30 Dez Seniorenheim
Ratgeber: Seniorenheim
Definition, Leistungsangebote, Kosten
Seniorenheime sind Wohneinrichtungen für pflegebedürftige Menschen, die altersbedingt auf eine unterstützende Betreuung oder bedarfsgerechte Pflege im Alltag angewiesen sind, aber weiterhin ein unabhängiges Leben führen und soziale Kontakte pflegen möchten. Lesen Sie im Folgenden mehr dazu.
Definition Seniorenheim
Seniorenheime sind Wohnstätten für ältere Menschen, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters und bei geringer Pflegebedürftigkeit Hilfen im Alltag (Haushaltshilfen) und eine pflegefachliche Begleitung (Grundpflege) in Anspruch nehmen können, aber dennoch ein weitgehend selbstständiges Leben führen. Die meisten Seniorenheime sind vor diesem Hintergrund auf ein betreutes Wohnen ausgerichtet. Die Unterbringung der Senioren erfolgt in Einzelzimmern, kleinen Apartments oder in Wohngemeinschaften (Senioren-WGs), je nach individuellen Präferenzen und dem persönlichen Wunsch nach Privatsphäre.
Menschen mit einem erhöhten Pflegebedarf bzw. schwerstkranke Personen werden in der Regel nicht in einem Seniorenheim untergebracht, sondern in spezialisierten Einrichtungen. Insofern unterscheiden sich Seniorenheime (Altenheime) von Altenpflegeheimen (Pflegeheimen), in denen die 24-Stunden-Betreuung, professionelle Pflege und medizinische Versorgung von Menschen mit (schwerwiegenden) Erkrankungen (Intensivpflege) und kognitiven Einschränkungen (Demenzbehandlung) im Mittelpunkt stehen.
Grundsätzlich ist somit die Wahl der geeigneten Einrichtung neben den persönlichen Wünschen vom Pflegebedarf (Pflegegrad) abhängig und davon, inwieweit ein Mensch im fortgeschrittenen Alter seinen Lebensalltag noch autonom und selbstständig gestalten kann.
Vorteile von Seniorenheimen
Die Vorstellungen von einem zufriedenen und glücklichen Leben im Alter haben sich in den vergangenen Jahren verändert. Lebensqualität verbindet sich für ältere Menschen mit neuen Wohnformen, die Ihren Ansprüchen gerecht werden und bei Pflegebedürftigkeit gleichermaßen geeignete Rahmenbedingungen für eine optimale Betreuung und Pflege bieten.
Die Betreiber von Seniorenheimen (staatliche, private Träger, Wohlfahrtsverbände) haben sich auf die besonderen Anforderungen in diesem Zusammenhang mit ihren ganzheitlichen Konzepten eingestellt. Für Senioren oder alleinstehende ältere Menschen, die nicht mehr im eigenen Zuhause leben können oder wollen, ist das Seniorenheim aus mehreren Gründen eine gute Option:
- Privatsphäre zur selbstständigen Lebensführung: Die Bewohner eines Seniorenheims leben häufig in betreuten Wohneinheiten oder Wohngemeinschaften mit Küche und Bad.
- Sicherheit: Auch in Notfällen sind Betreuungskräfte jederzeit erreichbar.
- Ganzheitliche Betreuung: Die pflegerische und medizinische Versorgung ist gewährleistet (Grundpflege, Betreuungspflege)
- Hauswirtschaftliche Unterstützung: Besorgungen, Reinigung, Wäschepflege, Raumpflege werden vom Personal übernommen.
- Soziale Kontakte: Austausch mit Gleichaltrigen, Pflege gemeinsamer Interessen und Aktivitäten, Vermeidung sozialer Vereinsamung bei alleinstehenden Senioren
- Beschäftigung / Alltagsstrukturierung: Angebote zur Freizeitgestaltung in der Gruppe, Seniorensport, Gymnastik, individuelle Hobbys etc.
- Entlastung für Familien: Familienmitglieder, die sich mitunter zuvor schon in der häuslichen Pflege engagiert haben, können sicher sein, dass ihr Angehöriger gut untergebracht und gewissenhaft gepflegt und versorgt wird.
Kosten für ein Seniorenheim
Die Kosten für ein Seniorenheim ergeben sich aus dem Aufwand für Pflege und Betreuung, der Unterkunft und täglichen Verpflegung. Größe und Ausstattung der jeweiligen Wohneinheit wirken sich ebenso auf die Kosten aus wie zusätzliche Leistungen (Inkontinenzversorgung etc.). In einigen Einrichtungen werden zudem Zuschläge für Investitionskosten (Erhalt von Gebäuden, Ausbildungsvergütung etc.) erhoben.
Bei einem Seniorenheim handelt sich um eine vollstationäre Art der Unterbringung, bei der die Bewohner Zugang zu pflegefachlicher und medizinischer Versorgung erhalten. Diese wird in Einzelfällen mitunter auch durch ambulante Pflegedienste geleistet.
Liegt keine Pflegebedürftigkeit mit anerkanntem Pflegegrad vor, müssen die Kosten komplett selbst getragen werden. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 erhalten lediglich einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro.
Mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Zuschüsse für die vollstationäre Unterbringung, mit denen lediglich die reinen Pflegekosten anteilig beglichen werden können. In der Regel verbleibt hier ein erheblicher Eigenanteil, rechnet man zusätzlich die Aufwendungen für Unterbringung und Verpflegung mit ein. Der Hauptbetrag muss also durch Rente, private Altersvorsorge oder Angehörige gedeckt werden. Übersteigen die verbleibenden Kosten die eigenen Mittel, können bei einem Sozialhilfeträger Unterstützungsleistungen („Hilfe zur Pflege“) beantragt werden.
Monatliche Zuschüsse der Pflegekasse
Pflegegrad Leistungen
1 125 Euro (Entlastungsbetrag)
2 770 Euro
3 262 Euro
4 775 Euro
5 2005 Euro
Alternative zum Seniorenheim
Senioren, die auf Unterstützung angewiesen sind und weiterhin in ihrem vertrauten Wohnumfeld verbleiben möchten, bietet sich mit einer sogenannten „24-Stunde-Pflege“ eine Alternative im eigenen Zuhause. Die Pflegekraft wohnt im selben Haushalt, begleitet die pflegebedürftige Person im Alltag (hauswirtschaftliche Unterstützung) und entlastet Sie bei den täglichen Verrichtungen in der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung etc.). Als Agentur vermittelt PRIVATSCHWESTER osteuropäische Betreuungskräfte für die ganzheitliche Betreuung zu Hause. Sie brauchen unsere qualifizierte Unterstützung im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege? Unsere Pflegeberater sind Ihnen gerne behilflich. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie uns eine Mail oder nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf: Telefon: 040 / 696 32 69 80 E-Mail: info@privatschwester.de
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Weiterführende Informationen
- Ratgeber zum Begriff „Pflegebedürftigkeit“
- Ratgeber zu „Leistungen der Pflegekasse“
- Ratgeber zur 24-Stunden-Pflege
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