30 Dez Ambulanter Pflegedienst
Ambulanter Pflegedienst
Definition, Tätigkeiten, Leistungsansprüche
Die Betreuung zu Hause ermöglicht die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer vertrauten Umgebung. Ambulante Pflegedienste bieten Entlastung mit Alltagshilfen und hauswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen oder bei der professionellen medizinischen Versorgung durch Pflegefachkräfte, stundenweise oder rund um die Uhr.
Definition ambulanter Pflegedienst
Ambulante Pflegedienste sind spezialisierte Einrichtungen oder Dienstleister im Gesundheits- und Pflegebereich, die professionelle Pflegeleistungen und Unterstützung in der häuslichen Umgebung von pflegebedürftigen Personen erbringen. Diese Dienste werden von qualifiziertem Pflegepersonal bereitgestellt und umfassen eine Vielzahl von Dienstleistungen in der Betreuung und Pflege mit dem Ziel, Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben im eigenen zu Hause zu ermöglichen, deren Lebensqualität zu erhalten sowie sichere und verlässliche Rahmenbedingungen für das Wohlergehen der Betroffenen im vertrauten Umfeld zu gewährleisten.
Ambulante Pflegedienste bieten Entlastung für pflegende Angehörige
Die häusliche Pflege durch pflegende Angehörige ist in der Regel mit psychischen und physischen Herausforderungen verbunden. Ambulante Pflegedienste bieten Familien weitgehende Entlastung, insbesondere für Angehörige, die berufstätig sind, Arbeit und Fürsorge in Einklang bringen möchten, eine Auszeit benötigen (Verhinderungspflege) oder mit den täglichen Unterstützungsleistungen überfordert sind. Ambulante Pflegedienste sind unter anderem in Singlehaushalten eine gute Option, wenn mit der Betreuung die Unterbringung in einem Pflegeheim verhindert werden kann.
Aufgaben eines ambulanten Pflegedienstes / ambulante Betreuung
Das Leistungsangebot des Pflegedienstes ist in der Regel individuell an die Bedürfnisse der zu betreuenden Person angepasst. Zu den angebotenen Dienstleistungen, die von ausgebildeten (examinierten) Pflegekräften übernommen werden, gehören unter anderem:
Grundpflege: körperbezogene Pflegemaßnahmen, Unterstützung in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Förderung der Bewegungsfähigkeit
Soziale Betreuung: Begleitung bei Arztbesuchen oder allgemeinen Terminen außer Haus, Spaziergänge, Alltagsgestaltung und soziale Interaktion etc.
Häusliche Krankenpflege/Behandlungspflege gemäß SGB V: Wenn vom Arzt verordnet, können Leistungen wie Medikamentengabe, Verbandswechsel oder die Verabreichung von Injektionen über die gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch genommen werden.
Außerklinische Kranken- und Intensivpflege: Form der professionellen Pflege für Menschen, die intensive medizinische Betreuung benötigen (künstliche Beatmung, Tracheostoma-Versorgung etc.), aber nicht im Krankenhaus versorgt werden müssen: Hier ist die ständige Anwesenheit einer qualifizierten Pflegekraft (Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger) erforderlich.
Hauswirtschaftliche Unterstützung (gemäß SGB XI als Ergänzung zur Grundpflege und häuslichen Krankenpflege): Wohnungsreinigung, Wäschepflege, Mahlzeiten, Einkäufe und Erledigungen
Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen: Pflegekurse, Begleitung beim Besuch des Gutachters (Medizinischer Dienst, Medicproof) zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit zur Vergabe des Pflegegrads (Höherstufung)
Verhinderungspflege gemäß SGB XI: Zeitlich begrenzte, stunden-, tage- oder wochenweise Versorgung von Pflegebedürftigen in Vertretung für die pflegende Person (Angehörige), wenn diese durch Krankheit, Urlaub oder Überlastung eine Auszeit braucht oder beruflich zu sehr eingespannt ist (Dienstreisen).
24-Stunden-Pflege (polnische Pflegekräfte): „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“, bei der die Betreuungskraft gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen (häufig Personen mit Demenz, Herz-Kreislauf-Patienten) in dessen Haus oder Wohnung lebt. Zu den Dienstleistungen gehört die hauswirtschaftliche Hilfe oder Unterstützung in der Grundpflege.
Darüber hinaus gibt es Pflegedienste, die sich auch Unterstützungen in den Bereichen Familienpflege, psychiatrische Pflege und Hospizpflege anbieten.
Wo werden ambulante Pflegedienste tätig?
Bei einem Pflegedienst denken wir in der Regel an Pflege- und Betreuungsleistungen im privaten Umfeld. Tatsächlich sind die Einsatzgebiete eines ambulanten Pflegedienstes weitaus vielfältiger:
Ambulanter Pflegedienst im häuslichen Umfeld: Haushaltshilfen, Betreuungs- und Pflegekräfte unterstützen direkt in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person.
Ambulanter Pflegedienst im betreuten Wohnen (siehe auch unseren Ratgeber zu Betreuungsformen): Das Konzept des betreuten Wohnens setzt neben anderen Betreuungsformen auch auf Angebote ambulanter Pflegedienste. Die Pflegebedürftigen führen ihren eigenen Haushalt und erhalten eine bedarfsgerechte hauswirtschaftliche Unterstützung und/oder Pflegeleistungen.
Ambulanter Pflegedienst in der Senioren-WG: Ältere Menschen entscheiden sich immer häufiger für moderne Wohnformen, in denen sie weitgehend selbstständig leben und sich gleichzeitig in einer Gemeinschaft aufgehoben fühlen können. Auch in einer Senioren-WG bieten Pflegedienste Entlastung im Haushalt und Sicherheit bei der medizinischen Versorgung.
Finanzielle Unterstützung der Pflegekasse
Bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 haben Betroffene Anspruch auf monatlich bis zu 125 Euro Entlastungsleistungen, unabhängig von ihrem tatsächlichen Bedarf an häuslicher Pflege. Dieser Betrag soll dazu beitragen, anerkannte alltagsunterstützende Angebote wie Betreuungs-, Entlastungs- und ambulante Pflegeangebote in Anspruch zu nehmen. In den Pflegegraden 2 bis 5 kann dieser Entlastungsbetrag allerdings nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Versorgung genutzt werden. Dafür stehen hingegen die sogenannten Pflegesachleistungen zur Verfügung. Die Pflegekasse zahlt diesen Betrag ab Pflegegrad 2.
Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber zu Leistungen der Pflegekasse.
Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege
Pflegebedürftigkeit | maximale Leistungen pro Monat | ||
Pflegegrad 1 | * | ||
Pflegegrad 2 | 724 Euro | ||
Pflegegrad 3 | 1.363 Euro | ||
Pflegegrad 4 | 1.693 Euro | ||
Pflegegrad 5 | 2.095 Euro |
* Pro Monat bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag
Das sollten Sie wissen: Zuzahlungen und Unterstützungsleistungen der Pflegekasse erhalten Betroffene nur unter der Voraussetzung, dass es sich um einen zugelassenen Pflegedienst handelt. Ansprechpartner für diesbezügliche Auskünfte ist Ihre Pflegekasse.
Vorteile der ambulanten Pflege
Sie möchten sich vorab vergewissern, ob die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst die richtige Wahl ist? Unsere Übersicht zu einigen Vorteilen anbei hilft Ihnen vielleicht bei der Entscheidungsfindung:
Erhalt der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit: Pflegebedürftigen Personen können trotz alters- oder krankheitsbedingten Einschränkungen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Patienten fühlen sich in ihrem Zuhause in der Regel wohler und sicherer, was sich positiv auf ihre psychische Gesundheit und Gesamtbefindlichkeit auswirken kann.
Professionelle, individualisierte Pflege: Ambulante Pflegedienste bieten bedarfsgerechte Betreuung- und Pflege durch ausgebildete Pflegekräfte, die auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche einer hilfebedürftigen Person abgestimmt sind. – Pflegepläne und -Dokumentation inklusive.
Kontinuität in der Betreuung: Eine kontinuierliche Betreuung durch die gleichen Pflegekräfte, die zu den Patienten nach Hause kommen, fördert das Vertrauen zwischen Pflegekraft und Patient im sozialen Miteinander. Außerdem kann so auf die individuellen Bedürfnisse und Veränderungen im Gesundheitszustand der zu pflegenden Person rechtzeitig reagiert werden.
Entlastung für Angehörige: Ambulante Pflegedienste unterstützen auch die Angehörigen, die oft die Hauptverantwortung für die Pflege tragen. Durch die professionelle Hilfe können sie entlastet werden, Zeit für sich selbst haben und ihre eigenen Bedürfnisse besser berücksichtigen.
Vermeidung von Krankenhausaufenthalten: Durch eine rechtzeitige und angemessene Pflege können ambulante Pflegedienste dazu beitragen, Krankenhausaufenthalte zu verhindern oder zu verkürzen.
Soziale Interaktion: ambulante Pflegekräfte bieten nicht nur hauswirtschaftliche oder medizinische Hilfe, sondern auch soziale Unterstützung. Sie sind oft wichtige Gesprächspartner und Bezugspersonen für Pflegebedürftige, geben Orientierung, organisieren den Alltag in vielen Bereichen (Freizeitgestaltung) und geben dem Tag eine Struktur.
Sie haben Fragen zu Betreuungskräften in der 24-Stunde-Pflege oder zu polnischen Pflegekräften und möchten sich näher informieren? Die Pflegeberater von PRIVATSCHWESTER sind kompetent an Ihrer Seite. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie uns eine Mail oder nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf:
Telefon: 040 / 696 32 69 80
E-Mail: info@privatschwester.de
Weiterführende Informationen
- Pflegedienst und Pflegesachleistungen:
Bundesministerium für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegedienst-und-pflegesachleistungen - Ratgeber zur 24-Stunden-Pflege
- Ratgeber zum Begriff der Pflegebedürftigkeit
- Ratgeber zum Pflegegrad 1-5
- Ratgeber zu Leistungen der Pflegekasse
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