02 Jan. Tagespflege
Tagespflege
Unter Tagespflege versteht man ein teilstationäres Pflegeangebot in der Seniorenbetreuung. Die Pflegebedürftigen werden stundenweise in Tagespflegeeinrichtungen betreut und versorgt mit dem Ziel, die häusliche Pflege zu ergänzen oder zu stabilisieren und pflegende Angehörige für einen begrenzten Zeitraum zu entlasten, damit sie ihren beruflichen Verpflichtungen oder privaten Terminen nachkommen können.
Anspruch auf Tagespflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, „wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Maß sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.“ (§ 41 SGB XI) Die pflegerische Versorgung inklusive der Beförderung (Hin- und Rückfahrt) wird von der Pflegekasse mit einem monatlichen Beitrag bezuschusst. Die Kosten für Verpflegung- und Unterkunft müssen Pflegebedürftige allerdings selbst begleichen, können diese aber mit dem sogenannten „Entlastungsbetrag“ teilweise ausgleichen.
Weiterführende Informationen
Wir empfehlen unsere Ratgeber zu den Themen Tagespflege, Pflegegrade und zu den Leistungen der Pflegekasse.
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