seniorenhilfe aus dem auto zu einer gehhilfe

Gehhilfen

Gehhilfen

Definition, gängige Modelle, Kostenerstattung

Im Alter und bei Pflegebedürftigkeit sind Menschen in ihrer Mobilität mitunter deutlich eingeschränkt. Hier können schon kurze Strecken im eigenen Haushalt zur Herausforderung werden. Gehhilfen wie Handstock oder Rollator bieten Abhilfe. Welche Möglichkeiten es gibt, Mobilität zu erhalten und zu stärken und welche Hilfsmittel von der Krankenversicherung anerkannt werden, lesen Sie im Folgenden.

 

Definition Gehhilfe

Gehilfen sind Hilfsmittel, die von älteren Menschen oder Personen, die durch Krankheit oder nach einem Unfall in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, für eine sichere Fortbewegung oder aus therapeutischen Gründen genutzt werden. Sie erleichtern oder ermöglichen das Gehen, entlasten die Gelenke und fördern die Stehfunktion (Stabilität). Gehhilfen dienen zum „Ausgleich einer verminderten Belastbarkeit oder Leistungsfähigkeit der unteren Extremitäten mit dem Ziel, den eingeschränkten Aktionsradius zu erweitern.“ (GKV) Gehhilfen werden darüber hinaus benötigt, um das aktive Gehen wieder zu erlernen oder zu trainieren.

Zu den Gehhilfen zählen solche, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anerkannt sind und in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgenommen wurden. Zugelassen sind somit unterschiedliche Hilfsmittel, die auch Ärztinnen und Ärzten oder Physiotherapeuten als Grundlage für ihre Verordnungen und Empfehlungen in jedem individuellen Fall dienen.

 

Welche Arten von Gehhilfen gibt es?

Die GKV unterscheidet bei Gehhilfen zwischen solchen, die für den Innen- und Außenbereich geeignet sind, also etwa im Rahmen einer postoperativen Reha-Maßnahme, zur Erleichterung der Mobilität außerhalb des Wohnbereichs (Einkaufen, Spaziergänge etc.) oder für sportliche Betätigungen.

Gehilfen gibt es in unterschiedlichen Ausführungen, um den individuellen Anforderungen einer körperlichen Einschränkung, diverseren Krankheitsbildern und Therapiezielen gerecht zu werden. Grundsätzlich wird zwischen entlastenden, stützenden und rollenden Gehhilfen unterscheiden. Zu den gängigen Varianten, die auch im Katalog der GKV aufgeführt werden, gehören unter anderem die folgenden:

1. Entlastende Gehilfen für Menschen mit geringen bis mittelschweren Beeinträchtigungen des Gehapparats:

  • Handstock (meist aus Holz): Entlastung und sichere Fortbewegung bei leichter Gehbehinderung
  • Gehstock aus Metall: höhenverstellbar, mit oder ohne anatomischen Griff für Rechts- oder Linkshänder, unterstützt die Bewegung und gibt Standfestigkeit bei Gleichgewichtsstörungen
  • Faltstock: praktische Variante des Gehstocks für unterwegs, lässt sich mühelos in einer Tasche oder einem Rucksack mitführen
  • Mehrfuß-/Mehrpunktgehhilfe: erhöhte Standsicherheit durch drei bis fünf Füße und auf Wunsch mit anatomischem Griff

2. Stützende Gehhilfen zur Rehabilitation für Menschen mit Bewegungseinschränkungen nach einer Erkrankung oder einem Unfall (Knochenbrüche, Bänderrisse, Fuß-Knie- oder Hüft-OP, Meniskus):

  • Unterarmgehstütze: Gehhilfe, im Volksmund auch „Krücke“ genannt, für die vorübergehende Nutzung im Rahmen von Reha-Maßnahmen (Beinbruch, Zerrungen etc.); bei dauerhaftem Einsatz kann sich das Gangbild verändern
  • Arthritisgehstütze / Arthritisstütze: der Unterarm wird bei dieser Variante an der Gehhilfe fixiert, wodurch eine erheblich in ihrer Funktion geschädigte Hand entlastet wird
  • Achselstützen („Amerikanische Krücken“): Stützen, die zur Fortbewegung aus Gründen der Stabilität beidseitig angewendet werden; eine Entlastung erfolgt hier über die Achseln, während die Hände das Hilfsmittel führen
  • Gehgestell (Gehbarren, Gehbock): eine Hilfe für das Geh- und Stehtraining nach längerer Krankheit oder einem Schlaganfall, die bei jedem Schritt angehoben und vorwärts bewegt werden muss, aber hohe Standsicherheit gewährt
  • Gehwagen: für den Innenbereich geeignete Gehgestelle auf Rollen, die sich für Personen mit eingeschränkter Handfunktion auch mit Armauflagen versehen lassen

3. Fahrbare Gehhilfen zur Nutzung in häuslicher Umgebung, dem privaten Umfeld und im Außenbereich für mehr Bewegungsfreiheit und eine vergleichsweise leichte, sichere und schnelle Fortbewegung auch über weitere Strecken im Alltag:

  • Deltaräder: faltbare dreirädrige Gehhilfen aus Rohrrahmen mit vollgummi- oder luftbereiften Rädern, Bremssystem sowie höhenverstellbaren Handgriffen zur Größenanpassung; einige Modelle sind mit Vorrichtungen für Körbe zum Transport von Lasten (Alltagsverrichtungen wie Einkaufen etc.) und Sitzmöglichkeit ausgestattet; die Gehhilfen eigenen sich unter anderem zur Nutzung in beengten Wohnräumen
  • Rollator: Gehhilfe mit ähnlichen Ausstattungsmerkmalen wie Deltaräder, aber mit vier Rädern ausgestattet und weitaus höher belastbar (mehr als 150 kg); vierrädrige Rollatoren gibt es auch mit Schieberollstuhlfunktion, die durch leichten Umbau mit abnehmbaren oder klappbaren Fußstützen, Sitz und Rückenlehne genutzt werden kann. Im Rollstuhlbetrieb wird die Gehhilfe von einer Begleitperson geschoben

Zu den Hilfen, die das Gehen unterstützen, gehören außerdem Orthesen, orthopädische Maßschuhe oder spezielle Schuheinlagen.

Übrigens: Ein Rollstuhl gehört nicht zu den Gehhilfen, da er nicht das Gehen als solches unterstützt, sondern die Fortbewegung (Mobilität) im Sitzen – eigenständig, schiebend mit Hilfe einer Begleitperson oder motorbetrieben. Zu den wenigen Grenzfällen gehört hier der Rollator mit Schieberollstuhlfunktion.

 

Worauf sollte beim Kauf von Gehhilfen geachtet werden?

Eine Gehhilfe sollte für die individuellen Beeinträchtigungen, Gehbehinderungen, Krankheitsbilder und Therapieformen bedarfsgerecht gewählt werden und in jeder Hinsicht zu dem Nutzer passen. Damit eine Gehilfe ihren Zweck optimal erfüllen kann, sollte sie vor der Nutzung von einer Fachkraft angepasst werden. Das betrifft zum Beispiel die geeignete Höhe bei Gehstöcken und Krücken oder individuelle Anpassungen von Reha-Hilfsmitteln. Auch sollte auf Ausstattungsmerkmale wie ergonomisch geformte Griffe geachtet werden, die helfen, Fehlhaltungen vorzubeugen. Neben der Größe des Nutzers sollte auch sein Körpergewicht etwa beim Kauf einer Krücke berücksichtigt werden. Gehilfen müssen außerdem hohen Sicherheitsanforderungen entsprechen, insofern sollten Rollatoren oder Deltaräder auch regelmäßig gewartet werden. Hochwertige Gehhilfen kauft man am besten bei einem Fachanbieter für medizinische Hilfsmittel.

 

Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Im Gegensatz zu den sogenannten „Pflegehilfsmitteln“ werden die Kosten für Gehhilfen bzw. medizinisch notwendige Hilfsmittel im Allgemeinen nicht über Leistungen der Pflegekasse finanziert, sondern von der zuständigen Krankenkasse übernommen. Der gesetzliche Eigenanteil (Zuzahlung) liegt bei 10 Prozent der Gesamtkosten (maximal 10 Euro).

 

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse:

  • Es muss eine Gehbehinderung oder eine nennenswerte Mobilitätseinschränkung nachweislich vorliegen.
  • Es liegt ein ärztliches Rezept vor: Das Hilfsmittel ist aus medizinischen / therapeutischen Gründen notwendig.
  • Die benötigte Gehhilfe ist im Hilfsmittelverzeichnis der GKV gelistet.

Lassen Sie sich von einem qualifizierten Fachanbieter (Sanitätshäuser) beraten und Angebote für geeignete Kassenmodelle unterbreiten. Der Kostenvoranschlag kann im Anschluss bei der Krankenkasse eingereicht werden. Bei Bewilligung ist kein gesonderter Antrag mehr erforderlich. Hier fällt lediglich noch die gesetzliche Zuzahlung (10 Euro) an.

Unser Tipp: Pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf Zuschüsse der Pflegekasse (bis zu 4.000 Euro) für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Bei bewegungseingeschränkten Personen kommen hier zum Beispiel Rollstuhlrampen oder Treppenlifte zur Wohnraumanpassung (barrierefreies Wohnen) in Frage.

 

Weiterführende Informationen

 

 

No Comments

Sorry, the comment form is closed at this time.