Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine Form der vorübergehenden Betreuung und medizinischen Versorgung für Pflegebedürftige, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Dieser Bedarf entsteht oft nach einem Krankenhausaufenthalt (Übergangspflege), plötzlicher Pflegebedürftigkeit oder bei Ausfällen der pflegenden Person durch Krankheit oder Urlaub. Der Gesetzgeber ermöglicht diese Form der temporären Versorgung, um eine bedarfsgerechte Betreuung sicherzustellen.

Zielgruppe und Umfang: Die Kurzzeitpflege kann von Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 bis zu 8 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden und wird finanziell von der Pflegekasse unterstützt.

Im Gegensatz zur Verhinderungspflege findet die Kurzzeitpflege nicht im häuslichen Umfeld statt, sondern wird vollstationär in spezialisierten Pflege- oder Senioreneinrichtungen durchgeführt. Dort werden die Pflegebedürftigen von geschultem Fachpersonal betreut und medizinisch versorgt.

   

 

Weiterführende Information

Unser Ratgeber zur Kurzzeitpflege

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