29 Dez Behandlungspflege
Behandlungspflege
Definition, Aufgaben, Kostenübernahme
Eine Behandlungspflege wird vorübergehend oder dauerhaft notwendig, wenn ein Arzt medizinische Maßnahmen zur Heilung von Verletzungen und Krankheiten, zur gesundheitlichen Stabilisierung eines Pflegebedürftigen oder zur Verhinderung eines Krankenhausaufenthalts anordnet, die ausschließlich von Pflegefachkräften bzw. Altenpflegern durchgeführt werden können. Die medizinischen Pflegeleistungen werden von den Krankenkassen finanziert.
Definition
Die sogenannte „Behandlungspflege“ bezieht sich gemäß Sozialgesetzbuch V (SGB V § 37 Abs. 2) auf sämtliche medizinisch-therapeutische Hilfeleistungen in der häuslichen Pflege, die ärztlich angeordnet sind, nicht selbst durch einen Arzt ausgeführt werden (müssen) und nur von ausgebildeten Pflegekräften (examinierten Altenpflegern) durchgeführt werden können. Dazu gehören beispielsweise die Medikamentenverabreichung, Blutdruck- und Blutzuckermessung, das Setzen von Injektionen oder die fachgerechte Versorgung von Wunden und Dekubitus.
Wann wird eine ambulante Behandlungspflege verordnet?
Grundsätzlich ist die medizinische und pflegerische Versorgung im Rahmen einer Behandlungspflege an der gesundheitlichen Gesamtbefindlichkeit, den Bedürfnissen und Wünschen pflegebedürftiger Menschen orientiert. Eine therapeutische Behandlung im privaten Umfeld erspart (mitunter tägliche) Besuche in einer Arztpraxis oder in einem medizinischen Versorgungszentrum und entlastet somit nicht nur die Betroffenen, sondern auch ihre pflegenden Angehörigen.
Gründe für eine ambulante medizinische Behandlungspflege:
Krankenhausverhinderungspflege: Maßnahme für Personen, bei denen durch eine medizinische Behandlungspflege zu Hause ein stationärer Krankenhausaufenthalt (bzw. der Aufenthalt in einem Pflegeheim) vermieden oder verkürzt werden kann.
Sicherungspflege: Sollte die medizinische Versorgung zu Hause Voraussetzung für die Zielsetzungen einer ganzheitlichen ärztlichen Behandlung und Teil des medizinischen Behandlungsplans sein, spricht man von der sogenannten „Sicherungspflege“, die auf ärztliche Anordnung unbefristet erteilt werden kann: Die medizinische Versorgung erfolgt mit dem Ziel eine Krankheit zu heilen, deren Fortschreiten zu verhindern oder Beschwerden zu lindern.
Palliativpflege: Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur künstlichen Ernährung (Infusionen) oder eine schmerztherapeutische Behandlung über einen Port.
PRIVATSCHWESTER vermittelt examinierte Pflegekräfte für die medizinisch-therapeutische Behandlungspflege und Intensivpflege im privaten Zuhause im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege sollte eine solche Rundumbetreuung erforderlich sein. Informieren Sie sich dazu näher auf unseren Seiten oder rufen Sie uns einfach an, wir geben Orientierung: Telefon: 040 / 696 32 69 80
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Kostenübernahme der Behandlungspflege
Die Kosten für eine Behandlungspflege werden von der Krankenkasse übernommen, wenn medizinische Maßnahmen für Pflegebedürftige zu Hause vorübergehend (etwa nach einer Operation) oder über einen längeren Zeitraum notwendig sind. Für medizinische Pflegeleistungen, die einen zeitlichen Rahmen nicht überschreiten, ist ein Pflegegrad grundsätzlich nicht erforderlich.
Die Entscheidung darüber, ob eine Behandlungspflege erforderlich ist, trifft allein der behandelnde Arzt oder eine Ärztin und stellt ein entsprechendes Rezept aus. Die Behandlung im privaten Zuhause übernehmen examinierte Pflegekräfte (Altenpfleger).
Art und Dauer der medizinischen Versorgung und Kostenübernahme
Die Dauer der Verordnung medizinischer Maßnahmen und deren Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist zeitlich begrenzt, orientiert sich aber grundsätzlich an der gesundheitlichen Verfassung des Patienten:
- Erstversorgung für einen Zeitraum von 14 Tagen kann mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand der zu pflegenden Person verlängert werden.
- Krankenhausverhinderungspflege (siehe oben) kann bis zu vier Wochen beansprucht werden, sollte dies medizinisch geboten sein. Sollte der Bedarf an medizinischer Versorgung über diesen Zeitraum hinausgehen, wird in der Regel der Medizinische Dienst (MD) von der Krankenkasse beauftragt, die Pflegebedürftigkeit unabhängig zu begutachten. Gegebenenfalls muss ein Pflegegrad beantragt werden, um entsprechende Leistungen der Pflegekasse für eine nachhaltige häusliche Krankenpflege zu erhalten.
Welche Leistungen gehören zur Behandlungspflege?
Alle allgemeinmedizinisch oder fachärztlich verordneten Maßnahmen werden nach ärztlicher Verordnung durch examinierte Pflegekräfte (Altenpfleger) durchgeführt. Dazu gehören unter anderem die folgenden Tätigkeiten:
- Medikamentengabe
- Blutdruckmessung und Überwachung
- Blutzuckermessung und Überwachung (bei Diabetikern)
- Überwachung des Gewichts
- Injektionen – Insulinspritzen, Thrombosespritzen etc.
- Wundversorgung / Verbandswechsel, stabilisierende Verbände, Kompressionsverbände
- Dekubitusbehandlung (bei Haut und Gewebsschädigungen, Wundliegen)
- Katheterisierung, Katheterwechsel, Blasenspülung
- Portversorgung
- Stomaversorgung
- Inhalation / Beatmungsgerät
- Einläufe
- Drainagen
- Infusionen
In den Kontext der Krankenpflege und medizinischen Versorgung im privaten Zuhause gehören weitere Unterstützungsleistungen, die Grundbedürfnisse von Pflegebedürftigen ganzheitlich abdecken. Dazu gehören Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung: Unsere Ratgeber-Seiten bieten Ihnen dazu Hintergründe und Orientierung.
Beratung ist uns wichtig: Sie brauchen Unterstützung durch qualifiziertes Personal in der Behandlungspflege? Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie uns eine Mail oder nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf:
Telefon: 040 / 696 32 69 80
E-Mail: info@privatschwester.de
Weiterführende Informationen
- zum Thema „Häusliche Krankenpflege“:
Bundesministerium für Gesundheit
- Leistungsübersicht:
Bundesministerium für Gesundheit
- Ratgeber zum Begriff „Pflegebedürftigkeit“
- Ratgeber zu „Leistungen der Pflegekasse“
- Ratgeber zur „Grundpflege“
- Ratgeber zum Thema „Hauswirtschaftliche Unterstützung“
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