Medikamentenvergabe an einen älteren Herren im Krankenbett

24-Stunden-Pflege

24-Stunden-Pflege

Definition und Ziele, Aufgaben, Kosten

Die sogenannte „24-Stunden-Pflege“ hat sich als eine wesentliche Säule in der Betreuung von Menschen im eigenen Zuhause etabliert. Die Betreuungskräfte oder Pflegefachkräfte wohnen im Haushalt der Pflegebedürftigen, sind Bezugsperson, geben Sicherheit und Begleitung im Alltag. Ihr Engagement ermöglicht Senioren und besonders Demenzpatienten eine weitgehend selbstständige Lebensführung im vertrauten Umfeld und bietet Angehörigen Entlastung und Freiräume.

Definition: 24-Stunden-Betreuung zu Hause

Die 24-Stunden-Pflege oder genauer die „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG) ist eine Form der 1:1 Betreuung, bei der eine Betreuungskraft gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen in dessen Haus oder Wohnung lebt. In der Regel engagieren sich zwei Betreuungskräfte in regelmäßigen Intervallen und sind für Pflegebedürftige nicht nur eine verlässliche Unterstützung, sondern auch Bezugsperson im Alltag.

Die Betreuungspersonen kommen in der Regel aus Osteuropa (polnische Pflegekräfte), unterstützen Pflegebedürftige bei verschiedenen alltäglichen Verrichtungen oder begleiten sie, wenn notwendig, auch zu regelmäßigen Terminen. Diese Form der Betreuung umfasst neben hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unter anderem auch die Versorgung in der Grundpflege, schließt jedoch in der Regel eine medizinische Behandlungspflege oder außerklinische Intensivpflege aus, die von professionellen Pflegefachkräften auf ärztliche Anweisung erbracht wird.

 

 

Examinierte Pflegefachkräfte in der 24-Stunden-Pflege

 

PRIVATSCHWESTER unterscheidet sich von anderen Agenturen, die lediglich Kräfte für die hauswirtschaftliche Unterstützung und die Grundpflege vermitteln. Wir vermitteln bis zu examinierten Pflegefachkräften, die sogar die medizinische Behandlungspflege und Intensivpflege gewährleisten. Unsere Pflegekräfte verfügen zudem über die nötigen Deutschkenntnisse. Insofern decken unsere Betreuungskräfte jeden erwünschten oder erforderlichen Betreuungs- und Pflegebedarf ab.

 

Sie haben dazu Fragen? Wir sind für Sie da: Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf oder rufen Sie uns einfach an: Telefon 040 / 696 32 69 80

 

Arbeitsrechtliche Aspekte der 24-Stunden-Betreuung

Trotz des Begriffs „24-Stunden-Pflege“ arbeitet eine Betreuungskraft nicht kontinuierlich 24 Stunden am Tag. Dies entspricht nicht den Bestimmungen des deutschen Arbeitszeitrechts. Und schließlich haben Pflegekräfte ja auch Anspruch auf Pausen- und Ruhezeiten sowie eine individuelle Freizeitgestaltung. Insofern ist der Begriff irreführend.

In der Regel arbeitet die Betreuungskraft durchschnittlich 40 Stunden pro Woche, aufgeteilt auf eine 7-Tage-Woche und maximal 160 Stunden pro Monat. Dies entspricht einer täglichen Arbeitszeit von etwa 5 bis 6 Stunden. Eine angemessene Arbeits- und Pausenregelung muss eingehalten werden, um sowohl die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person als auch den Arbeitnehmerschutz der Betreuungskraft zu gewährleisten.

 

Aufgaben einer Pflegekraft in der pflegeunterstützenden Betreuung

Im Betreuungsalltag spielt die 24-Stunden-Pflege eine wesentliche Rolle, um pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden zu ermöglichen, ihre geistigen und körperlichen Fertigkeiten bestmöglich zu unterstützen und soziale Kontakte aufrecht zu erhalten. Die Betreuungskräfte, die in diesem Bereich tätig sind, übernehmen somit eine Vielzahl von Aufgaben und Tätigkeiten, die auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen in ihrem Lebensalltag abgestimmt sind.

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung: Zu den hauswirtschaftlichen Aufgaben gehören Einkaufen und die Zubereitung von Mahlzeiten, das Reinigen der Wohnung, Waschen und Bügeln, mitunter die Versorgung von Haustieren und die Pflege von Zimmerpflanzen. Aus arbeitsrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Aufgaben wie schwere Gartenarbeit und Winterdienste nicht von Betreuungskräften übernommen werden.
  • Grundpflege: Pflegebedürftige, die Ihre täglichen Verrichtungen nicht ohne Hilfe ausführen können, werden in der sogenannten „Grundpflege“ unterstützt. Dazu gehören An- und Auskleiden, die tägliche Körperpflege einschließlich Waschen, Baden, Duschen, Mundhygiene, Haarpflege und Rasieren. Darüber hinaus bietet die Betreuung Unterstützung bei der Inkontinenzversorgung, Blasen- und Darmentleerung. Darüber hinaus helfen sie bei der Nahrungs- und Getränkeaufnahme und erinnern an die Einnahme von Medikamenten.
  • Mobilisierende, aktivierende Betreuung: Hier geht es vor allem darum, den Pflegebedürftigen bei alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen. Dazu gehören das An- und Auskleiden, die Auswahl der Kleidung sowie motivierende Maßnahmen (aufrecht Stehen und Gehen, Bewegung im häuslichen Umfeld etc.). Wenn möglich, werden gemeinsame Spaziergänge unternommen. Die Betreuungskräfte helfen bei der Mobilisierung gemäß den Anweisungen von Therapeuten. Gegebenenfalls erfolgt auch eine fachgerechte Lagerung nach Plan und Vorgabe.
  • Individuelle Betreuung und Ansprache: Die 24-Stunden-Pflege beinhaltet eine individuelle Betreuung, die über die Grundbedürfnisse, aktivierende Maßnahmen und hauswirtschaftliche Versorgung hinausgeht. Dies kann die Planung und Durchführung von gemeinsamen Ausflügen, die Begleitung zu Arztterminen und Behördengängen oder Friseurterminen sein. Darüber hinaus ist eine 24-Stunden-Betreuungskraft fester Ansprechpartner und Gesellschafter, sorgt für soziale Interaktion, sei es beim gemeinsamen Kochen, Vorlesen oder der Pflege von Hobbys. Die Aufgaben sind hier also vergleichbar mit einer Alltagsbegleitung, die allerdings nur stundenweise zur Verfügung steht.

 

Unterschied zur medizinischen Behandlungspflege

Die Behandlungspflege, die ausschließlich auf ärztliche Anordnung durch examinierte Pflegekräfte durchgeführt werden darf, umfasst medizinische Leistungen wie die Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten, die Versorgung offener Wunden, Injektionen und die Blutzuckermessung. Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Pflege dürfen grundpflegerische Aufgaben übernehmen, aber in der Regel keine medizinische Behandlungspflege ausführen.

 

Hier unterscheidet sich PRIVATSCHWESTER von den sonst üblichen Angeboten der meisten Agenturen: Wir vermitteln je nach Bedarf examinierte Pflegekräfte auch im Bereich der 24-Stunden-Pflege. Welche Leistungen damit verbunden sind, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Behandlungspflege.

 

 

Für wen ist eine 24-Stunden-Pflege geeignet?

Grundsätzlich ist eine 24-Stunden-Pflege für alle Menschen geeignet, die zur Lebensführung im eigenen Haushalt auf Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen angewiesen sind und bei denen eine verlässliche Unterstützung über eine stundenweise Betreuung hinaus wünschenswert oder erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund ist die 24-Stunden-Pflege unter anderem eine sinnvolle Wahl in folgenden Fällen:

  • Demenzpatienten ► Demenzbetreuung
  • Herz-Kreislauf-Patienten
  • Betreuung nach einem Schlaganfall
  • Unterstützung bei Rehabilitation
  • Altersbedingte Einschränkungen
  • 24-Stunden-Pflege nach einem Unfall
  • Krisenintervention in Konfliktfällen
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen
 

Bedarfsanalyse von PRIVATSCHWESTER Pflege und Betreuung

 

Nutzen Sie unseren Fragebogen: Unsere Bedarfsanalyse unterstützt Sie bei Ihrer Suche nach einer bedarfsgerechten Betreuung oder Pflege zu Hause. Hier haben Sie die Wahl zwischen pflegeunterstützender Haushaltskraft bis zu einer Pflegekraft mit anerkanntem Abschluss, die somit auch für die Behandlungspflege infrage kommt. Anhand der Angaben ermitteln wir ein erstes Kostenangebot und vermitteln im Anschluss eine geeignete Pflege- oder Betreuungskraft, die den Anforderungen und individuellen Bedürfnissen gerecht wird.

 

Varianten der Beschäftigungsmodelle in der 24-Stunden-Pflege

Für die 24-Stunden-Pflege in häuslicher Gemeinschaft gibt es drei Beschäftigungsmöglichkeiten, die jeweils mit unterschiedlichem Kostenaufwand verbunden sind. Das Entsendemodell bietet eine Beschäftigungsvariante, die aus unserer Sicht im Vergleich die günstigste und beste Variante für eine 24-Stunden-Pflege darstellt.

  • Entsendemodell
    In diesem Modell ist die Pflegekraft bei einem Unternehmen in Osteuropa beschäftigt und wird für einen festgelegten Zeitraum in einen deutschen Haushalt entsandt. Das osteuropäische Unternehmen übernimmt alle arbeitgeberseitigen Verpflichtungen und Sozialabgaben, die an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden. Deutsche Vermittlungsagenturen kümmern sich um die Betreuung der Kunden und der Pflegekräfte vor Ort. Gemäß Entsenderichtlinie der EU (seit 2020) können Beschäftigte nur noch 12 Monate entsendet werden. Die Frist kann in begründeten Fällen um 6 Monate verlängert werden.
  • Direktanstellung
    In dieser Variante stellt der Pflegebedürftige die Betreuungskraft direkt ein, inklusive aller damit verbundenen Arbeitgeberrechte und -pflichten wie Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz, Versicherungsschutz, Urlaubsansprüche etc.
  • Selbstständige Betreuungskraft auf Auftragsbasis

In diesem Fall tritt die Pflegekraft als unabhängige Auftragnehmerin in den Haushalt ein. Als Selbstständige ist sie dafür verantwortlich, alle gesetzlichen Vorgaben, einschließlich Steuern und Sozialversicherungen, einzuhalten.

 

Kosten für eine 24 Stunden Pflege / Betreuung im häuslichen Umfeld

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege richten sich grundsätzlich nach der Betreuungssituation, den damit verbundenen Anforderungen und zu erbringenden Leistungen, der Qualifikation der Betreuungs- oder Pflegekräfte sowie deren Deutschkenntnisse. Handelt es sich um hauswirtschaftliche Unterstützung oder Pflegeleistungen in der Behandlungspflege? – Hier können sich die monatlichen Kosten je nach Beschäftigungsmodell zwischen rund 2.200 Euro und 3.500 Euro bewegen.

Unterstützungsleistungen der Pflegekasse

Pflegebedürftige haben ab anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Dazu gehört ab Pflegegrad 1 ein pauschaler, zweckgebundener Entlastungsbetrag von 125,- Euro pro Monat für unterstützende Maßnahmen. Pflegegeld erhalten Anspruchsberechtigte mit Pflegegrad 2-5 sowie pauschale Förderungen für Pflegesachleistungen, die für die Betreuung im häuslichen Umfeld / 24-Stunden-Pflege genutzt werden können. Außerdem können Zuzahlungen für die Verhinderungspflege und bis zu 806,- Euro für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem aktuellen Ratgeber zu Leistungen der Pflegekasse.

Gut zu wissen: Gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI kann ein maximaler Zuschuss pro pflegebedürftige Person in Höhe von 4000,- Euro für Leistungen gewährt werden, die als Wohnumfeldverbesserung die Pflege zu Hause ermöglichen oder deutlich erleichtern. Dies ist in besonderen Fällen auch für eine 24-Stunden-Pflege erforderlich. Dazu gehören unter anderem bauliche Maßnahmen wie die Gestaltung eines barrierefreien Badezimmers, Treppenlifte (neu oder gebraucht), die Beseitigung von Stolperfallen oder technische Hilfen im Haushalt.

 

Nutzen Sie zu einer ersten Orientierung unseren Kostenrechner für Pflege und Hauswirtschaft unserer osteuropäischen Kooperationspartner. Rufen Sie uns bei Fragen gerne an: Tel. 040 / 696 32 69 80

 

Lassen Sie sich von uns qualifiziert beraten. Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn Sie mehr Hintergründe und Informationen zur 24-Stunden-Pflege brauchen oder einen Pflegeantrag stellen möchten. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie uns eine Mail oder nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf:

Telefon: 040 / 696 32 69 80

E-Mail: info@privatschwester.de

 

Weiterführende Informationen

Pflegestärkungsgesetzt/Leistungen nach Pflegegrad (PDF)
Bundesministerium für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Broschueren/PSG_Alle_Leistungen.pdf

 

 

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