Seniorin im Krankenhaus an Maschinen angeschlossen

Palliativ-Pflege

Palliativ-Pflege

 Definition und Ziele, Aufgaben, Kosten

Die fachliche Unterstützung und Sterbe-Begleitung von schwerstkranken Pflegebedürftigen zur Linderung von Krankheitssymptomen durch speziell ausgebildete Pflegekräfte ist ein wichtiger Aspekt in der Palliativversorgung. Neben der Palliativ-Pflege sind hier andere Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich und der Seelsorge in das Konzept einer ganzheitlichen Fürsorge (Palliative Care) eingebunden. Wir geben im Folgenden Orientierung.

 

Definition: Palliativ-Pflege / „Palliative Care“

Schwerstkranke und sterbende Menschen haben gesetzlichen Anspruch auf eine aktive palliative Versorgung, um die Folgen einer fortgeschrittenen Erkrankung, Schmerzen und krankheitsbedingte Beschwerden zu lindern, wobei medizinische, psychologische, soziale und spirituelle Probleme höchste Priorität haben.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert den Begriff der Palliativpflege („Palliative Care“) vor diesem Hintergrund folgendermaßen:

„Palliative Care ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen, und zwar durch Vorbeugen und Lindern von Leiden, durch frühzeitiges Erkennen, sorgfältige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art.“

Die ganzheitliche Versorgung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase verfolgt somit einen ganzheitlichen interdisziplinären Ansatz, der die Lebensqualität der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Die Zielsetzungen können in unterschiedlichen organisatorischen Rahmen im ambulanten wie im stationären Bereich verfolgt werden. Palliativmedizin- und pflege schließt darüber hinaus die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Familienmitgliedern vor und nach dem Tod ihres Angehörigen mit ein.

 

Wo wird Palliativpflege geleistet?

Soweit dies möglich ist, sollte es Patienten ermöglicht werden, ihren letzten Lebensabschnitt in der vertrauten häuslichen Umgebung zu verbringen. Hier bieten ambulante Pflegedienste die Begleitung in der häuslichen Palliativpflege und koordinieren die ärztlichen, pflegerischen und sozialen Dienste. Die Versorgungskonzepte der Palliativpflege sind entsprechend breit aufgestellt, um den individuellen Bedürfnissen und Wünschen von Menschen nach langer Krankheit bzw. am Ende ihres Lebens bestmöglich gerecht zu werden.

  • Außerklinische medizinische Versorgung (Kranken- und Behandlungspflege) zu Hause: Die pflegerische Betreuung und medizinische Palliativversorgung in der gewohnten häuslichen Umgebung und in der Nähe von Angehörigen, die dem Wunsch vieler schwerkranker Menschen entspricht.
  • Versorgung (ambulant, stationär) durch Hospizdienste: Gewährleistung eines würdigen und (insoweit möglich) selbstbestimmten Lebens bis zum Ende mit professioneller Begleitung in der letzten Lebensphase. Sollte eine ambulante Betreuung zu Hause und in der Familie nicht mehr möglich sein, besteht die Möglichkeit zu einer stationären Unterbringung in einem Hospiz. Versicherten entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
  • Kinderhospize: Zumeist eine Begleitung über einen längeren Zeitraum unter Einbeziehung der Eltern (und weiteren Angehörigen). Mehrfache Aufenthalte im Wechsel zwischen dem eigenen Zuhause und einer spezialisierten Einrichtung.
  • Sterbebegleitung in Pflegeeinrichtungen: Die von der Pflegekasse finanzierte Sterbebegleitung gehört zum Versorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung mit umfassenden individuellen Versorgungsleistungen in der medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung für die Bewohnerinnen und Bewohner.
  • Sterbebegleitung in Krankenhäusern: Professionelle pflegerische und medizinische Betreuung durch die interdisziplinären Palliativteams in Krankenhäusern oder in Zusammenarbeit mit externen Palliativdiensten.

 

Einige wesentliche Aufgaben in der Palliativpflege

Palliativpflege wird in der ambulanten Betreuung zu Hause, in einem Pflegeheim oder in stationären Hospizeinrichtungen von speziell ausgebildeten Pflegekräften organisiert, angeleitet bzw. durchgeführt. Zu den Aufgaben gehören unter andrem:

  • Mundpflege
    Diese hat in der palliativen Betreuung besondere Bedeutung, da ausgeprägte Mundtrockenheit die Lebensqualität deutlich reduziert.
  • Lagerung / Mobilisation
    Beide dienen dem Wohlbefinden des Patienten, beugen Wundliegen (Dekubitus) vor, erhalten bzw. erweitern die Sensorik und Wahrnehmung, lindern Schmerzen und erleichtern zudem das Atmen.
  • Möglichkeiten der Intervention bei Atemnot
    Zu den Symptomen in der palliativen Betreuung gehört die Atemnot, die äußerst schwer zu behandeln ist. Betroffene, die in ihrer Kommunikation und Mobilität in vielen Fällen ohnehin schon erheblich eingeschränkt sind, bekommen Beklemmungsgefühle und Erstickungsangst.
  • Stimulation
    Maßnahmen zur Förderung und Stimulierung der Selbstwahrnehmung für Menschen mit Behinderungen.
  • Hautpflege
    Zur Pflege des größten Sinnesorgans und seiner Funktionen kommt der Hautpflege bei schwerstkranken Menschen eine besondere Bedeutung zu. Schließlich ist die Haut wesentlich am Stoffwechsel beteiligt und ein sensibler Kommunikationsweg.
  • Pruritus / Juckreiz
    Ein Symptom, das zu einem Problem für die betroffene Person werden kann und häufig komplexe Ursachen hat.
  • Dekubitus/Wundliegen
    Wundliegen zählt zu den Folgen langer Bettlägrigkeit. Die Ursachen sind vielfältig, doch kann ein Dekubitus durch sorgfältige Pflege und Vorbeugung in der Regel vermieden werden und durch professionelle Versorgung auch wieder abheilen.
  • Verstopfung
    Ein häufiges Problem, das mitunter komplexe Ursachen hat und gleichermaßen kompetent und sensibel angegangen werden muss.
  • Ernährung und Flüssigkeitsgabe
    Essen und Trinken sind für Menschen grundlegend. Sie sind darüber hinaus eng mit Gesundheit, Lebensfreude und Lebensqualität verbunden. In der Palliativphase treten Hunger und Durst bei den Patienten mitunter völlig in den Hintergrund. In einigen Fällen kann eine künstliche Ernährung bzw. Flüssigkeitsgabe angebracht sein.

 

Wer hat Anspruch auf Palliativpflege?

Palliativpatienten sind unheilbar krank und deren Erkrankung befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium. Dazu zählen zum Beispiel Menschen mit Krebs oder ALS, Demenz (siehe Demenzbehandlung) oder Parkinson. In der Regel wendet sich eine Palliativbehandlung an Menschen, die austherapiert sind und deren Lebenserwartung begrenzt ist. Palliativtherapie und -medizin konzentrieren sich folglich nicht auf die Therapie, sondern die Linderung von Symptomen und die Verbesserung der Lebensqualität.

 

Kosten für die stationäre / häusliche Palliativpflege gemäß SGB V

Krankenversicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf persönliche Beratung und eine ganzheitliche Unterstützung der Krankenkasse bei der Wahl und Inanspruchnahme von Leistungen im Bereich der Palliativ- und Hospizversorgung. Hier rücken darüber hinaus auch Fragen zur persönlichen Vorsorge für die letzte Lebensphase und Informationen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung in den Mittelpunkt.

Die Kosten für Palliativpflege können unterschiedlich hoch ausfallen und sind im Kontext der individuellen Situation und der Dauer für die Pflege eines Patienten zu sehen. Grundsätzlich sind Beratungsleistungen, Unterstützungsangebote und alle Arten von ehrenamtlichen Hilfeleistungen kostenlos: Die Kosten für die palliativmedizinische Versorgung (ärztliches Fachpersonal, Hausärzte, Schmerztherapeuten, spezielle Palliativmediziner) wird von der Krankenkasse übernommen.

Außerdem werden die häusliche Palliativpflege oder eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) übernommen, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind. Die Kostenübernahme beruht auf dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) und ist auf keine Wohn- und Betreuungsform beschränkt. Einzige Voraussetzung: ein Hausarzt oder Mediziner im Krankenhaus diagnostiziert den Bedarf und verordnet entsprechende Leistungen.

Hat ein Patient bei Pflegebedürftigkeit einen anerkannten Pflegegrad (2 bis 5), können zusätzliche Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.


Weiterführende Informationen

 

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