Private Pflege und Haushaltshilfe

Die Kombination von Pflege und Haushaltshilfe ist eine optimale Alternative zum Pflegeheim. Unsere pflegeunterstützenden Haushaltskräfte helfen Pflegebedürftigen in den verschiedensten Bereichen des Alltags, übernehmen Aufgaben der Grundpflege und kümmern sich um eine individuelle Mobilisierung.

Pflege und Haushaltshilfe – optimale Unterstützung für den Lebensabend im eigenen Zuhause:

  • Perfekte Alternative zum Pflegeheim
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Grundpflege
  • Individuelle Betreuung
  • Durchführung von Mobilisierungsmaßnahmen
  • Im Notfall jederzeit Hilfe vor Ort
  • Sorgfältige Auswahl der Betreuungskräfte
  • Kompetente Beratung

Unsere pflegeunterstützenden Haushaltskräfte kommen aus dem osteuropäischen Ausland und übernehmen zuverlässig die Pflege sowie die Haushaltshilfe. Ihre Fähigkeiten erlangen sie häufig durch die Pflege und Betreuung von Familienangehörigen sowie durch Basisschulungen im Bereich der Grundpflege. Unsere 24 Stunden Betreuungskräfte unterstützen Sie in verschiedensten Bereichen des Alltags und übernehmen Aufgaben der leichten Pflege. Da es sich dabei nicht um examinierte Kranken- oder Altenpflegekräfte handelt, dürfen Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Behandlungspflege nicht ausgeführt werden.

Sind Sie daran interessiert, eine Betreuungskraft für die Pflege und Haushaltshilfe zu engagieren? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit unserem Serviceteam.

Grundpflege

Die Grundpflege stellt sicher, dass Pflegebedürftige zu Hause optimal versorgt werden. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um die Selbstbestimmung und Würde zu erhalten. Bei der Grundpflege handelt es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung, die es Menschen ermöglichen soll, im heimischen Umfeld zu bleiben. Mit der Grundpflege werden Pflegebedürftige bei der Verrichtung alltäglicher Aufgaben unterstützt.

Diese Art der leichten Pflege steht somit in engem Zusammenhang mit der Haushaltshilfe. Gerne erläutern wir Ihnen die Möglichkeit, die Pflege und Haushaltshilfe für Ihre Angehörigen zu organisieren. Nehmen Sie mit unseren Servicemitarbeitern Kontakt auf, um sich ausführlich beraten zu lassen.

Die Grundpflege umfasst Aufgaben in folgenden Bereichen:

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität in der Wohnung/im Haus
  • Prophylaxe von Folgeerkrankungen
  • Förderung der Selbstständigkeit
jüngerer Mann unterhält sich mit Senior im Rollstuhl welcher ihm was zeigt

Ihr persönlicher Pflegeassistent

Im Bereich Pflege und Haushaltshilfe werden häufig Pflegeassistenten eingesetzt. Dabei handelt es sich um Fachkräfte für Pflegehilfe, die mit der Grundpflege betraut werden und die im Rahmen ihrer Tätigkeit zusätzlich Aufgaben der hauswirtschaftlichen und der sozialen Betreuung übernehmen. Die Ausbildung zum Pflegeassistenten dauert zwei Jahre und ist staatlich anerkannt. Darin unterscheidet sich der Pflegeassistent vom Pflegehelfer, der entweder eine einjährige Ausbildung oder einen mehrwöchigen Intensivkurs absolviert. Pflegeassistenten erleichtern Pflegebedürftigen die Bewältigung des Alltags und kümmern sich bei der häuslichen Pflege als Haushaltshilfe außerdem darum, dass ein Verbleiben im gewohnten Umfeld möglich wird. In vielen Fällen ist dies die optimale Möglichkeit, Pflege und Haushaltshilfe zu organisieren.

Häusliche Pflege

Im Rahmen der häuslichen Pflege übernehmen unsere Betreuungskräfte hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die Grundpflege, mobilisierende Maßnahmen und eine individuelle Betreuung im Alltag. Die Beschäftigung einer 24 Stunden-Betreuungskraft für die Pflege und Haushaltshilfe erfolgt in der Regel über das Entsendemodell. Dabei beauftragen Sie uns als Vermittlungsagentur damit, eine geeignete Betreuungskraft für die häusliche Pflege zu finden. Wir arbeiten mit osteuropäischen Partnerunternehmen zusammen, bei denen die Betreuungskräfte fest angestellt sind. Unsere internen Kundenberater stellen Ihren Betreuungsbedarf fest und auf Grundlage dieser Bedarfsfeststellung wählt das Partnerunternehmen eine geeignete Kraft für die Pflege und Haushaltshilfe aus.

Enkelin zeigt Seniorin etwas am Smartphone
Senior mit einer jüngeren Frau

Sie können sich darauf verlassen, dass die Betreuungskräfte, die wir für die Pflege und Haushaltshilfe vermitteln, legal beschäftigt und nach deutschem Mindestlohn vergütet werden. Wir beraten Sie kompetent bei der Organisation der häuslichen Pflege und helfen Ihnen dabei, die Ansprüche an die Betreuungskraft detailliert festzuhalten. Das ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass wir eine Kraft für die häusliche Pflege finden, die nicht nur fachlich, sondern auch menschlich optimal zur pflegebedürftigen Person passt.

Wenn Sie einen über die leichte Pflege und Haushaltshilfe hinausgehenden Pflegebedarf haben, stellen wir Ihnen unsere weiteren Leistungen zur Verfügung:

  • Pflegefachkräfte
  • Demenzbetreuung
  • Freizeitbetreuung

Sie haben Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Bedarfsgerechte Unterstützung im Haushalt

Das Angebot der Pflege und Haushaltshilfe ist eine tägliche Unterstützung im Haushalt, die es Senioren ermöglicht, lange weitgehend selbstständig zu leben. Die Erfahrung zeigt, dass sich durch diese Art der individuellen Betreuung der Zustand sowohl körperlich als auch mental verbessert und eine wesentlich höhere Lebensqualität erreicht wird. Gleichzeitig werden Sie als Angehöriger umfassend entlastet und es entsteht wieder ein normales familiäres Verhältnis, das nicht permanent von der Pflegesituation überschattet wird. Die Unterstützung im Haushalt kann als 24 Stunden Pflege organisiert werden und ist beispielsweise für Demenzpatienten eine optimale Möglichkeit, in der eigenen Wohnung zu bleiben, ohne dabei Gefahren ausgesetzt zu sein.

Gerne beraten wir Sie über die verschiedenen Optionen, Pflege und Haushaltshilfe bestmöglich zu gestalten und helfen Ihnen dabei, das gewünschte Konzept umzusetzen. Diese Beratung umfasst auch die Einbeziehung der finanziellen Aspekte. Wir erläutern, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um für die Pflege und Haushilfe Leistungen der Pflegeversicherung zu beanspruchen und helfen dabei, die finanzielle Unterstützung bei der Pflegekasse zu beantragen.

Details

Die wertvolle Arbeit unser pflegeunterstützenden Haushaltskräfte umfasst ein weites Arbeitsfeld in den Familien. Erfahren Sie, welche Abgrenzung in deren Tätigkeit wichtig ist, von welchen Seiten sie rechtlich abgesichert sind und über die Kosten der 24 Stunden Pflege vergütet werden.

Arbeitsfeld

Bei diesen Aufgaben unterstützen unsere Betreuungskräfte Sie:

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

  • Einkaufen und Zubereitung der Mahlzeiten
  • Reinigung der Wohnung, in der sich die Betreuungskraft und der oder die Pflegebedürftige aufhalten
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Versorgung etwaiger Haustiere

Grundpflege

  • Unterstützung bei der täglichen Körperpflege wie Waschen, Baden, Duschen, sowie bei der Mundhygiene, Haarpflege oder Rasur
  • Inkontinenzversorgung
  • Hilfestellung bei der Blasen- und Darmentleerung
  • Unterstützung bei der Nahrungs- und Getränkeaufnahme
  • Erinnerung an die Medikamenteneinnahme

Mobilisierende Maßnahmen

  • Unterstützung bei der Auswahl der Kleidung sowie beim An-, Um- und Ausziehen
  • Unterstützung beim Gehen und Stehen sowie motivierende Maßnahmen zur Bewegung
  • Gemeinsame Spaziergänge, sofern dies möglich ist
  • Mobilisierung nach Anleitung durch den Therapeuten
  • Lagern nach Plan und Vorgabe

Individuelle Betreuung

  • Planung und Ausführung von Ausflügen
  • Begleitung zu Ärzten, Behörden, Friseur u.a.
  • Ständiger Ansprechpartner
  • den Ansprüchen der zu betreuenden Person entsprechende Unterhaltungen, beispielsweise Gesellschaftsspiele, Gespräche oder Vorlesen
Abgrenzung

Abgrenzung zur medizinischen Behandlungspflege

Grundsätzlich gilt bei unseren pflegeunterstützenden Haushaltskräften: Grundpflege ja, Behandlungspflege nein. Für grundpflegerische Tätigkeiten ist keine medizinische Ausbildung nötig, sodass Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder eben unsere Betreuungskräfte diese Aufgaben übernehmen können.

Da die Behandlungspflege im Gegenzug ausschließlich medizinische Leistungen auf Anordnung eines Arztes beinhaltet, muss diese von examinierten Pflegekräften ausgeführt werden. Hierzu zählen unter anderem das Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten, die Versorgung offener Wunden, Injektionen oder Blutzuckermessung. Beauftragen Sie eine pflegeunterstützende Haushaltskraft, wird für medizinische Tätigkeiten daher immer zusätzlich ein Pflegedienst miteinbezogen, der diese übernimmt.

Entsendemodell

Die Beschäftigung unserer Betreuungskräfte aus dem Ausland über das Entsendemodell

Das Entsendemodell wird in der Praxis am häufigsten angewandt, da es für alle Angehörigen und Pflegebedürftigen am einfachsten zu handhaben ist. So funktioniert‘s:

  1. Sie beauftragen uns als Vermittlungsagentur damit, eine geeignete Betreuungskraft für die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse einer pflegebedürftigen Person zu finden.
  2. Wir arbeiten mit mehreren osteuropäischen Partnerunternehmen zusammen, bei der die Betreuungskraft fest angestellt ist. Ihr Betreuungsbedarf wird von unseren internen Kundenberater, die selbst aus dem Gesundheitswesen kommen eingehend geprüft, eingeordnet und anschließend weitergeleitet.
  3. Hat unser Partnerunternehmen eine passgenaue Betreuungskraft gefunden, mit der Sie einverstanden sind, wird die Betreuungskraft für einen vorher definierten Zeitraum nach Deutschland entsendet- daher der Begriff „Entsendemodell“

Sämtliche steuerliche Pflichten und Sozialabgaben werden bei diesem Vorgang von unserem Partnerunternehmen getragen und an die entsprechenden Behörden abgetreten. Die Betreuungskräfte sind jederzeit kranken- und haftpflichtversichert.

 

Rechtliche Bedingungen

Natürlich ist es uns wichtig, dass unsere Betreuungskräfte legal entsendet werden und so alle Seiten rechtlich abgesichert sind. Der Nachweis einer legalen Entsendung erfolgt in Form eines sogenannten A1-Formulars, das von der ausländischen Sozialversicherungsanstalt nur dann ausgestellt wird, wenn die Rahmenbedingungen respektive die steuerlichen Abgaben entsprechend geltendem Recht abgeführt werden und der Aufenthalt der Betreuungskräfte somit legitimiert ist.

 

Da der Ausstellungsprozess je nach Art der Entsendung ab zwei Wochen dauert (beginnend mit der Entsendung), führt die Betreuungskraft das Formular bei der Anreise für gewöhnlich noch nicht mit sich. Der Dienstleistungsvertrag allerdings, der mit dem osteuropäischen Unternehmen geschlossen wird, sollte die legale Entsendung und die Zusicherung aller erforderlichen Abgaben bereits ausweisen. Damit das ohne Probleme funktioniert, arbeiten wir eng mit unserem osteuropäischen Dienstleister zusammen.

 

Vergütung unserer Betreuungskräfte

Unsere Betreuungskräfte werden nach dem für Deutschland gesetzlich festgelegten Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Arbeitsstunde vergütet. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden kann beim Modell der Entsendung also keine Betreuungskraft unter 2.000 Euro im Monat beschäftigt werden. Sollte Ihnen dennoch ein Angebot weit unter diesem Betrag auffallen, dann schauen Sie genau hin, ob es sich auch um einen seriösen Anbieter handelt.

 

Wir nehmen uns die Zeit, eine Betreuungskraft zu finden, mit der Sie gern Ihre Zeit verbringen.

Pflegekraft kümmert sich um Seniorin

Im Entsendemodell sind die Betreuungskräfte nicht direkt bei uns angestellt, das Weisungsrecht liegt auf Seiten des osteuropäischen Dienstleisters. Deswegen ist es wichtig, dass Sie das gewünschte Aufgabenfeld der Betreuungskraft sowie etwaige Wünsche und besondere Bedürfnisse zu Beginn ganz detailliert mit uns besprechen. Je genauer wir Ihre Situation vor Ort und Ihre Ansprüche an unseren Dienstleister weitergeben können, desto besser kann dieser eine passende Betreuungskraft finden.

Damit Ihre Betreuung nicht nur die anstehenden Aufgaben bewältigen kann, sondern auch charakterlich einfach gut passt, nehmen wir und unser Dienstleister uns in den persönlichen Gesprächen wie auch in der Auswahl der Betreuungskraft genug Zeit, um auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen. Außerdem informieren wir Sie genauestens über die Voraussetzungen, die für die Anreise der Betreuungskraft erfüllt sein müssen.

jüngerer Mann unterhält sich mit Senior im Rollstuhl welcher ihm was zeigt