Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege

Krankenversicherte haben neben der ärztlichen Behandlung Anspruch auf eine häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte (ambulanter Pflegedienst), wenn sie Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplans ist. Dies ist etwa der Fall nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung. Der Anspruch setzt voraus, dass weder der Patient noch eine andere im Haushalt lebende Person die erforderlichen Pflegemaßnahmen leisten kann. Zur häuslichen Krankenpflege gehören je nach Ausgangslage die Behandlungspflege durch Pflegefachkräfte (Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe etc.), die Grundpflege (Grundverrichtungen des täglichen Lebens) und hauswirtschaftliche Versorgung (Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen, Reinigung der Wohnung etc.).

    

 

Weiterführende Informationen

Unsere Ratgeber zu den Themen Häusliche Pflege, Grundpflege, Behandlungspflege

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