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Pflegebett

Pflegebett

Definition, Kosten, Pflegebett-Arten, Zubehör

Für die Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen Personen mit eingeschränkter Mobilität, bei Bettlägerigkeit, spezifischen Erkrankungen oder Behinderungen gehören Kranken- bzw. Pflegebetten zum Pflegealltag. Sie bieten den Betroffenen Sicherheit, Entlastung und unterstützen als wesentliches Hilfsmittel die Arbeit in der Pflege. Lesen Sie im Folgenden alles Wissenswerte zu diesem Thema.

 

Pflegebett – Was ist das?

Ein Pflegebett oder Krankenbett ist weit mehr als nur ein gewöhnliches Bett. Es handelt sich um eine spezielle Konstruktion, die darauf ausgerichtet ist, den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Erkrankungen gerecht zu werden. Diese Betten sind so gestaltet und mit zumeist elektrisch betriebenen Zusatzfunktionen ausgestattet, dass sie pflegebedürftigen oder kranken Personen den Alltag vorübergehend oder dauerhaft erleichtern, ihre Mobilität bei Bewegungseinschränkungen und besonderen Erkrankungen unterstützen und sie bei Bettlägerigkeit auch in langen Liegephasen entlasten. Ihre Besonderheit liegt also in der besonderen Anpassungsfähigkeit und Funktionalität. Pflege- bzw. Krankenbetten werden in der häuslichen Pflege, in Pflegeheimen und Krankenhäusern zur Unterstützung der Arbeit in der Pflege bzw. der Patientenversorgung eingesetzt:

„Pflegebetten sind Bettsysteme, die durch besondere Vorrichtungen (zum Beispiel motorisch betriebene Einstellung des Neigungswinkels und der Verstellbarkeit der Liegefläche) die Pflege des Pflegebedürftigen erleichtern und die Verwendung von erforderlichem Pflegebettenzubehör (Bettverlängerung, Bettverkürzungen, Seitengitter, Bettgalgen, Aufrichthilfen, Seitenpolster, Fixiersysteme) gegebenenfalls ermöglichen.“ (GKV Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 19)

 

Pflegebett oder Krankenbett? – Wo ist der Unterschied?

Pflegebetten und Krankenbetten sind in ihrer Ausstattung und Funktion identisch. Der Unterschied in der Bezeichnung richtet sich hier nach dem Kontext der Nutzung. Daraus ergeben sich lediglich Unterschiede bezüglich des Kostenträgers.

Ein Krankenbett, das auch als „behindertengerechtes Bett“ bezeichnet wird, ist in der Regel dann vorgesehen, wenn ein Patient aufgrund einer Behinderung spezielle Anforderungen an sein Bett hat. In solchen Fällen kann der Arzt ein Krankenbett verschreiben, wobei die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Dies geschieht, wenn das Bett den Alltag des Patienten erleichtert oder für seine Genesung aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Im Gegensatz dazu ist ein Pflegebett für die (häusliche) Pflege gedacht. Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse setzt voraus, dass der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad hat. Gemäß Paragraf 40 SGB XI wird ein Pflegebett von der Pflegekasse finanziert, wenn es die Pflege erleichtert, die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindert oder ihm zu mehr Selbstständigkeit verhilft. Zudem gibt es sogenannte Seniorenbetten, die im Grunde normale Betten sind, jedoch durch eine erhöhte Liegefläche den Ein- und Ausstieg erleichtern und somit auch zur Kategorie der Pflegebetten gezählt werden können.

 

Kosten für ein Pflege- bzw. Krankenbett

Für ein von der Krankenkasse bezahltes bzw. leihweise zur Verfügung gestelltes Krankenbett ist kein Pflegegrad erforderlich, wohl aber eine ärztliche Anweisung: Zuzahlung von 10 Prozent/maximal 10 Euro.

Die Pflegekasse übernimmt bei anerkanntem Pflegegrad (2-5) die Kosten für sogenannte „technische Pflegehilfsmittel“, die für die häusliche Pflege benötigt werden, dazu gehören auch Pflegebetten. Der zu leistende Eigenanteil: Zuzahlung von 10 Prozent der Gesamtkosten/maximal 25 Euro.

Übrigens: In der Regel wird die Anschaffung von Kranken- bzw. Pflegebetten von der Krankenkasse / Pflegekasse nur im Rahmen der im Hilfsmittelverzeichnis der GKV aufgeführten Grundausstattung gefördert. Bei Sonderwünschen oder einem Privatkauf (Neuanschaffung) können sich die Kosten je nach Art und Ausstattung zwischen 500 und einigen Tausend Euro bewegen.

 

Welche Arten von Pflegebetten gibt es?

Wie ein Pflegebett ausgelegt sein muss, welche Funktionen und Möglichkeiten der Erweiterung es bieten sollte, richtet sich nach den individuellen Anforderungen der pflegebedürftigen oder kranken Person. Im Mittelpunkt steht die Förderung der Mobilität und Eigenständigkeit der Pflegebedürftigen sowie die Unterstützung der Arbeit des Pflegepersonals oder der pflegenden Angehörigen in der häuslichen Pflege. Dafür bieten sich heute bedarfsgerechte Möglichkeiten mit unterschiedlichen Arten von Pflegebetten:

Schwerlastbett: Diese Betten sind speziell für übergewichtige oder besonders kräftige Menschen konzipiert. Sie bieten erweiterte Maße und eine robuste Konstruktion, um Gewichte bis zu 300 kg zu tragen. Schwerlastbetten erleichtern die Pflege und bieten Pflegebedürftigen mit Übergewicht einen selbstständigen Ein- und Ausstieg. Sie sind langlebig, wartungsarm und verfügen in der Regel über ein E-Antriebssystem.

Niederflurbett (Grundausstattung in Pflegeheimen): Diese Betten sind besonders geeignet für Rollstuhlfahrer und Demenzpatienten. Sie können auf eine Höhe von unter 25 cm abgesenkt werden, was die Verlagerung vom Rollstuhl aufs Bett erleichtert und Sturzrisiken minimiert. Niederflurbetten bieten alle Standardfunktionen eines Pflegebetts, lassen sich stufenlos auf die erwünschte Ein- und Ausstiegshöhe oder die erforderliche Arbeitshöhe für das Pflegepersonal bewegen und können mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen wie Bettgittern ausgestattet werden.

Aufstehbett: Aufstehbetten unterstützen das Aufstehen und Sitzen von Patienten durch eine Drehfunktion. Sie fördern die Mobilität und sind besonders hilfreich für die Rehabilitation.

Stehbett: Stehbetten sind für Patienten gedacht, die nicht aus eigener Kraft stehen können. Sie fördern die Durchblutung, Muskelkraft und helfen, Spätfolgen von Langzeitbettlägerigkeit (Dekubitus) zu vermeiden. Diese Betten richten den Patienten stufenlos in eine Stehposition auf und sind unter anderem besonders nützlich in der Neurologie, Orthopädie und Chirurgie.

Seitenlagerungsbett: Diese Betten sind für die Druckentlastung bei Dekubitus konzipiert. Sie ermöglichen eine Neigung der Liegefläche, um Druckstellen zu entlasten. Die Betten sind mit speziellen Matratzen und Flügelrosten ausgestattet, um eine sichere Seitenlagerung zu gewährleisten.

Pflegebett mit Digitalfunktionen (via App): Diese Betten integrieren moderne Technologien zur Überwachung und Unterstützung der Pflege. Sie können Vitaldaten erfassen und in die digitale Pflegedokumentation via App einspeisen. Die Betten bieten individuelle Möglichkeiten zur Programmierung sowie Sensoren, die auf die Bewegungen von Pflegebedürftigen reagieren.

Mitwachsendes Pflegebett: Ein solches Bett bietet die Möglichkeit, auch als Doppelbett (zu Hause) genutzt zu werden und verfügt ansonsten über alle Funktionen eines Standard-Pflegebetts, einschließlich umfangreicher Höhenverstellung und orthopädischer Liegepositionen.

Ob ein Pflegebett erforderlich ist und welche Pflegebett-Art sich für eine Anschaffung eignet, sollten Sie mit einem Arzt oder Pflegeberater (Medizinischer Dienst) besprechen.

 

Zubehör für Kranken-/Pflegebetten

Pflege- und Krankenbetten sind für die Betreuung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität und krankheitsbedingten Beeinträchtigungen unerlässlich. Um die Funktionalität dieser Betten zu erweitern und den Komfort sowie die Sicherheit der Nutzer zu erhöhen, stehen diverse Erweiterungsmöglichkeiten und nützliches Zubehör zur Verfügung:

1. Förderung der Mobilität und Selbstständigkeit:

    • Bettleitern und Bettgalgen: Diese Hilfsmittel erleichtern das Aufrichten aus der Liegeposition. Bettleitern werden am Fußende befestigt und ermöglichen ein selbstständiges Hochziehen in eine Sitzposition. Bettgalgen mit einem Triangelgriff unterstützen beim Aufsitzen und können fest am Bettrahmen montiert oder unter das Bett gestellt werden.
    • Aufstehhilfen: Diese sind besonders nützlich für Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihre Beine über die Bettkante zu bewegen. Sie unterstützen nicht nur beim Aufstehen, sondern können auch die Matratze zur Seite drehen.
    • Fußstützen und Pflegetische: Fußstützen bieten zusätzliche Sicherheit und können auch als Bettverkürzung dienen. Pflegetische, die am Bett befestigt werden, tragen zur Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person bei.

2. Zum Schutz der/des Pflegebedürftigen:

    • Spezielle Pflegebettmatratzen zur Dekubitusprophylaxe: Weichlagerungs- oder Wechseldruckmatratzen beugen Druckgeschwüren vor.
    • Seitengitter und Seitenpolster: Sie verhindern, dass der Pflegebedürftige aus dem Bett fällt oder stürzt (Sturzprophylaxe) und sind besonders bei Epilepsie von Vorteil.
    • Fixierbandagen: Diese dürfen nur nach ärztlicher Verordnung und richterlicher Anordnung oder mit schriftlicher Zustimmung des zu Fixierenden angewendet werden.

3. Zubehör zur Entlastung in der Pflege:

    • Inkontinenzauflagen (Bettschutzeinlagen): Wirksamer Schutz der Matratze im Pflegealltag.
    • Elektrischer Lakenaufzug: Dieses Hilfsmittel erleichtert das Wechseln des Bettlakens und damit den Pflegealltag.

Die Auswahl des geeigneten Zubehörs hängt von den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und den Anforderungen in der Pflege ab. Die Anschaffungskosten werden von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen, sofern die Notwendigkeit nachgewiesen ist.

 

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