Seniorin und Pflegekraft gucken sich ein Album an

Osteuropäische Betreuungskräfte

Osteuropäische Pflegekräfte

24-Stunden-Betreuung, Vermittlung, Aufgaben, Kosten  

Individuelle 24-Stunden-Betreuung zu Hause, Zuwendung und fürsorgliche Begleitung: Osteuropäische Betreuungskräfte, die im Haushalt pflegebedürftiger Menschen wohnen, sind eine unverzichtbare Stütze in allen Bereichen der hauswirtschaftlichen Versorgung, Alltagsbetreuung und Grundpflege im vertrauten Umfeld und bieten darüber hinaus Angehörigen weitgehende Entlastung.  

Osteuropäische Pflegekräfte in der 24-Stunden-Betreuung

Menschen haben ein Recht auf Lebensqualität im eigenen Zuhause, auch im Alter. Pflegebedürftige mit alters- oder krankheitsbedingten Beeinträchtigungen brauchen mitunter intensive Betreuung in ihrem vertrauten Umfeld wie etwa im Fall einer Demenzbetreuung. Das stellt pflegende Angehörige vor besondere Herausforderungen, die psychisch und physisch belastend sind. Wenn die Unterbringung in einem Pflegeheim vermieden werden soll, sind die Unterstützungsangebote in der 24-Stunden-Pflege mit osteuropäischen Betreuungskräften eine sehr gute Wahl. Dabei handelt es sich ausschließlich um pflegebegleitende Haushaltshilfen und Aufgaben in der Grundpflege.

Die „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (24-Stunden-Pflege) bedeutet, dass eine osteuropäische Betreuungskraft gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen in dessen Haus oder Wohnung lebt. Die Präsenz der Pflegerinnen oder Pfleger aus Osteuropa gewährt eine individuelle, fachgerechte Betreuung, Zuwendung und liebevolle Begleitung im Alltag. Das entlastet Angehörige deutlich und bietet ihnen die Gewissheit, dass eine rundum professionelle Fürsorge gegeben ist.

Vermittlung von Betreuungskräfen mit PRIVATSCHWESTER

Als Agentur im Bereich der Pflege sind wir seit Jahren Ansprechpartner für hilfebedürftige Familien. Mit unseren Betreuungsangeboten in der häuslichen Pflege ermöglichen wir eine Rundum-Versorgung im vertrauten Umfeld. Dazu gehört die Vermittlung von polnischen Pflegekräften bzw. pflegeunterstützenden Haushaltshilfen in Zusammenarbeit mit unseren Partnerunternehmen in Polen.

 

Beschäftigungsmodell in der 24-Stunden-Pflege: Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Das sogenannte Entsendemodell hat sich über die Jahre erfolgreich bewährt. Die osteuropäischen Betreuungskräfte sind fest bei unseren Kooperationspartnern beschäftigt und werden für einen festgelegten Zeitraum in einen deutschen Haushalt entsandt. Das Partnerunternehmen übernimmt alle arbeitgeberseitigen Verpflichtungen und Sozialabgaben, die an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden. Die osteuropäischen Betreuungskräfte sind jederzeit kranken- und haftpflichtversichert.

Wir sind für organisieren die Vermittlung von Deutschland aus. Gemeinsam mit den Pflegebedürftigen und ihrer Familie ermittelt einer unserer erfahrenen Kundenberater den tatsächlichen Betreuungsbedarf. Anhand der Vorgaben sucht unser Partnerunternehmen schließlich nach einer polnischen Pflegekraft, die dem Anforderungsprofil gerecht wird. Weitere Informationen zu unserem Engagement, den Rahmenbedingungen und Leistungen lesen Sie in unserem Ratgeber 24-Stunden-Pflege.

 

Bedarfsanalyse von PRIVATSCHWESTER Pflege und Betreuung

Nutzen Sie unseren Fragebogen: Unsere Bedarfsanalyse unterstützt Sie bei der Suche nach einer bedarfsgerechten Betreuung oder Pflege zu Hause. Hier haben Sie die Wahl zwischen pflegeunterstützender Haushaltskraft bis zu einer Pflegekraft mit anerkanntem Abschluss, die somit auch für die Behandlungspflege oder Intensivpflege infrage kommt. Anhand der Angaben ermitteln wir ein erstes Kostenangebot. Und natürlich dürfen Sie sich im direkten Gespräch mit einem Pflegeberater aufgehoben fühlen. Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf, schreiben Sie uns ein Mail (info@privatschwester.de) oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 040 / 696 32 69 80

 

 

Aufgaben der osteuropäischen Betreuungskraft in der hauswirtschaftlichen Versorgung und Grundpflege 

1. Hauswirtschaftliche Unterstützung

Pflegebedürftige, die in ihrem eigenen Zuhause betreut werden, haben Anspruch auf Hilfe, um die Führung des eigenen Haushalts aufrecht zu erhalten und ihr Leben trotz Beeinträchtigung weitgehend selbstständig zu gestalten.

Zu einer pflegebegleitenden hauswirtschaftlichen Unterstützung gehören das Einkaufen und die Zubereitung von Mahlzeiten, Hilfestellungen bei der Nahrungsaufnahme, das Reinigen von Wohnräumen, Waschen und Bügeln, mitunter die Versorgung von Haustieren und die Pflege von Zimmerpflanzen. Aus arbeitsrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Aufgaben wie schwere Gartenarbeit und Winterdienste nicht von Betreuungskräften übernommen werden.

Zu den Aufgaben gehören darüber hinaus auch organisatorische wie etwa die Wochenplanung von Einkäufen, Begleitung bzw. die Beauftragung von Fahrdiensten etwa für Arzttermine, Behördengänge etc.

2. Individuelle Betreuung in der Grundpflege

Die Aufgaben in der Grundpflege orientieren sich jeweils an den individuellen Bedürfnissen und Beeinträchtigungen pflegebedürftiger Menschen. Dies können alterstypische oder krankheitsbedingte Einschränkungen im Alltag – etwa bei Demenzpatienten – sein, die aufgefangen werden. Wie bei jeder Maßnahme im Rahmen einer Betreuung oder Pflege gilt es auch hier, bestehende Fertigkeiten und Fähigkeiten so lange wie möglich zu erhalten und bestmöglich zu fördern. Pflegebedürftige, die Ihre täglichen Verrichtungen nicht ohne Hilfe ausführen können, werden in der sogenannten „Grundpflege“ somit ganzheitlich unterstützt. Dazu gehören:

Körperpflege: Hilfen beim An- und Auskleiden sowie das Bereitlegen der Kleidung, die tägliche Körperpflege (Gesicht, Genitalbereich) sowie Baden oder Duschen im Rahmen der sogenannten „großen Grundpflege“, Mundhygiene (Versorgung von Zahnprothesen), Haarpflege und Rasieren. Darüber hinaus bietet eine Betreuung Unterstützung bei der Inkontinenzversorgung, Blasen- und Darmentleerung.

Ernährung: Vorbereitung und Einnahme von Mahlzeiten wie das Aufwärmen von Speisen, die Aufbereitung in mundgerechte Stücke, das Anreichen von Getränken und Nahrung sowie die Vor- und Zubereitung spezieller Nahrung (Trinknahrung, Sondernahrung).

Mobilität/aktivierende Betreuung – ein zentraler Bereich der Grundpflege: Je nach Pflegebedarf wird die Mobilität im eigenen Wohnraum, etwa beim Aufstehen, An- und Ausziehen oder beim Treppensteigen, Verlassen und Betreten des Wohnraums unterstützt und gefördert.

Prävention: (Folge-)Erkrankungen wie Pilzinfektionen, Hauterkrankungen, Verdauungsproblematiken oder Lungenentzündung werden durch gewissenhafte Körperpflege und Informationen zu einer gesunden Ernährung vermieden.

3.  Alltagsbegleitung

Die Form einer 24-Stunden-Betreuung durch eine osteuropäische Betreuungskraft im privaten Zuhause ist verständlicherweise sehr persönlich und nah. Pflegebedürftige und Betreuerinnen (Betreuer) entwickeln in der gemeinsamen Zeit ein mitunter sehr enges menschliches Vertrauensverhältnis. Die Pflegekräfte sind für Hilfebedürftige eine wichtige Bezugsperson, sind Begleitung im Alltag und helfen, diesen sinnvoll zu gestalten: Dazu gehören unter anderem die Pflege von Hobbys, gemeinsames Kochen und Backen, Spaziergänge und Ausflüge, die Förderung mentaler Fähigkeiten (Gedächtnisarbeit) und sozialer Kontakte oder einfach nur Geselligkeit und Unterhaltung.

 

Voraussetzungen für die Beschäftigung einer osteuropäischen Betreuungskraft in Ihrem Zuhause

Für eine ganzheitliche Betreuung im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege ist es erforderlich, dass eine Betreuungskraft im Haushalt des Pflegebedürftigen bzw. der Angehörigen wohnt. Dafür sollten bestimmte Mindestanforderungen vor Ort erfüllt sein. Unter anderem sollte berücksichtigt werden, dass eine osteuropäische Betreuungskraft familiäre und soziale Kontakte in ihrem Heimatland aufrechterhalten möchte und natürlich auch ein Anrecht auf Rückzug, Pausen und Freizeit hat. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem:

  • Ein separates Zimmer für ausreichende Privatsphäre
  • Eine angenehme Schlafmöglichkeit und Stauraum
  • Lebensmittel für den täglichen Bedarf im gemeinsamen Haushalt
  • Technische Ausstattung: Fernsehgerät, Radio, Internet
  • Küche und Sanitärbereich der (gemeinschaftlich) genutzt werden kann
  • Arbeitsmittel (Grundpflege): Betteinlagen, Inkontinenzmaterial, Handschuhe etc.
  • Arbeitsmittel (hauswirtschaftliche Versorgung): Staubsauger, Reinigungsmittel etc.
  • Pflegegerechte Einrichtung bei Bedarf: Treppenlift, barrierefreie Sanitärräume etc.
  • Transportmittel: ÖPNV/Pkw für Besorgungen, Freizeitgestaltung etc.

 

Kosten einer osteuropäischen Betreuungskraft

 

Die Kosten einer osteuropäischen Betreuungskraft sind grundsätzlich abhängig vom Unterstützungsbedarf, den damit verbundenen Betreuungsleistungen, die jeweils auf die individuelle Pflegesituation abgestimmt sind, und den erforderlichen Qualifikationen. Für eine erste Orientierung empfehlen wir Ihnen unseren Kostenrechner.

 

 

Kriterien für die Kosten einer osteuropäischen Betreuungskraft sind unter anderem:

  • Welcher Pflegegrad liegt vor?
  • Inwieweit ist der Hilfebedürftige mobil
  • Ist der Pflegebedürftige an Demenz erkrankt?
  • Wie aufwendig ist die Versorgung? (Hauswirtschaft/Grundpflege)
  • Gibt es einen Bedarf für nächtliche Einsätze?
  • Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich/erwünscht?
  • Ist ein Führerschein erforderlich?

 

Zuzahlungen der Pflegekasse

Pflegebedürftige haben ab anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Dazu gehört ab Pflegegrad 1 ein pauschaler, zweckgebundener Entlastungsbetrag von 125,- Euro pro Monat für unterstützende Maßnahmen. Pflegegeld erhalten Anspruchsberechtigte mit Pflegegrad 2-5 (316,- Euro bis 901 Euro pro Monat) sowie pauschale Förderungen für Pflegesachleistungen, die für die Betreuung im häuslichen Umfeld durch osteuropäische Betreuungskräfte (24-Stunden-Pflege) genutzt werden können. Grundsätzlich verbleibt bei den Kosten je nach Höhe des Pflegegrads ein mehr oder weniger hoher Eigenanteil. Die Unterstützungsleistungen der Pflegekasse sind also nur als Zuzahlung zu verstehen.

 

Zuzahlungen bei Verhinderungspflege

Die Betreuung Pflegebedürftigen durch Familienangehörige im eigenen Zuhause ist anstrengend und fordernd: Pflegende Angehörige müssen Beruf und Pflege in Einklang bringen und haben natürlich auch Anspruch auf eine Auszeit: Für den Zeitraum von maximal 6  Wochen pro Jahr können somit die Leistungen einer osteuropäischen Betreuungskraft (oder einem Dienstleister) von der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Dafür steht ab Pflegegrad 2 bis 5 ein Budget von 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung.  Außerdem können Pauschalen für die Kurzzeitpflege (806,- Euro pro Monat) umgewidmet werden. So stehen im besten Fall 2.418 Euro für eine Pflegekraft aus Osteuropa zu Verfügung.

Lassen Sie sich von einem unserer Pflegeberater dazu näher informieren. Wir empfehlen Ihnen außerdem unseren ausführlichen Ratgeber zu den Leistungen den Pflegekasse.

 

Betreuungskraft aus Osteuropa steuerlich absetzen

Die steuerliche Berücksichtigung von Betreuungskosten ist im Einkommensteuergesetz (EStG) unter §35a Abs. 2 festgelegt. Dieser Paragraf ermöglicht es, bis zu 20 Prozent der Lohnsteuer oder maximal 4.000 Euro pro Jahr für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. Je nachdem, ob die betreuten Personen selbst oder ihre Familienangehörigen für die Betreuungskosten aufkommen, kann zusätzlich eine steuerliche Absetzbarkeit gemäß § 33 EStG für außergewöhnliche Belastungen infrage kommen. In jedem Fall sind Belege und alle Nachweise (beglichene Rechnungen) vorzulegen. Ob und wie eine polnische Pflegekraft absetzbar ist, sollten Sie von einem Steuerberater zweifelsfrei klären lassen.

Wenn Sie an der Vermittlung einer osteuropäischen Betreuungskraft interessiert sind, sollten wir uns kennenlernen. Gerne sind Ihnen unsere Pflegeberater behilflich, wenn Sie weitere Informationen brauchen. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie uns eine Mail oder nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf:

Telefon: 040 / 696 32 69 80

E-Mail: info@privatschwester.de

 

Weiterführende Informationen

 

 

 

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