  • Pflegegrad 5:   1.995 Euro

In den Beträgen sind der Fahrdienst, die Pflege- und medizinischen Behandlungspflegekosten abgedeckt, nicht aber die Kosten für die Verpflegung, temporäre Unterkunft, spezielle pflegerische Betreuungen, Ausbildungsumlagen oder Investitionskosten, die für die Instandhaltung und Modernisierung von Gebäuden einer Einrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt wird.

Gut zu wissen: Gemäß § 41 Abs. 3 SGB XI gilt folgende Regel: „Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.“ In diesem Sinne unterstützt die Pflegeversicherung die Tagespflege zusätzlich zu anderen Leistungen. Der Anspruch auf Pflegegeld und den Entlastungsbetrag von 125,- Euro (ab Pflegegrad 1) besteht weiterhin ungekürzt. Diese Leistungen können dafür verwendet werden, Pflegekosten zumindest anteilig zu begleichen.

 

Weiterführende Informationen

 

 

 

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