Antrag auf persönliches Budget in Leipzig stellen

Mit dem persönlichen Budget hat der Gesetzgeber eine weitere Form der Leistungserbringung etabliert, die in Leipzig eine individuelle Gestaltung der häuslichen Pflege ermöglicht. Sie bestimmen, welche Dienstleister mit der Pflege beauftragt werden und wir unterstützen Sie dabei, Ihr persönliches Budget in Leipzig optimal einzusetzen.

Das persönliche Budget wurde eingeführt, um eine weitere Möglichkeit zu schaffen, die häusliche Pflege zu organisieren. Die meisten Menschen wünschen sich in Leipzig, trotz Pflegebedarf im vertrauten Umfeld zu bleiben und eigenverantwortlich zu entscheiden, welche Art von Pflege gewählt wird. Sie können mit dem persönlichen Budget ein Pflegeteam zusammenstellen und wir helfen Ihnen in Leipzig dabei, geeignete Pflegekräfte zu finden. Die Höhe des persönlichen Budgets ist abhängig vom Pflegegrad, sodass unsere Unterstützung häufig damit beginnt, den Pflegegrad bei der Krankenkasse in Leipzig durchzusetzen. Sind Sie an weiteren Informationen zum Thema persönliches Budget und häusliche Pflege interessiert? Nehmen Sie hier mit unseren Pflegeberatern in Leipzig Kontakt auf:

Die kompetenten Pflegeberater helfen Ihnen, das persönliche Budget in Leipzig zu beantragen und bedarfsgerecht einzusetzen:

  • Häusliche Pflege statt Unterbringung im Pflegeheim
  • Jederzeit Hilfe vor Ort
  • Haushaltshilfe
  • Alltagsbegleitung
  • Grundpflege
  • Intensiv- und Behandlungspflege
  • Zuverlässige Pflegekräfte
  • Kompetente Pflegeberatung

Statt Pflegesachleistungen von persönlichem Budget profitieren in Leipzig

Das persönliche Budget tritt an die Stelle der von der Krankenkasse verwalteten Pflegesachleistungen in Leipzig. Auf diese Weise soll es vereinfacht werden, die häusliche Pflege selbstbestimmt zu organisieren. Mit dem persönlichen Budget können Pflegedienstleister beauftragt werden, die dann die Pflegesachleistungen in Leipzig erbringen. Die Krankenkasse bleibt dabei nach wie vor Leistungsträger, bestimmt jedoch nicht darüber, wer mit der Pflege beauftragt wird. Entscheiden Sie, ob ein ambulanter Pflegedienst oder eine 24 Stunden Pflegekraft die Betreuung übernehmen soll. Sie können über das persönliche Budget frei verfügen und diesen Betrag in Leipzig selbstverantwortlich verwalten. Die Höhe des Budgets richtet sich nach der Höhe der Sachleistungsansprüche für den geltenden Pflegegrad. Wir helfen Ihnen dabei, den Pflegegrad durchzusetzen und das persönliche Budget zu beantragen: Nehmen Sie jetzt mit Privatschwester in Leipzig Kontakt auf, um sich ausführlich beraten zu lassen.

Seniorin alleine vor einem Fenster auf ein Handy guckend

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Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

3 ältere Frauen sind beschäftigt am Handy

Zusätzliche Form der Leistungserbringung: Neue Möglichkeiten in Leipzig

Das persönliche Budget ist eine weitere Form der Leistungserbringung und keine eigenständige Leistung. Es wird bei der Krankenkasse in Leipzig beantragt und gibt Ihnen die Möglichkeit, die häusliche Pflege individuell nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu organisieren.

Das persönliche Budget ermöglicht mehr Eigenverantwortung und Selbstbestimmung. Entscheiden Sie, wie die häusliche Pflege in Leipzig organisiert wird:

  • Pflegeunterstützende Haushaltskräfte
  • Pflegefachkräfte
  • Demenzbetreuung
  • Freizeitbetreuung

Wir helfen bei der Antragstellung über die Krankenkasse in Leipzig

Die Krankenkasse in Leipzig bleibt Leistungsträger und somit müssen Sie dort Ihr persönliches Budget beantragen. Wie Sie das Geld verwenden, um die Pflege zu organisieren, bleibt Ihnen überlassen. Sie können in Leipzig einen ambulanten Pflegedienst, aber auch eine 24 Stunden Pflegekraft engagieren. Unser Team hilft Ihnen dabei, das Budget bei der Krankenkasse in Leipzig anstelle der Pflegesachleistungen zu beantragen und eine geeignete Pflegekraft zu finden.

Wenn Sie sich für die 24 Stunden Betreuung entscheiden, wird eine Sonderform des persönlichen Budgets, das Arbeitgebermodell, angewendet. Dabei übernehmen Sie die Rolle des Arbeitgebers, der Pflegekräfte beschäftigt. Die damit verbundenen Aufgaben nehmen wir Ihnen in Leipzig zuverlässig ab.

Seniorin bei einem Kaffee mit ihrer Betreuungskraft

Unsere Pflegeberater erledigen alle administrativen Aufgaben, die mit dem Arbeitgebermodell einhergehen:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Meldung beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft u. a.
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Urlaubsverwaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Nachweiserbringung für den Leistungsträger
  • Qualitätsmanagement bezüglich Ihrer Arbeitgeberrolle
  • Sicherstellung von Arbeitsschutz, Hygiene und pflegerischer Fachlichkeit in der Leistungserbringung

Details

Die Leistungen, die in Form eines Persönliches Budget in Anspruch genommen werden können, sind vielfältig. Erfahren Sie mehr über die neue Form der Leistungserbringung, welche Vorteile bringt eine Zusammenarbeit über das Arbeitgebermodell mit sich und welche Voraussetzungen sind für das persönliche Budget wichtig.

Details persönliches Budget

Das persönliche Budget als Leistungsform

Das persönliche Budget nach SGB IX besteht bereits seit Sommer 2001, der Rechtsanspruch darauf gilt jedoch erst seit 2008. Anstelle von herkömmlichen Sachleistungen können Sie nun das persönliche Budget beantragen. Mittels des “Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets” wurde es mit 3,5 Millionen Euro bezuschusst und ist heute ein anerkanntes, jedoch noch immer nicht besonders weit verbreitetes Instrument der Leistungserbringung. 

Da das Persönliche Budget keine neue Leistung, sondern tatsächlich nur eine neue Form der Leistungserbringung ist, sind damit keine anderen Rechte oder Ansprüche verbunden. Auch aus rein finanzieller Sicht bringt es keine Vorteile, indem man etwa mehr oder teurere Leistungen erhalten würde. Die Höhe der gewährten Leistungen ist im Gegenteil sogar nach oben hin von den Preisen für die herkömmlichen Sachleistungen begrenzt. Beim persönlichen Budget geht es also nicht darum, mehr zu erhalten, als bei sachleistungsbasierter Unterstützung gezahlt werden würde. Vielmehr zeigt sich der zentrale Unterschied zur herkömmlichen Sachleistung durch die Rollenverteilung der beteiligten Akteure: Leistungsnehmer, Leistungsträger und Leistungserbringer. 

 

Rechtliche Bedingungen

-GRAFIK-

Voraussetzung

Die Voraussetzung für das persönlich Budget

Alle Personen, die eine Behinderung und einen damit verbundenen Anspruch auf Unterstützung haben, dürfen das persönliche Budget nutzen. Das bedeutet, dass jeder, der bisher bereits Leistungen zum Ausgleich seiner Behinderung bezog, prinzipiell auch dazu berechtigt ist, das persönliche Budget erhalten – ungeachtet des Alters, der Art der Behinderung oder sonstiger Lebensumstände. 

Senioren, junge Erwachsene oder auch Kinder, für die ihre Eltern das Budget beantragen können, erhalten durch das persönliche Budget die Möglichkeit, eigene Vorkehrungen bezüglich ihrer Assistenz zu treffen und ihr Leben selbstbestimmter zu gestalten. Das Budget richtet sich explizit an alle Personen die geistig, seelisch oder körperlich im Alltag eingeschränkt sind oder von einer solchen Einschränkung bedroht sind. Grundvoraussetzung ist also nur die Behinderung an sich – weitere Voraussetzungen existieren nicht.

 

Unsere Unterstützung im Rahmen des persönlichen Budgets

Damit Sie bei der Beantragung des persönlichen Budgets und der darauffolgenden Planung Ihrer Pflege und Assistenz nicht allein auf sich gestellt sind, unterstützen wir Sie gern in sämtlichen Themen rund um das persönliche Budget. Zu unseren Leistungen zählen:

  • Unser Case Management berät Sie und Ihre Angehörigen persönlich und umfassend zu allen Themen im Rahmen des persönlichen Budgets 
  • Wir unterstützen Sie mit kompetenten Antworten auf all Ihre Fragen
  • Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Versorgung in Ihrer speziellen Situation und informieren Sie, welche Leistungen wir für Sie erbringen können
  • Wir klären Sie über den rechtlichen Rahmen des persönlichen Budgets und die Sicherstellung der pflegerischen Betreuung auf
  • Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und prüfen, welche Leistungen wir in welcher Höhe passend zu Ihrer persönlichen Situation gemeinsam beantragen können
Arbeitgebermodell

Eine Zusammenarbeit über das Arbeitgebermodell

Das persönliche Budget eröffnet Ihnen weitreichende Spielräume in der Gestaltung der eigenen Versorgungssituation. Eine Sonderform des persönlichen Budgets stellt das Arbeitgebermodell dar, das eine größtmögliche Selbstbestimmung im Alltag ermöglichen soll. Das Konzept basiert darauf, dass Sie ein Team von eigenen Mitarbeitern beschäftigen und eigenverantwortlich führen. In dieser Funktion können Sie selbst Ihre persönlichen Assistenten rekrutieren und als Arbeitgeber die Tagesstruktur bestimmen.

 

Das Arbeitgebermodell bietet Unterstützung in verschiedenen Bereichen:

  • Häusliche Pflege und Assistenz
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Fahrdienste
  • Familien-/Kinderbetreuung
  • Arbeitsassistenz

Von diesem Arbeitgebermodell profitieren jedoch nicht nur Sie, sondern auch der Leistungsträger, denn Kosten entstehen nur für Personal und Budgetassistenz. Im Vergleich zur Leistungserbringung durch gewinnorientiert arbeitende Dienstleister sind bei diesem Modell erhebliche Einsparungen möglich. Denn Kosten für Dienstwagenflotte, Software oder Büromieten, wie sie typischerweise bei einem ambulanten Pflegedienst anfallen, spielen hier keine Rolle.

 

Wir greifen Ihnen gern unter die Arme

Wenn Sie sich für ein Arbeitgebermodell entscheiden, stellen Sie Ihre Pflegekräfte selbst ein und werden dadurch zum Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass mitunter viele neue Aufgaben und eine besondere Verantwortung auf Sie zukommen. Damit Sie jedoch die Zeit haben, sich auf Ihren Alltag und Ihre Bedürfnisse zu konzentrieren, unterstützen wir Sie gern bei allen anfallenden Verwaltungstätigkeiten im Rahmen Ihrer Arbeitgeberfunktion. Zu unseren auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungen für Ihr Personal zählen unter anderem:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Meldung beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft u.a. 
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Urlaubsverwaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Nachweiserbringung für den Leistungsträger
  • Qualitätsmanagement bezüglich Ihrer Arbeitgeberrolle
  • Sicherstellung von Arbeitsschutz, Hygiene und pflegerischer Fachlichkeit in der Leistungserbringung