Pflegekraft spricht mit einer Seniorin

Häusliche Pflege

Häusliche Pflege

Definition, Leistungen, Entlastungen

Pflegebedürftige, die Ihren Lebensalltag nicht mehr selbstständig bewältigen können, sind auf Hilfe angewiesen: in der häuslichen Pflege engagieren sich Angehörige, Haushaltshilfen und examinierte Fachkräfte für Menschen in ihrem privaten Zuhause. Welche Leistungen damit verbunden sind und worauf Sie achten müssen, sagen wir Ihnen im Folgenden.  

Ende 2022 waren in Deutschland mehr als 4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Etwa 80 Prozent der Betroffenen wurden und werden aktuell zu Hause überwiegend durch Angehörige versorgt und gepflegt. Vor diesem Hintergrund kommt der häuslichen Pflege ein besonderer Stellenwert zu.

Für viele Familien ist die private Versorgung mit einem hohen emotionalen und physischen Aufwand verbunden. Auch stellt sich die Frage nach einer Vereinbarkeit zwischen Beruf und der Fürsorge für Pflegebedürftige. Hier können Leistungen der Pflegekasse (Zuzahlungen) in Anspruch genommen werden, um im Bedarfsfall pflegende Angehörige zu entlasten, um je nach Beeinträchtigung pflegebegleitende Haushaltshilfen (hauswirtschaftliche Unterstützung), einen Pflegedienst, Alltagsbegleiter oder Pflegekräfte in der 24-Stunden-Pflege in Anspruch zu nehmen.

 

Häusliche Pflege – Definition und Bedeutung

Die häusliche Pflege bezieht sich auf die Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Personen in ihrer vertrauten Umgebung. Sie zielt darauf ab, Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen Unterstützung benötigen, deren Lebensqualität zu sichern und ihre Selbstständigkeit trotz Beeinträchtigung zu erhalten oder (etwa nach einem Krankenhausaufenthalt) wiederherzustellen.

Die Form der Betreuung und Pflege kann eine breite Palette von Dienstleistungen umfassen, von einer grundlegenden täglicher Unterstützung (Haushaltshilfen, Grundpflege) bis hin zu komplexen medizinischen Versorgungsaufgaben in der Behandlungspflege. Die pflegebedürftige Person muss demnach nicht in eine teil- oder vollstationäre Einrichtung überführt werden. Das entspricht dem Wunsch der meisten pflegebedürftigen Menschen, so lang wie möglich in ihrem heimischen bzw. familiären Umfeld zu leben. Mit der häuslichen Pflege kann dieser Wunsch erfüllt werden, auch bei intensiverem Pflegebedarf.

 

Die häusliche Pflege kann von verschiedenen Personen und Fachkräften durchgeführt werden, darunter:

  • Angehörige: Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder, Geschwister oder andere Verwandte übernehmen oft die häusliche Pflege. Sie bieten emotionalen Beistand, erledigen alltägliche Aufgaben und sind oft die primären Pflegepersonen.
  • Freiwillige/ehrenamtliche Helfer: In einigen Fällen bieten freiwillige Helfer und Nachbarn ihre Unterstützung an, indem sie Besorgungen erledigen, Gesellschaft leisten oder bei anderen Aufgaben helfen.
  • Professionelle Pflegekräfte: Qualifizierte Pflegekräfte/Pflegefachkräfte können in die häusliche Pflege einbezogen werden, um medizinische Versorgung, Therapie und spezielle Pflegeleistungen bereitzustellen.
  • Pflegedienste: Professionelle Pflegedienste, die auf häusliche Pflege spezialisiert sind, können verschiedene Pflegeleistungen anbieten, einschließlich persönlicher Pflege, medizinischer Betreuung (Behandlungspflege), Haushaltshilfen (hauswirtschaftliche Unterstützung) und mehr. Sie beschäftigen qualifiziertes Personal, um die Pflegebedürfnisse zu erfüllen.
  • 24-Stunden-Pflege (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft): Form der individuellen Betreuung, bei der die Betreuungskraft gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen in dessen Haus/Wohnung lebt. Die Betreuungspersonen kommen in der Regel aus Osteuropa (polnische Pflegekräfte): hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Grundpflege.
  • Hospiz- und Palliativpflege: Für Personen mit einer lebensbegrenzenden Krankheit bieten Hospiz- und Palliativpflege-Teams spezialisierte Unterstützung und Pflege in der häuslichen Umgebung, um Schmerzen zu lindern und die Lebensqualität zu

 

Umgang mit speziellen Bedürfnissen in der häuslichen Pflege

Einige Pflegebedürftige haben spezielle Anforderungen, wie beispielsweise Demenzpatienten oder Menschen in der palliativen Pflege, bei denen die Pflegebedürftigkeit besondere Anforderungen mit sich bringt. In solchen Fällen sind professionelle Pflegekräfte oder eine medizinische Begleitung durch Fachkräfte unerlässlich.

Welche Leistungen umfasst die häusliche Pflege?

Die häusliche Pflege umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, die sicherstellen, dass der Pflegebedürftige in seiner gewohnten Umgebung optimal versorgt wird. Dazu gehören unter anderem:

  • Unterstützung bei der Haushaltsführung: Kochen, Einkaufen, Wäsche waschen, Reinigung der Wohnung
  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege): Ernährung, Körperpflege und Hygiene
  • Individuelle, aktivierende Betreuung und Ansprache: Beaufsichtigung, Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen, Förderung der Freizeitgestaltung, Kommunikation und Mobilität (Alltagsbegleitung). Die Kommunikation mit Pflegebedürftigen erfordert ein hohes Maß an Empathie, unabhängig von ihrer Pflegebedürftigkeit. Dies bedeutet, Geduld aufzubringen, aktiv zuzuhören und offene Gespräche zu führen. Eine respektvolle und einfühlsame Kommunikation trägt zur emotionalen Stabilität des Pflegebedürftigen bei, fördert und erhält seine sozialen Fähigkeiten.
  • Behandlungspflege: allgemeinmedizinisch bzw. fachärztlich verordnete Maßnahmen und deren Umsetzung nach ärztlicher Anweisung durch examinierte Pflegekräfte
  • 24-Stunden-Pflege: verlässliche Unterstützung durch eine pflegebegleitende Haushaltshilfe (häufig osteuropäische Betreuungskräfte), die mit dem Pflegebedürftigen im eigenen Zuhause lebt.

 

 

PRIVATSCHWESTER vermittelt legale pflegeunterstützende Haushaltshilfen für die Betreuung im privaten Zuhause im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege, sollte eine solche Rundumbetreuung erforderlich sein. Informieren Sie sich dazu näher auf unseren Seiten oder rufen Sie uns einfach an, wir geben Orientierung: Telefon: 040 / 696 32 69 80

 

 

Leistungen und Kostenübernahme

Die Pflegeversicherung und in begrenztem Umfang auch die Krankenkassen bieten verschiedene Unterstützungsleistungen an, um die Kosten der häuslichen Pflege zu decken. Dazu gehören:

  • Pflegegeld: Dies wird direkt an den Pflegebedürftigen oder eine befugte Vertrauensperson ausgezahlt und kann nach eigenem Ermessen verwendet werden. Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber zu Leistungen der Pflegekasse.
  • Pflegesachleistungen: Hierunter fallen Dienstleistungen eines Pflegedienstes oder qualifizierter Pflegekräfte in der hauswirtschaftlichen Versorgung und Grundpflege
  • Notwendige medizinisch-therapeutische Maßnahmen (Behandlungspflege) auf ärztliche Anweisung werden von der Krankenkasse getragen, ebenso wie technische Hilfsmittel (Rollatoren, Rollstühle etc.).
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Barrierefreies Wohnen): Hierzu gehören z. B. der Einbau einer ebenerdigen Dusche, eines Treppenlifts oder die Beseitigung von Stolperfallen. Die Pflegekasse beteiligt sich hier mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber zu dem Thema Leben im Alter.
  • Verhinderungspflege, Pflegezeit/Familienpflegezeit: Diese Leistungen ermöglichen es pflegenden Angehörigen, sich eine Auszeit zu nehmen oder Beruf und Pflege besser miteinander zu vereinbaren.

 

Wann hat man Anspruch auf finanzielle Unterstützung und Sachleistungen?

Wie pflegebedürftig ein Mensch ist, entscheidet darüber, in welchen Pflegegrad (1-5) er eingestuft wird und welche Leistungen daraufhin von der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Der Einstufung geht ein Pflegegutachten des Medizinischen Diensts (MD) oder von Medicproof (für privat Versicherte) voraus, bei dem gewichtet wird, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann und wie gravierend körperliche, psychische oder kognitive Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Informieren Sie sich zu den jeweiligen Leistungen der Pflegekasse, die jederzeit formlos beantragt werden können, auf der Ratgeber-Seite von PRIVATSCHWESTER.

Pflegegrad beantragen – so erhalten Sie Zugang zu den Leistungen:

  • Reichen Sie einen formlosen Antrag auf Erteilung eines Pflegegrads bei der Pflegekasse ein (mündlich, via E-Mail).
  • Vereinbaren Sie einen Termin für das Gutachten des MD/Medicproof.
  • Bereiten Sie sich auf den Gutachterbesuch vor, indem Sie alle medizinischen Unterlagen zusammentragen und Ihr Engagement als pflegender Angehöriger dokumentieren (Pflege-Tagebuch).
  • Arbeiten Sie mit dem Gutachter zusammen, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln.
  • Warten Sie die Erteilung eines Pflegegrads ab. Hier kann es je nach Ausgangslage dauern.
  • Sofern ein Pflegegrad zugesprochen wurde, sollten Sie in jedem Fall Pflegegeld beantragen.

Informieren Sie sich dazu auch auf unseren Ratgeber-Seiten zu den Themen Pflegebedürftigkeit und Leistungen der Pflegekasse.

Unsere Empfehlung: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die rechtlichen Aspekte der Pflege, einschließlich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, sind bei Menschen mit hoher Pflegebedürftigkeit besonders wichtig. Diese Dokumente stellen sicher, dass die Wünsche des Pflegebedürftigen insbesondere in Bezug auf medizinische Behandlung und rechtliche Befugnisse (Bankvollmacht etc.) respektiert werden, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst Entscheidungen zu treffen.

Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf, wenn Sie unsere Unterstützung brauchen. Wir vermitteln Haushaltskräfte und examinierte Pflegekräfte nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Nutzen Sie unser Kontaktformular, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns via E-Mail:

Telefon: 040 / 696 32 69 80

E-Mail: info@privatschwester.de

 

Weiterführende Informationen:

 

 

No Comments

Sorry, the comment form is closed at this time.