Persönliches Budget in München beantragen

Das persönliche Budget ist eine flexible Form der Leistungserbringung und ermöglicht es Ihnen, in München den Pflegebedarf eigenbestimmt zu decken. Sie können anstatt Pflegesachleistungen das persönliche Budget wählen und selbst ein Team für die Pflege in München zusammenstellen.

Der Gesetzgeber hat das persönliche Budget eingeführt, um Pflegebedürftigen eine eigenständige Gestaltung der Pflegesituation zu ermöglichen. Unsere Pflegeberater helfen Ihnen in München dabei, die Pflege zu organisieren. Die meisten Pflegebedürftigen wünschen sich eine Betreuung im eigenen Zuhause und wir unterstützen Sie dabei, eine derartige Betreuung mit dem persönlichen Budget in München zu realisieren. Nehmen Sie jetzt mit unserem Team Kontakt auf:

Wir helfen Ihnen dabei, Ihr persönlichen Budget in München bestmöglich einzusetzen:

  • Pflege zu Hause anstatt im Pflegeheim
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Alltags- und Freizeitbegleitung
  • Grundpflege
  • Intensiv- und Behandlungspflege
  • 24 Stunden täglich optimal versorgt
  • Ausgebildete Pflegekräfte
  • Kompetente Pflegeberater

Der Trend geht zu Budget statt Pflegesachleistungen in München

Sie können Pflegesachleistungen durch das persönliche Budget in München ersetzen, um ein individuelles Pflegekonzept zu erstellen, das bestmöglich zu Ihren Wünschen und Ihrem Pflegebedarf passt. Finanzieren Sie mit dem persönlichen Budget einen Pflegedienstleister Ihrer Wahl in München. Der Dienstleister ist Leistungserbringer der Pflegesachleistungen und übernimmt die häusliche Pflege. Mit dem persönlichen Budget kann somit in München entweder ein Pflegedienst oder eine Pflegekraft bezahlt werden. Wurde ein Pflegegrad festgestellt, haben Sie Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe der entsprechenden Sachleistungsansprüche. Unsere Pflegeberater helfen Ihnen dabei, das persönliche Budget in München zu beantragen und für die Pflegesachleistungen zu verwenden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen in München jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Seniorin alleine vor einem Fenster auf ein Handy guckend

Sie haben Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

3 ältere Frauen sind beschäftigt am Handy

Die andere Art der Leistungserbringung in München

Das persönliche Budget ist eine Art der Leistungserbringung und keine eigenständige Leistung der Krankenkasse in München. Pflegebedürftige sollen damit in die Lage versetzt werden, die Pflege nach eigenen Vorstellungen im gewohnten Umfeld zu organisieren. Die Betreuung zu Hause steigert die Selbstbestimmung und die Qualität der Pflege und wird von den meisten Pflegebedürftigen eindeutig bevorzugt.

Sie können Ihr persönliches Budget in München für die individuelle Gestaltung Ihrer Pflege einsetzen:

  • Pflegeunterstützende Haushaltskräfte
  • Pflegefachkräfte
  • Demenzbetreuung
  • Freizeitbetreuung

Hilfe für die Beantragung bei der Krankenkasse in München

Das persönliche Budget wird bei der Krankenkasse in München beantragt, da es an die Stelle der Pflegesachleistungen tritt, die ebenfalls von der Krankenkasse verwaltet werden. Ihre Krankenkasse bleibt also der Leistungsträger. Die Wahl der Leistungserbringer liegt jetzt allerdings bei Ihnen. Sie können Ihr persönliches Budget für einen ambulanten Pflegedienst oder für eine 24 Stunden Pflegekraft einsetzen, die mit Ihnen im Haushalt in München lebt.

Diese Art der Pflege wird meist mit dem Arbeitgebermodell realisiert, bei dem Sie die Rolle des Arbeitgebers übernehmen. Bei dieser Sonderform des persönlichen Budgets stellen Sie in München ein Team aus Dienstleistern zusammen oder beschäftigen eine feste 24 Stunden Pflegekraft. Unsere Pflegeberater beantragen für Sie das persönliche Budget bei der Krankenkasse in München und beraten Sie hinsichtlich der optimalen Verwendung.

Seniorin bei einem Kaffee mit ihrer Betreuungskraft

Wir erledigen die Pflegeplanung und alle Aufgaben, die mit dem Arbeitgebermodell einhergehen:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Meldung beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft u. a.
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Urlaubsverwaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Nachweiserbringung für den Leistungsträger
  • Qualitätsmanagement bezüglich Ihrer Arbeitgeberrolle
  • Sicherstellung von Arbeitsschutz, Hygiene und pflegerischer Fachlichkeit in der Leistungserbringung

Details

Die Leistungen, die in Form eines Persönliches Budget in Anspruch genommen werden können, sind vielfältig. Erfahren Sie mehr über die neue Form der Leistungserbringung, welche Vorteile bringt eine Zusammenarbeit über das Arbeitgebermodell mit sich und welche Voraussetzungen sind für das persönliche Budget wichtig.

Details persönliches Budget

Das persönliche Budget als Leistungsform

Das persönliche Budget nach SGB IX besteht bereits seit Sommer 2001, der Rechtsanspruch darauf gilt jedoch erst seit 2008. Anstelle von herkömmlichen Sachleistungen können Sie nun das persönliche Budget beantragen. Mittels des “Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets” wurde es mit 3,5 Millionen Euro bezuschusst und ist heute ein anerkanntes, jedoch noch immer nicht besonders weit verbreitetes Instrument der Leistungserbringung. 

Da das Persönliche Budget keine neue Leistung, sondern tatsächlich nur eine neue Form der Leistungserbringung ist, sind damit keine anderen Rechte oder Ansprüche verbunden. Auch aus rein finanzieller Sicht bringt es keine Vorteile, indem man etwa mehr oder teurere Leistungen erhalten würde. Die Höhe der gewährten Leistungen ist im Gegenteil sogar nach oben hin von den Preisen für die herkömmlichen Sachleistungen begrenzt. Beim persönlichen Budget geht es also nicht darum, mehr zu erhalten, als bei sachleistungsbasierter Unterstützung gezahlt werden würde. Vielmehr zeigt sich der zentrale Unterschied zur herkömmlichen Sachleistung durch die Rollenverteilung der beteiligten Akteure: Leistungsnehmer, Leistungsträger und Leistungserbringer. 

 

Rechtliche Bedingungen

-GRAFIK-

Voraussetzung

Die Voraussetzung für das persönlich Budget

Alle Personen, die eine Behinderung und einen damit verbundenen Anspruch auf Unterstützung haben, dürfen das persönliche Budget nutzen. Das bedeutet, dass jeder, der bisher bereits Leistungen zum Ausgleich seiner Behinderung bezog, prinzipiell auch dazu berechtigt ist, das persönliche Budget erhalten – ungeachtet des Alters, der Art der Behinderung oder sonstiger Lebensumstände. 

Senioren, junge Erwachsene oder auch Kinder, für die ihre Eltern das Budget beantragen können, erhalten durch das persönliche Budget die Möglichkeit, eigene Vorkehrungen bezüglich ihrer Assistenz zu treffen und ihr Leben selbstbestimmter zu gestalten. Das Budget richtet sich explizit an alle Personen die geistig, seelisch oder körperlich im Alltag eingeschränkt sind oder von einer solchen Einschränkung bedroht sind. Grundvoraussetzung ist also nur die Behinderung an sich – weitere Voraussetzungen existieren nicht.

 

Unsere Unterstützung im Rahmen des persönlichen Budgets

Damit Sie bei der Beantragung des persönlichen Budgets und der darauffolgenden Planung Ihrer Pflege und Assistenz nicht allein auf sich gestellt sind, unterstützen wir Sie gern in sämtlichen Themen rund um das persönliche Budget. Zu unseren Leistungen zählen:

  • Unser Case Management berät Sie und Ihre Angehörigen persönlich und umfassend zu allen Themen im Rahmen des persönlichen Budgets 
  • Wir unterstützen Sie mit kompetenten Antworten auf all Ihre Fragen
  • Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Versorgung in Ihrer speziellen Situation und informieren Sie, welche Leistungen wir für Sie erbringen können
  • Wir klären Sie über den rechtlichen Rahmen des persönlichen Budgets und die Sicherstellung der pflegerischen Betreuung auf
  • Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und prüfen, welche Leistungen wir in welcher Höhe passend zu Ihrer persönlichen Situation gemeinsam beantragen können
Arbeitgebermodell

Eine Zusammenarbeit über das Arbeitgebermodell

Das persönliche Budget eröffnet Ihnen weitreichende Spielräume in der Gestaltung der eigenen Versorgungssituation. Eine Sonderform des persönlichen Budgets stellt das Arbeitgebermodell dar, das eine größtmögliche Selbstbestimmung im Alltag ermöglichen soll. Das Konzept basiert darauf, dass Sie ein Team von eigenen Mitarbeitern beschäftigen und eigenverantwortlich führen. In dieser Funktion können Sie selbst Ihre persönlichen Assistenten rekrutieren und als Arbeitgeber die Tagesstruktur bestimmen.

 

Das Arbeitgebermodell bietet Unterstützung in verschiedenen Bereichen:

  • Häusliche Pflege und Assistenz
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Fahrdienste
  • Familien-/Kinderbetreuung
  • Arbeitsassistenz

Von diesem Arbeitgebermodell profitieren jedoch nicht nur Sie, sondern auch der Leistungsträger, denn Kosten entstehen nur für Personal und Budgetassistenz. Im Vergleich zur Leistungserbringung durch gewinnorientiert arbeitende Dienstleister sind bei diesem Modell erhebliche Einsparungen möglich. Denn Kosten für Dienstwagenflotte, Software oder Büromieten, wie sie typischerweise bei einem ambulanten Pflegedienst anfallen, spielen hier keine Rolle.

 

Wir greifen Ihnen gern unter die Arme

Wenn Sie sich für ein Arbeitgebermodell entscheiden, stellen Sie Ihre Pflegekräfte selbst ein und werden dadurch zum Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass mitunter viele neue Aufgaben und eine besondere Verantwortung auf Sie zukommen. Damit Sie jedoch die Zeit haben, sich auf Ihren Alltag und Ihre Bedürfnisse zu konzentrieren, unterstützen wir Sie gern bei allen anfallenden Verwaltungstätigkeiten im Rahmen Ihrer Arbeitgeberfunktion. Zu unseren auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungen für Ihr Personal zählen unter anderem:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Meldung beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft u.a. 
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Urlaubsverwaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Nachweiserbringung für den Leistungsträger
  • Qualitätsmanagement bezüglich Ihrer Arbeitgeberrolle
  • Sicherstellung von Arbeitsschutz, Hygiene und pflegerischer Fachlichkeit in der Leistungserbringung