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Alltagsbegleitung

Alltagsbegleitung / Betreuungsassistent

Definition, Aufgaben, Ziele, Kosten

Alltagsbegleiter geben pflegebedürftigen Personen Sicherheit, Orientierung und Entlastung in ihrem privaten Umfeld, bieten aktivierende Beschäftigung, sind Gesellschafter, Begleitung für ältere Menschen bei Terminen und entlasten pflegende Angehörige, wenn sie eine Auszeit brauchen. Was die Arbeit eines Alltagsbegleiters genau ausmacht und wer die Kosten übernimmt, lesen Sie im Folgenden.

Definition und Ziele

Ein Alltagsbegleiter, auch unter der Bezeichnung Betreuungsassistent bekannt, arbeitet für soziale Einrichtungen oder ambulante Betreuungsdienste und entlastet pflegebedürftige Menschen bei alltäglichen Aufgaben im privaten Zuhause, im Bereich des betreuten Wohnens oder einem Pflegeheim.

Alltagsbegleiter leisten einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität der zu betreuenden Personen und ergänzen mitunter die qualifizierten Tätigkeiten von Fachkräften in der häuslichen oder stationären Pflege. Als Vertrauensperson engagieren sie sich stundenweise zu fest vereinbarten Terminen und sind im Lebensalltag vieler Menschen auch als wichtige Bezugsperson nicht mehr wegzudenken. Im häuslichen Umfeld sind sie im besten Fall eine organisatorische und emotionale Stütze; Pflegebedürftige erhalten aktivierende Zuwendung, Wertschätzung und mehr Teilhabe am Leben.

Qualifikationen eines Alltagsbegleiters gemäß SGB

Für pflegerische Aufgaben wie körperbezogene bzw. medizinisch-therapeutische Tätigkeiten in der Grund- und Behandlungspflege ist ein Alltagsbegleiter nicht ausgebildet. Dennoch verfügen auch Alltagsbegleiter über Qualifikationen. Gemäß § 43b SGB XI gehört eine Ausbildung im Umfang von 160 Stunden theoretischem Unterricht sowie ein Berufspraktikum von mindestens 2 Wochen zum Anforderungsprofil. Darüber hinaus sind einige Alltagsbegleiter auf die Betreuung von Demenzkranken oder Alzheimerpatienten spezialisiert.

Aufgabenbereiche eines Alltagsbegleiters im privaten Umfeld

Über die Alltagsbegleitung hilfebedürftiger Menschen hinaus schaffen die stundenweisen Entlastungsangebote Freiräume für Angehörige und in vielen, mitunter belastenden Situationen eine deutliche Abhilfe in der häuslichen Pflege. Darüber hinaus sind Alltagsbegleiter als Präsenzkraft eine sinnvolle Ergänzung im Pflegealltag und bieten Entlastung bei der professionellen Versorgung in der Grundpflege und Behandlungspflege zu Hause.

Die Aufgaben einer Alltagsbegleitung sind auf die individuellen Bedürfnisse, Präferenzen und Interessen des Pflegebedürftigen ausgerichtet. Grenzen ergeben sich hier jeweils aus der körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung. Besonders im Fall von Demenz sind Aktivitäten außerhalb des vertrauten Umfelds nur bedingt zu empfehlen. Zu den Tätigkeiten einer Alltagsbegleitung gehören:

Unterstützende Begleitung im Alltag

  • Pflege individueller Hobbys: Basteln, Handarbeiten, Lesen
  • Freizeitgestaltung wie Ausflüge, Café- und Restaurantbesuche, Besuch von Kulturveranstaltungen (Theater, Konzert), Gottesdienste etc.
  • Musik hören, musizieren
  • Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung sozialer Isolation: Besuch von Kursangeboten (Seniorensport, Gymnastik, Tanzen etc.), Anregung zu Gruppenaktivitäten
  • Förderung mentaler Fähigkeiten: Gedächtnisarbeit, Erinnerungsarbeit
  • Soziale Ansprache: Geselligkeit, Unterhaltung, Briefe / E-Mails schreiben etc.
  • Begleitung bei Einkäufen, tägliche Besorgungen, Kochen, Backen
  • Begleitung von Arztbesuchen und Behördengängen

Planung und Organisation

  • Unterstützung bei der Kalenderführung / Terminplanung
  • Organisation von Fahrdiensten
  • Kontaktperson für Angehörige
  • Hilfestellung für pflegende Angehörige

 

Wahl des richtigen Alltagsbegleiters: Das zwischenmenschliche Verhältnis sollte stimmen!

Die Form der Betreuung durch eine Alltagsbegleitung (Betreuungsassistent) ist sehr persönlich und setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus. Pflegebedürftige und Betreuer sollten sich einfach grundsätzlich sympathisch sein und verstehen, schließlich verbringt man mitunter auf lange Sicht viel Zeit miteinander.

Das sollten Sie beachten:

  • Ob neben den fachlichen Fähigkeiten auch die menschliche Ebene tatsächlich stimmt, lässt sich in einer ersten Phase des Kennenlernens herausfinden. Gemeinsame Interessen und Hobbys können hier vertrauensbildend wirken und Nähe herstellen.
  • Die Rahmenbedingungen sollten im Vorfeld außerdem geklärt werden. Welche Tätigkeiten der Alltagsbegleitung werden tatsächlich gebraucht? Entsprechende Aufgaben können im Vorfeld definiert und mit dem Betreuer abgesprochen werden.
  • Nach Alternativen sollte gesucht werden, wenn Pflegebedürftige und der Betreuungsassistent menschlich und emotional nicht zueinander finden. Das ist gewiss mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden. Hier sollte allerdings die Betreuung vollumfänglich im Sinne der pflegebedürftigen Person im Mittelpunkt stehen.

 

Kosten für den Alltagsbegleiter

Die Kosten für eine Alltagsbegleitung können über Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bei anerkanntem Pflegegrad), die Verhinderungspflege oder eine Kombination aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege abgerechnet werden.

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- Euro monatlich ist zweckgebunden und steht unabhängig von der Höhe des anerkannten Pflegerads (1-5) jedem Pflegebedürftigen zur Verfügung. Der Betrag kann rückwirkend mit der Pflegekasse abgerechnet und als Zuzahlung für die Leistungen eines Alltagshelfers genutzt werden.

Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger kann ab Pflegegrad 2 bis maximal 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden, unter der Voraussetzung, dass der Pflegebedürftige bereits sechs Monate von einem Angehörigen versorgt wird. Die Leistungen der Pflegekasse pro Jahr betragen insgesamt 1.612 Euro.

Möglich ist außerdem eine Kombination aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (zeitlich begrenzter Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung): Wurden keine Leistungen für eine kurzfristige stationäre Behandlung in Anspruch genommen, können 50 Prozent des Budgets der Kurzzeitpflege (887,- Euro) zusätzlich für die Verhinderungspflege genutzt werden. Insgesamt stehen mit einer solchen Leistungskombination somit 2.499,- Euro pro Jahr zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

 

 

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