Persönliches Budget für mehr Selbstbestimmung in Stuttgart

Mit dem persönlichen Budget steht Pflegebedürftigen eine Möglichkeit zur Verfügung, die Pflege in Stuttgart flexibel zu organisieren. Das persönliche Budget ist keine andere Art der Leistung, sondern eine Option, die Leistungserbringung in Stuttgart selbst zu bestimmen und eigenständig Pflegedienstleister auszuwählen.

Das persönliche Budget wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um Pflege individueller und flexibler zu organisieren und damit die Wünsche und Bedürfnisse der Senioren besser zu berücksichtigen. Unsere Pflegeberater helfen Ihnen dabei, in Stuttgart von den Vorteilen dieses Konzepts zu profitieren. Mit einer optimalen Verwaltung des persönlichen Budgets schaffen wir beste Voraussetzungen für eine häusliche Pflege in Stuttgart, die Ihnen den Verbleib im eigenen Zuhause ermöglicht. Möchten Sie mehr darüber erfahren? Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf, um einen Beratungstermin mit einem Pflegeberater zu vereinbaren:

Die versierten Pflegeberater von Privatschwester helfen Ihnen dabei, Ihr persönliches Budget in Stuttgart optimal einzusetzen:

  • Pflege zu Hause statt Heimunterbringung
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Grundpflege
  • Intensiv- und Behandlungspflege
  • Alltagsbegleitung
  • Im Notfall jederzeit Hilfe zur Stelle
  • Empathische Pflegekräfte
  • Zuverlässige Pflegeberater

Budget statt Pflegesachleistungen in Stuttgart

Das persönliche Budget ersetzt die von der Krankenkasse in Stuttgart verwalteten Pflegesachleistungen. Sie können damit ein individuelles Pflegekonzept realisieren und die häusliche Pflege wunschgemäß organisieren, indem Sie in Stuttgart Pflegedienstleister Ihrer Wahl beauftragen. Diese Dienstleister sind die Leistungserbringer der entsprechenden Pflegesachleistungen. Leistungsträger bleibt Ihre Krankenkasse in Stuttgart.

Entscheiden Sie, ob Sie Ihr persönliches Budget für einen ambulanten Pflegedienst einsetzen möchten oder eine 24 Stunden Pflegekraft in Stuttgart beschäftigen. Sie haben Anspruch auf ein persönliches Budget im Umfang Ihrer Sachleistungsansprüche für den festgestellten Pflegegrad. Unsere Pflegeberater unterstützen Sie in Stuttgart dabei, den Pflegegrad durchzusetzen und das persönliche Budget bei der Krankenkasse zu beantragen. Außerdem übernehmen wir die Vermittlung geeigneter Pflegekräfte. Somit steht Ihrem Lebensabend in den eigenen vier Wänden in Stuttgart nichts mehr im Wege.

Seniorin alleine vor einem Fenster auf ein Handy guckend

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Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

3 ältere Frauen sind beschäftigt am Handy

Die verbesserte Form der Leistungserbringung in Stuttgart

Das persönliche Budget ist eine weitere Art der Leistungserbringung und tritt neben die von der Krankenkasse in Stuttgart verwalteten Pflegesachleistungen. Mit dieser Option der Leistungserbringung erhalten Sie in Stuttgart die Möglichkeit, die Pflege selbst zu organisieren und eine häusliche Pflege nach Maß zu realisieren.

Entscheiden Sie mit dem persönlichen Budget selbstbestimmt darüber, wie die Leistungserbringung in Stuttgart erfolgen soll:

  • Pflegeunterstützende Haushaltskräfte
  • Pflegefachkräfte
  • Demenzbetreuung
  • Freizeitbetreuung

Einfache Antragstellung bei der Krankenkasse in Stuttgart

Sie müssen das persönliche Budget bei Ihrer Krankenkasse in Stuttgart beantragen, denn es ist ein Ersatz für die von der Krankenkasse verwalteten Pflegesachleistungen. Es bleibt also dabei, dass die Krankenkasse Leistungsträger ist. Welche Leistungserbringer Sie in Stuttgart beschäftigen, steht Ihnen frei. Gerne erläutern wir die Option, mit dem persönlichen Budget in Stuttgart eine häusliche Pflege zu finanzieren.

Wenn Sie sich für eine 24 Stunden Betreuung entscheiden, kommt eine Sonderform des persönlichen Budgets, das Arbeitgebermodell, zum Einsatz. Sie übernehmen in diesem Fall in Stuttgart die Rolle des Arbeitgebers, der die 24 Stunden Betreuungskraft einstellt. Nutzen Sie die Unterstützung unserer Pflegeberater, um die Betreuung nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten und die dafür nötigen Mittel bei der Krankenkasse in Stuttgart zu beantragen.

Seniorin bei einem Kaffee mit ihrer Betreuungskraft

Wir erledigen an Ihrer Stelle sämtliche Aufgaben, die beim Arbeitgebermodell administrativ anfallen:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Meldung beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft u. a.
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Urlaubsverwaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Nachweiserbringung für den Leistungsträger
  • Qualitätsmanagement bezüglich Ihrer Arbeitgeberrolle
  • Sicherstellung von Arbeitsschutz, Hygiene und pflegerischer Fachlichkeit in der Leistungserbringung

Details

Die Leistungen, die in Form eines Persönliches Budget in Anspruch genommen werden können, sind vielfältig. Erfahren Sie mehr über die neue Form der Leistungserbringung, welche Vorteile bringt eine Zusammenarbeit über das Arbeitgebermodell mit sich und welche Voraussetzungen sind für das persönliche Budget wichtig.

Details persönliches Budget

Das persönliche Budget als Leistungsform

Das persönliche Budget nach SGB IX besteht bereits seit Sommer 2001, der Rechtsanspruch darauf gilt jedoch erst seit 2008. Anstelle von herkömmlichen Sachleistungen können Sie nun das persönliche Budget beantragen. Mittels des “Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets” wurde es mit 3,5 Millionen Euro bezuschusst und ist heute ein anerkanntes, jedoch noch immer nicht besonders weit verbreitetes Instrument der Leistungserbringung. 

Da das Persönliche Budget keine neue Leistung, sondern tatsächlich nur eine neue Form der Leistungserbringung ist, sind damit keine anderen Rechte oder Ansprüche verbunden. Auch aus rein finanzieller Sicht bringt es keine Vorteile, indem man etwa mehr oder teurere Leistungen erhalten würde. Die Höhe der gewährten Leistungen ist im Gegenteil sogar nach oben hin von den Preisen für die herkömmlichen Sachleistungen begrenzt. Beim persönlichen Budget geht es also nicht darum, mehr zu erhalten, als bei sachleistungsbasierter Unterstützung gezahlt werden würde. Vielmehr zeigt sich der zentrale Unterschied zur herkömmlichen Sachleistung durch die Rollenverteilung der beteiligten Akteure: Leistungsnehmer, Leistungsträger und Leistungserbringer. 

 

Rechtliche Bedingungen

-GRAFIK-

Voraussetzung

Die Voraussetzung für das persönlich Budget

Alle Personen, die eine Behinderung und einen damit verbundenen Anspruch auf Unterstützung haben, dürfen das persönliche Budget nutzen. Das bedeutet, dass jeder, der bisher bereits Leistungen zum Ausgleich seiner Behinderung bezog, prinzipiell auch dazu berechtigt ist, das persönliche Budget erhalten – ungeachtet des Alters, der Art der Behinderung oder sonstiger Lebensumstände. 

Senioren, junge Erwachsene oder auch Kinder, für die ihre Eltern das Budget beantragen können, erhalten durch das persönliche Budget die Möglichkeit, eigene Vorkehrungen bezüglich ihrer Assistenz zu treffen und ihr Leben selbstbestimmter zu gestalten. Das Budget richtet sich explizit an alle Personen die geistig, seelisch oder körperlich im Alltag eingeschränkt sind oder von einer solchen Einschränkung bedroht sind. Grundvoraussetzung ist also nur die Behinderung an sich – weitere Voraussetzungen existieren nicht.

 

Unsere Unterstützung im Rahmen des persönlichen Budgets

Damit Sie bei der Beantragung des persönlichen Budgets und der darauffolgenden Planung Ihrer Pflege und Assistenz nicht allein auf sich gestellt sind, unterstützen wir Sie gern in sämtlichen Themen rund um das persönliche Budget. Zu unseren Leistungen zählen:

  • Unser Case Management berät Sie und Ihre Angehörigen persönlich und umfassend zu allen Themen im Rahmen des persönlichen Budgets 
  • Wir unterstützen Sie mit kompetenten Antworten auf all Ihre Fragen
  • Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Versorgung in Ihrer speziellen Situation und informieren Sie, welche Leistungen wir für Sie erbringen können
  • Wir klären Sie über den rechtlichen Rahmen des persönlichen Budgets und die Sicherstellung der pflegerischen Betreuung auf
  • Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und prüfen, welche Leistungen wir in welcher Höhe passend zu Ihrer persönlichen Situation gemeinsam beantragen können
Arbeitgebermodell

Eine Zusammenarbeit über das Arbeitgebermodell

Das persönliche Budget eröffnet Ihnen weitreichende Spielräume in der Gestaltung der eigenen Versorgungssituation. Eine Sonderform des persönlichen Budgets stellt das Arbeitgebermodell dar, das eine größtmögliche Selbstbestimmung im Alltag ermöglichen soll. Das Konzept basiert darauf, dass Sie ein Team von eigenen Mitarbeitern beschäftigen und eigenverantwortlich führen. In dieser Funktion können Sie selbst Ihre persönlichen Assistenten rekrutieren und als Arbeitgeber die Tagesstruktur bestimmen.

 

Das Arbeitgebermodell bietet Unterstützung in verschiedenen Bereichen:

  • Häusliche Pflege und Assistenz
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Fahrdienste
  • Familien-/Kinderbetreuung
  • Arbeitsassistenz

Von diesem Arbeitgebermodell profitieren jedoch nicht nur Sie, sondern auch der Leistungsträger, denn Kosten entstehen nur für Personal und Budgetassistenz. Im Vergleich zur Leistungserbringung durch gewinnorientiert arbeitende Dienstleister sind bei diesem Modell erhebliche Einsparungen möglich. Denn Kosten für Dienstwagenflotte, Software oder Büromieten, wie sie typischerweise bei einem ambulanten Pflegedienst anfallen, spielen hier keine Rolle.

 

Wir greifen Ihnen gern unter die Arme

Wenn Sie sich für ein Arbeitgebermodell entscheiden, stellen Sie Ihre Pflegekräfte selbst ein und werden dadurch zum Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass mitunter viele neue Aufgaben und eine besondere Verantwortung auf Sie zukommen. Damit Sie jedoch die Zeit haben, sich auf Ihren Alltag und Ihre Bedürfnisse zu konzentrieren, unterstützen wir Sie gern bei allen anfallenden Verwaltungstätigkeiten im Rahmen Ihrer Arbeitgeberfunktion. Zu unseren auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungen für Ihr Personal zählen unter anderem:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Meldung beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft u.a. 
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Urlaubsverwaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Nachweiserbringung für den Leistungsträger
  • Qualitätsmanagement bezüglich Ihrer Arbeitgeberrolle
  • Sicherstellung von Arbeitsschutz, Hygiene und pflegerischer Fachlichkeit in der Leistungserbringung