29 Dez Hauswirtschaftliche Hilfe
Hauswirtschaftliche Unterstützung
Definition, Tätigkeiten, Leistungsansprüche
Die hauswirtschaftliche Unterstützung im Bereich der Pflege im häuslichen Umfeld bietet eine wertvolle Ergänzung zur körperbezogenen Grundpflege oder Krankenpflege. Zu den Versorgungsleistungen für Pflegebedürftige gehören unter anderem Einkaufen, Kochen oder die Reinigung der Wohnung. Wir geben Orientierung.
Definition der hauswirtschaftlichen Unterstützung
Die Betreuung von Pflegebedürftigen in ihrer eigenen häuslichen Umgebung in allen Aspekten der Hauswirtschaft gehört zu den Dienstleistungen der hauswirtschaftlichen Unterstützung. Eine adäquate Betreuung umfasst somit die Planung und Organisation als auch die täglich anfallenden Arbeiten wie Einkaufen, Besorgungen, Abfallmanagement, Reinigungsarbeiten etc.
Gemäß Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist die hauswirtschaftliche Unterstützung als Ergänzung zur körperbezogenen Grundpflege und/oder der häuslichen Krankenpflege zu sehen. Pflegebedürftige erhalten abhängig von der individuellen Beeinträchtigung und jeweils gestaffelt nach der Höhe des anerkannten Pflegegrads (1-5) entsprechende Leistungen. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Unterstützung und die pauschalen Zuzahlungen der Pflegekasse (siehe unseren Ratgeber: Leistungen der Pflegekasse).
Welche Tätigkeiten gehören zur hauswirtschaftlichen Versorgung?
Die hauswirtschaftliche Unterstützung für Pflegebedürftige deckt eine Vielzahl von Tätigkeiten ab, die zum Alltag im eigenen Zuhause gehören und durch Krankheit oder Alter nicht mehr selbstständig ausgeführt werden können. Zu den Kernleistungen gehören:
- Einkauf: Lebensmittel und alltägliche Gegenstände des Gebrauchs
- Ernährung: Zubereitung von warmen und kalten Mahlzeiten
- Haushaltsreinigung: Abwasch, Wischen und Putzen
- Wäschepflege: Waschen und Wechseln von Kleidung und Textilien
- Raumpflege: Beheizen und Durchlüften der Wohnräume
Kleine und große hauswirtschaftliche Versorgung
In der Praxis unterscheidet man zwischen der „kleinen“ und der „großen“ hauswirtschaftlichen Unterstützung. Die „kleine“ Versorgung umfasst tägliche Aufgaben wie das Reinigen des unmittelbaren Lebensbereichs und die Abfallentsorgung, die im Kontext der Betreuung anfallen. Die „große“ Versorgung hingegen wird zweimal wöchentlich durchgeführt und beinhaltet umfassendere Reinigungsarbeiten wie das Säubern von Fußböden, Möbeln und Haushaltsgeräten. Es ist zu betonen, dass es sich hierbei um regelmäßige Reinigungsarbeiten handelt, nicht um Grundreinigungen. Darüber hinaus bieten einige mobile Dienstleister auch stundenweise hauswirtschaftliche Versorgung an.
Leistungen, die nicht zur hauswirtschaftlichen Unterstützung gehören
Medizinisch-therapeutische Maßnahmen und körperbezogene pflegerische Tätigkeiten in der Grundpflege, die examinierte Pflegekräfte (Altenpfleger) gemäß ärztlicher Anweisung ausführen, fallen nicht unter den Begriff der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dazu zählen unter anderem:
- Wundversorgung / Verbandswechsel
- Körperpflege
- Mobilisation
- Injektionen
- Medizinische Behandlungen
Wer kann eine hauswirtschaftliche Unterstützung in Anspruch nehmen?
Menschen, die pflegebedürftig sind, wegen eines Unfalls oder krankheitsbedingt vorübergehend oder dauerhaft hilfebedürftig werden, sind auf Unterstützung im häuslichen Umfeld angewiesen. Pflegebedürftige, die in ihrem eigenen Zuhause betreut und gepflegt werden, haben Anspruch auf Unterstützung, um die Führung des eigenen Haushalts aufrecht zu erhalten und ihr Leben trotz Beeinträchtigung weitgehend selbstständig zu gestalten.
Wer in der Grundpflege bereits bei den täglichen Anforderungen der Körperpflege, beim Ankleiden oder Essen unterstützt werden muss, ist in den meisten Fällen auch nicht mehr in der Lage, ohne Hilfe einzukaufen oder die nötigen Aufgaben der Haushaltsführung allein zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund bietet die hauswirtschaftliche Unterstützung Entlastung und kann bei anerkanntem Pflegegrad als Pflegeleistung beantragt werden.
Wer kann die hauswirtschaftliche Unterstützung übernehmen?
Die Betreuung im hauswirtschaftlichen Bereich kann durch verschiedene Personenkreise erfolgen:
- Familienmitglieder: Angehörige Bezugspersonen bieten oft die naheliegendste Unterstützung
- Freunde und Nachbarn: Gelegentliche Hilfe, meist in weniger intensiven Fällen
- Alltagsbegleiter: Speziell geschulte Personen, die unter anderem auch hauswirtschaftliche Aufgaben übernehmen
- Ambulante Pflegedienste: Professionelle Dienstleister mit umfassenden Leistungen
- Betreuungskräfte in der 24–Stunden-Pflege: osteuropäische / polnische Pflegekräfte
Kosten bzw. Teilerstattung der hauswirtschaftlichen Unterstützung
Bei anerkanntem Pflegegrad (1-5) haben Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse, mit der ein Teil der Kosten für eine Haushaltshilfe finanziert werden kann. Für die Inanspruchnahme hauswirtschaftlicher Dienstleistungen können Pflegesachleistungen bzw. Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat kann ab Pflegegrad 1 beantragt werden. Dieser wird allerdings für eine Haushaltshilfe nur dann gezahlt, wenn es sich um einen Anbieter handelt, der nach dem jeweiligen Landerecht anerkannt ist. Entlastungsbeträge verfallen übrigens nicht: Sie können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden.
Ab Pflegegrad 2 bis 5 können jeweils zusätzlich 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen genutzt werden, um die Kosten für eine Haushaltshilfe zu finanzieren. Außerdem können pflegende Angehörige Leistungen der sogenannten „Verhinderungspflege“ (1.612 Euro) für 6 Wochen im Jahr in Anspruch nehmen, wenn sie eine Auszeit vom Pflegealltag brauchen und dafür über die Grund- und Behandlungspflege hinaus eine Haushaltshilfe übergangsweise beschäftigen möchten. Genaue Informationen bietet Ihnen unser Ratgeber zu Leistungen der Pflegekasse.
Sie haben Fragen oder möchte sich näher informieren? Die Pflegeberater von PRIVATSCHWESTER sind kompetent an Ihrer Seite. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie uns eine Mail oder nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf:
Telefon: 040 / 696 32 69 80
E-Mail: info@privatschwester.de
Weiterführende Informationen
- Betreuungskräfte zur Verbesserung des Pflegealltags:
Bundesministerium für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegekraefte/zusaetzliche-betreuungskraefte.html - Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe
Bundesministerium für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/haushaltshilfe.html
- Ratgeber zum Begriff der Pflegebedürftigkeit
- Ratgeber zum Pflegegrad 1-5
- Ratgeber zu Leistungen der Pflegekasse
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