29 Dez Leben im Alter
Leben im Alter
Sie möchten in Ihrem gewohnten Umfeld glücklich älter werden, eigene Interessen pflegen und Ihr Leben selbstständig gestalten? Auch für pflegebedürftige Menschen öffnen sich Perspektiven, die ihren individuellen Ansprüchen und der jeweiligen Lebenssituation gerecht werden: Wie sich Lebensqualität bis ins hohe Alter trotz Pflegebedürftigkeit erhalten lässt, sagen wir Ihnen im Folgenden.
Mühelos durch den Alltag: Ambulante Betreuung oder Alltagsbegleiter bieten bedarfsgerechte Entlastung
Nicht jedem ist es gegeben, bis ins hohe Alter fit zu sein, um den Anforderungen des Alltags in jeder Hinsicht gewachsen zu sein: Einkaufen oder die tägliche Hausarbeit können insbesondere für Menschen mit alters- und krankheitsbedingten Beeinträchtigungen oder in der Erholungsphase nach einem Unfall belastend sein. Dazu gehören auch regelmäßige Besuche beim Hausarzt oder Behördengänge, für die mitunter längere Wegstrecken zurückgelegt werden müssen.
Wenn eine angemessene Unterstützung durch Angehörige und Freunde nicht zur Verfügung ist, weil sie nicht in der Nähe wohnen oder aus beruflichen Gründen keine Zeit finden, sind eine Alltagsbegleitung (Betreuungsassistenten, Seniorenbetreuer) und Haushaltshilfen, die von ambulanten Betreuungsdiensten angeboten werden, oder eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch eine 24-Stunden-Betreuungskraft ein Segen.
Betreuungskräfte, Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter bieten bedarfsgerechte Unterstützung dort, wo älteren Menschen der Alltag buchstäblich über den Kopf wächst, entlasten pflegende Angehörige und schaffen darüber hinaus Freiräume für eine sinnvolle Freizeitgestaltung, die den Bedürfnissen und Interessen älterer Menschen entspricht. Wer sich auf eine Haushaltshilfe, Betreuungskraft oder eine Alltagsbegleitung verlässt, braucht ein gutes Vertrauensverhältnis – das gilt natürlich auch für das Verhältnis zu den Angehörigen.
Klassische hauswirtschaftliche Tätigkeiten von Haushaltshilfen
Hier geht es darum, tägliche Arbeiten im Haushalt verantwortlich zu übernehmen, die ältere Menschen nicht mehr allein erledigen können und auf Hilfe angewiesen sind. Welche hauswirtschaftlichen Aufgaben übernommen werden, sollte klar abgesprochen werden. Dazu gehören unter anderem:
- Reinigung von Küche und Badezimmer
- Aufräumen und Saugen der Zimmer
- Betten machen, Bettwäsche wechseln
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Geschirr abwaschen
- Müll raustragen
- Waschen und Bügeln
Welche Aufgaben übernehmen Seniorenbetreuer?
Bei der Seniorenbetreuung handelt es sich um stundenweise Dienste, die von sogenannten „Alltagsbegleitern“ oder „Betreuungsdiensten“ durchgeführt werden. Die Helfer kommen nach Hause, unterstützen bei kleineren Erledigungen, begleiten bei Auswärtsterminen und bieten darüber hinaus Gesellschaft und Unterhaltung. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- Spaziergänge
- Café und Restaurantbesuche
- Erinnerungsarbeit
- Vorlesen
- Basteln / Handarbeiten
- Briefe formulieren und schreiben
- Begleitung zu Arztterminen
- Besuch von Kursangeboten
Zuzahlungen der Pflegekasse für Menschen mit Pflegegrad
Senioren, die pflegebedürftig sind und einen anerkannten Pflegegrad haben, können die hauswirtschaftliche Dienstleistungen eines mobilen Betreuungsdienstes oder eine Seniorenbetreuung über die Unterstützungsleistungen der Pflegekasse teilweise oder komplett finanzieren.
Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1
Ab Pflegegrad 1 steht der sogenannte „Entlastungsbetrag“ in Höhe von 125 Euro monatlich zur Verfügung. Zur Erstattung der Kosten (Zuzahlung zum Kostenaufwand) müssen Nachweise zu den erbrachten Leistungen und eine Rechnung vorgelegt werden. Außerdem können die zweckgebundenen Mittel nur für eine von der Pflegekasse anerkannten Haushaltshilfe genutzt werden.
Pflegegeld ab Pflegegrad 2
Ab Pflegegrad 2 erhalten Menschen in häuslicher Pflege monatlich zusätzlich ein Pflegegeld, um pflegende Angehörige zu entlasten. Über den Betrag kann frei verfügt werden. Das Pflegegeld lässt sich mit ambulanten Pflegesachleistungen kombinieren. So können die monatlichen Zuschüsse zwischen 316 Euro (Pflegegrad 2) und 901 Euro (Pflegegrad 5) für eine Haushaltshilfe oder eine Seniorenbetreuung genutzt werden.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – barrierefreies Wohnen
Ältere Menschen mit Beeinträchtigungen haben besondere Ansprüche an eine altersgerechte, barrierefreie Wohnsituation. Für Seniorinnen und Senioren, die auf Gehilfen oder einen Rollstuhl angewiesen sind, werden konventionelle Wohnräume, Sanitärräume und Treppen zu einer Herausforderung im Alltag.
Zuschüsse der Pflegekasse
Für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Mobilität der Pflegegrade 1-5 unterstützt die Pflegekasse den Umbau von Wohnräumen mit bis zu 4.000 Euro. Für Wohngruppen kann der Zuschuss von bis zu vier Personen in Anspruch genommen werden, bei mehr als vier anspruchsberechtigten Personen wird der Gesamtbetrag auf die pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner aufgeteilt – wie etwa bei ambulant betreuten Wohngruppen.
Fördermittel der KFW: Mit dem Programm „Altersgerecht bauen“ der KfW können Anpassungen an eine barrierefreie Wohnsituation und Modernisierungen von Bestandsimmobilien neben den Zuschüssen der Pflegekasse zusätzlich finanziert werden.
Geförderte Anpassungen durch die Pflegekasse
Förderungswürdige Anpassungen sollen „die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglich, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen“ (Quelle: BMI) – wie es im § 40 Abs. II des SGB XI geregelt ist.
Geeignete Maßnahmen zur Wohnraumanpassung:
- Fest installierte Rollstuhlrampen/Treppenlifte
- Türverbreiterungen
- Entfernen von Schwellen und Stolperfallen
- Rutschhemmende Bodenbeläge
- Ebenerdige Dusche/barrierefreies WC
- Sitzbadewannen/Badewannenlift
- Barrierefreie Küche
Im eigenen Zuhause sind Umbaumaßnahmen kein Problem. In Mietwohnungen muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. In einem Mehrparteienhaus müssen mitunter alle Eigentümer einer größeren Baumaßnahme (Rollstuhlrampe etc.) zustimmen.
Unser Tipp: Darüber, welche Umbaumaßnahmen tatsächlich sinnvoll sind, besteht nicht immer Klarheit. Es ist ratsam, sich Unterstützung bei Beratungsstellen der Kommunen zu suchen oder einen zertifizierten Wohnraumberater zu beauftragen, der bedarfsgerechte Empfehlungen zur Umgestaltung gibt.
Freizeit im Alter gestalten
Pflegebedürftigkeit ist für ältere Menschen und deren Familienangehörige in der Regel eine Herausforderung. Während die Grundversorgung oder eine Haushaltshilfe durch häusliche oder ambulante Pflege und Betreuung oft im Vordergrund stehen, wird die Bedeutung einer aktiven Freizeitgestaltung häufig übersehen. Dabei spielt sie eine entscheidende Rolle für das körperliche und geistige Wohl von Pflegebedürftigen und hat eine motivierende Kraft, wenn die Zeit für Aktivitäten in Gemeinschaft mit anderen verbracht wird. Besonders für ältere Menschen, die alleine und oft zurückgezogen leben, kann dies eine befreiende Wirkung haben.
Möglichkeiten mit geringen Einschränkungen der Mobilität
Welche Freizeitaktivitäten hier infrage kommen, hängt von der Beeinträchtigung des Pflegebedürftigen ab und inwieweit er in der Lage ist, seinen Alltag noch selbst zu gestalten. Wer keine größeren Mobilitätseinschränkungen hat, wird sich vielleicht für eine sportliche Aktivität entscheiden: Spaziergänge, Radfahren, Tanzen, Schwimmen, Gymnastik oder Yoga machen nicht nur Spaß, sondern halten im Alter fit und wirken ganzheitlich auf Körper, Geist und Seele.
Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Hausarzt, welche sportlichen Aktivitäten für Sie infrage kommen und auf Ihre individuelle körperliche Konstitution abgestimmt ist. Hier sollte auf Vorerkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen besonders geachtet werden.
Aktivitäten in Gemeinschaft mit anderen
Die persönlichen Interessen stehen bei Freizeitaktivitäten natürlich im Mittelpunkt. Der häusliche Typ wird vielleicht eher seine Freude am Kochen und Backen im Austausch mit Gleichgesinnten wiederentdecken, Brett- und Kartenspiele sorgen für kurzweilige Momente in Gesellschaft. Denkbar sind auch gemeinsames Lesen, kreative und künstlerische Aktivitäten wie Malen, Basteln und diverse handwerkliche Tätigkeiten. Begegnungsstätten für Senioren, die regelmäßig besucht werden können, bieten entsprechende Programme zur Freizeitgestaltung an. Und: Feste Termine, auf die man sich freuen kann, geben dem Tag eine Struktur.
Veranstaltungen, Ausflüge und Reisen im Alter trotz Beeinträchtigung
Wer seine Heimat erkunden möchte oder vom Fernweh gepackt wird, träumt vom Reisen. Nicht immer muss es gleich eine große Fernreise sein. Kleinere Tagesausflüge in der Gruppe lassen sich im Freundeskreis oder über Betreuungsdienste organisieren. Für ferne Ziele gibt es Anbieter, die sich auf barrierefreie Reisen mit Pflegebedürftigen spezialisiert haben. Auch gibt es spezielle Pflegehotels mit geschultem Personal.
Wer kein besonders Fernziel hat, der lässt sich in Theater- und Kinoveranstaltungen oder Ausstellungen in fremde Welten entführen, mit geschulten Alltagsbegleitern eines ambulanten Pflegediensts oder in der Gruppe.
Spezielle Angebote für Demenzpatienten
Nicht für jeden Pflegebedürftigen sind längere Aufenthalte außer Haus geeignet. Für Demenzpatienten, die Orientierung, Fürsorge und Begleitung in einer vertrauten Umgebung brauchen, bieten sich Demenzcafés an oder eine professionelle Tagespflege mit entsprechenden Programmangeboten in der Demenzbetreuung.
Vorsorge für den Pflegefall
Jeder Mensch kann im Alter hilfebedürftig werden. Nach einem Unfall kann dies unerwartet geschehen. Damit im Pflegefall die damit verbundenen Aufwendungen nicht zu einer finanziellen Belastung für die Betroffenen und ihre Angehörigen werden, empfiehlt sich eine entsprechende Vorsorge, denn: Das Pflegerisiko und die Kosten werden auch in Zukunft steigen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten für die Betreuung zu Hause, ambulante oder stationäre Pflege bzw. Sachleistungen. Hier verbleibt ein mitunter erheblicher Eigenanteil.
Pflegezusatzversicherung: finanzielle Entlastung bei Pflegebedürftigkeit
Eine private Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, um finanzielle Versorgungslücken im Alter zu schließen und Angehörige zu entlasten. Hier bieten sich gleich mehrere Optionen:
- Pflegetagegeldversicherung: Bei der am häufigsten genutzten Variante legen die versicherten selbst die Höhe des Tagesgeldes fest, das sich prozentual nach dem anerkannten Pflegegrad richtet.
- Pflegezuschussversicherung: Wie die Bezeichnung schon sagt, handelt es sich hier um einen monatlichen Zuschuss zu den ► Leistungen der Pflegekasse bis zu 100 %.
- Förderpflege-Versicherung (auch „Pflege-Bahr“ genannt): Diese Pflege-Tagegeld-Versicherung stellt das Minimum an Vorsorge dar, die mit einem staatlichen Zuschuss von 5 Euro pro Monat gefördert wird. Der monatlich zu entrichtende Versicherungsbeitrag liegt bei mindestens 10 Euro. Die monatlichen Leistungen im Versicherungsfall sind jeweils abhängig vom Pflegegrad und liegen zwischen 60 Euro (Pflegegrad 1) und 600 Euro (Pflegegrad 5). Im Gegensatz zu den meisten ungeförderten Pflegezusatzversicherungen gibt es für diese Variante relativ wenige Voraussetzungen; eine Gesundheitsprüfung (Vorerkrankungen etc.) entfällt.
Vorsorgevollmacht & Betreuungsvollmacht
Es ist ratsam, Vorsorge zu treffen, damit in einem Pflegefall alles im Sinne der Betroffenen geregelt ist. Wer übernimmt die alltäglichen Bankgeschäfte oder trifft vertragliche Entscheidungen, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist?
An Demenz erkrankte Pflegebedürftige sind in der Regel nicht oder stark eingeschränkt handlungsfähig. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine oder mehrere Personen festgelegt werden, die befugt sind, treuhänderisch zu agieren. Auch können in einer solchen Vollmacht Zuständigkeitsbereiche festgelegt werden.
Eine Betreuungsvollmacht ist das geeignete Mittel, um für die Entscheidungen des täglichen Lebens vorauszuplanen, um vor einem Pflegefall die Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich der Betreuung und Pflege festzuhalten. Hier können zum Beispiel folgende Aspekte aufgeführt werden: Vorschlag der Betreuungs-/Pflegeperson, Wünsche hinsichtlich der Betreuung und Versorgungsform (Wohnform), ärztliche Behandlung und medizinische Angelegenheiten etc.
Patientenverfügung
Die meisten Menschen möchten in der Regel auch sicherstellen, dass nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit die jeweilige Behandlung im eigenen Sinn durchgeführt wird: Eine Patientenverfügung ist hier für den im Fall der Einwilligungsunfähigkeit eingesetzten Betreuer oder den behandelnden Arzt rechtlich bindend und dient als Grundlage für alle zu treffenden Entscheidungen wie etwa: lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerzbehandlungen, künstliche Ernährung, Wiederbelebung, Organspende etc.
Weiterführende Informationen
- zur Wohnraumanpassung
Bundesministerium für Gesundheit https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/wohnumfeldverbessernde-massnahmen.html - zu Wohnraumberatungsstellen
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnanpassung e.V.
https://www.wohnungsanpassung-bag.de/seite/259749/wohnberatungsstellen.html
- Ratgeber zu ► „Leistungen der Pflegekasse“
- Ratgeber zu ► „Pflege- und Betreuungsformen“
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