Betreuung zuhause frau im Rollstuhl in einer küche

Barrierefreies Wohnen

Barrierefreies Wohnen

 Definition, DIN-Normen, geeignete Maßnahmen, Fördergelder

Ein barrierefreies Wohnumfeld sorgt dafür, dass Menschen mit Handicaps, beeinträchtigter Mobilität, kognitiven Einschränkungen oder nachlassender Sehfähigkeit im Alter ihren Lebensalltag weitgehend unabhängig und selbstbestimmt bewältigen können. Was genau ist barrierefreies Wohnen, worauf sollte geachtet werden und welche Leistungen können etwa bei Pflegebedürftigkeit für eine Wohnraumanpassung beansprucht werden?

Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, krankheitsbedingten Fehlfunktionen und sensorischen Beeinträchtigungen (Sehen, Hören, Tasten) haben besondere Ansprüche an eine Wohnsituation, in der sie sich sicher und weitgehend ohne fremde Hilfe bewegen können. Für Personen, die auf Gehilfen oder einen Rollstuhl angewiesen sind, werden konventionelle Wohnsituationen, schmale Türrahmen, Schwellen, Treppenstufen oder Armaturen in Küche und Bad schnell zu einer Herausforderung im Alltag. Wohn- und Sanitärräume in Bestandsbauten sind in der Regel weder für eine behindertenfreundliche Nutzung noch auf die besonderen Anforderungen im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit ausgelegt. Wohnraumverbessernde Maßnahmen schaffen Abhilfe: Barrierefreies Wohnen ist Voraussetzung für eine weitgehend autonome Lebensführung im eigenen Zuhause und mehr Lebensqualität.

 

Definition: Was ist barrierefreies Wohnen?

Das sogenannte „Behindertengleichstellungsgesetz“ (§ 4) definiert dies wie folgt:

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Barrierefreiheit bezieht sich demnach auf eine bedarfsgerechte Gestaltung des öffentlichen und privaten Lebensumfeldes, das so beschaffen sein muss, dass für Personen grundsätzlich keine Einschränkungen im Alltag entstehen.

 

DIN-Norm für barrierefreies, rollstuhlgerechtes Wohnen

Häufig werden Begriffe wie behindertengerecht, seniorengerecht oder rollstuhlgerecht synonym für barrierefrei verwendet. Die jeweiligen Bezeichnungen werden in der Regel wenig konkret, sind nicht rechtlich definiert und haben somit keine verbindliche Aussagekraft. Eine rollstuhlgerechte Wohnung muss nicht auch für Menschen mit einer Sehbehinderung oder mit Orientierungsschwierigkeiten (etwa bei Demenz) geeignet sein.

Die Standards für barrierefreies Wohnen für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen sind in DIN-Normen für den öffentlichen und privaten Bereich festgelegt. So gilt die DIN 18040-2 für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohngebäuden, in der motorische, sensorische und geistige Beeinträchtigungen gleichermaßen Berücksichtigung finden.

Normiert sind hier die allgemeinen Zugangsmöglichkeiten zu einem Wohngebäude für Rollstuhlfahrer (Zufahrtswege, Garagen, Eingangsbereich, Flure, Rampen, Treppen etc.) sowie die Beschaffenheit und Ausstattung der eigentlichen Wohnumgebung für eine barrierefreie Nutzung. Dazu gehören unter anderem folgende Bereiche:

  • Bewegungsflächen (Flure, Wohn- und Schlafbereich, Bad und Küche)
  • Türmaße (Breite und Höhe im Eingang, gesamter Wohnbereich)
  • Anforderungen an Küche, Sanitäranlagen (Ausstattung, Möbel etc.)
  • Haltesysteme (Griffhilfen, Geländer etc.)
  • Schwellenloser Zugang zum Außenbereich (Balkon/Terrasse)
  • Wände, Brüstungen und Fenster
  • Bodenbeläge (rutschhemmend, nicht spiegelnd)
  • Zugängliche Bedienelemente (Raumtemperatur, Beleuchtung)
  • Zugang zu Fernmeldeeinrichtungen, Hausnotruf
  • Vorrichtungen wie Schalter, Klingel, Toilettenspülung etc.

Nicht in jedem Fall sind in Bestandsbauten (Altbauten) aufwendige Umbaumaßnahmen zwingend. Häufig lassen sich auch hier durch kleinere Hilfsmittel Erleichterungen schaffen wie mit Bewegungsmeldern für eine automatisierte Beleuchtung, Greifhilfen und Haltegriffe im Badezimmer oder Griffverlängerungen für eine bessere Bedienbarkeit von Fenstern und Türen. Auch können Möbel umgestellt werden, um nötigen Freiraum und mehr Bewegungsfläche zu schaffen. Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen orientieren sich jeweils an den individuellen Beeinträchtigungen einer Person und den damit verbundenen Anforderungen.

 

Wohnraumanpassungen finanzieren

Umbaumaßnahmen wie Türverbreiterungen, Treppenlifte oder ein barrierefreies Badezimmer können mit erheblichen Kosten verbunden sein. Zuschüsse und Förderungen zur Finanzierung gibt es von verschiedenen Kostenträgern, abhängig von der persönlichen Lebenslage und dem Zweck des Umbaus.

Zuschüsse der Pflegekasse bei Pflegebedürftigkeit

Für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Mobilität der Pflegegrade 1-5 unterstützt die Pflegekasse bei „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ mit bis zu 4.000 Euro. Die Maßnahmen dienen jeweils zur Verbesserung der individuellen Lebenssituation und sind darüber hinaus erforderlich, um eine optimale Betreuung und Versorgung in der häuslichen Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst zu gewährleisten.

Gut zu wissen: Für Wohngruppen kann der Zuschuss von bis zu vier Personen in Anspruch genommen werden. Bei mehr als vier anspruchsberechtigten Personen wird der Gesamtbetrag auf die pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner aufgeteilt – wie etwa bei ambulant betreuten Wohngruppen.

Förderungswürdige Anpassungen sollen „die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen“ (Quelle: BMI) – wie es im § 40 Abs. II des SGB XI geregelt ist.

Förderungswürdige Maßnahmen zur Wohnraumanpassung sind unter anderem:

  • Fest installierte Rollstuhlrampen/Treppenlifte
  • Türverbreiterungen
  • Entfernen von Schwellen und Stolperfallen
  • Rutschhemmende Bodenbeläge
  • Ebenerdige Dusche/barrierefreies WC
  • Sitzbadewannen/Badewannenlift
  • Barrierefreie Küche

Im eigenen Zuhause sind Umbaumaßnahmen kein Problem. In Mietwohnungen muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. In einem Mehrparteienhaus müssen mitunter alle Eigentümer einer größeren Baumaßnahme (Rollstuhlrampe etc.) zustimmen.

Unser Tipp: Darüber, welche Umbaumaßnahmen tatsächlich sinnvoll sind, besteht nicht immer Klarheit. Es ist ratsam, sich Unterstützung bei Beratungsstellen der Kommunen zu suchen oder einen zertifizierten Wohnraumberater zu beauftragen, der bedarfsgerechte Empfehlungen zur Umgestaltung gibt.

Fördermittel der KFW

Mit dem Programm „Altersgerecht bauen“ der KfW können Anpassungen an eine barrierefreie Wohnsituation und Modernisierungen von Bestandsimmobilien neben den Zuschüssen der Pflegekasse zusätzlich finanziert werden.

 

Weiterführende Informationen

 

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