Persönliches Budget in Köln beantragen: Wir helfen gerne dabei!

Mit dem persönlichen Budget steht Pflegebedürftigen eine flexible Möglichkeit zur Verfügung, die Pflege in Köln selbstbestimmt zu organisieren. Diese Art der Leistungserbringung tritt an die Stelle der Pflegesachleistungen. Entscheiden Sie selbst darüber, wie die Pflege organisiert wird.

Das persönliche Budget wurde eingeführt, um Pflege individueller zu gestalten und dabei die Bedürfnisse der Senioren in Köln zu berücksichtigen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr persönliches Budget so einzusetzen, dass eine Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechende Pflege in der eigenen Wohnung in Köln organisiert werden kann. Sie wünschen sich eine ausführliche Beratung? Nehmen Sie hier mit unseren Pflegeberatern Kontakt auf:

Das Team von Privatschwester unterstützt Sie dabei, Ihr persönliches Budget in Köln optimal einzusetzen:

  • Pflege zu Hause statt Heimunterbringung
  • Unterstützung im Haushalt
  • Abdeckung der Grundpflege
  • Intensiv- und Behandlungspflege
  • Alltags- und Freizeitbegleitung
  • Rund um die Uhr – auch im Notfall – optimal versorgt
  • Ausgebildete Pflegekräfte
  • Zuverlässige Pflegeberater

Sie haben die Wahl: persönliches Budget oder Pflegesachleistungen in Köln

Es ist möglich, die Pflegesachleistungen in Köln durch das persönliche Budget zu ersetzen und damit ein individuelles Pflegekonzept zu finanzieren. Engagieren Sie Pflegedienstleister Ihrer Wahl, um sich in Köln zu Hause betreuen zu lassen. Diese Dienstleister sind die Leistungserbringer der Pflegesachleistungen. Sie können in Köln sowohl einen ambulanten Pflegedienst mit der Durchführung der Pflegesachleistungen beauftragen als auch eine 24 Stunden Pflegekraft, die in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebt und in Köln neben der Pflege hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernimmt.

Wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde, besteht ein Anspruch auf ein persönliches Budget in Höhe der maximal für diesen Pflegegrad geltenden Sachleistungsansprüche. Nutzen Sie in Köln die kompetente Unterstützung unserer engagierten Pflegeberater. Wir helfen Ihnen, das persönliche Budget zu beantragen und die Pflege in Köln optimal zu organisieren. Dann steht einem Lebensabend in den eigenen vier Wänden nichts mehr entgegen.

Seniorin bei einem Kaffee mit ihrer Betreuungskraft

Sie haben Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

3 ältere Frauen sind beschäftigt am Handy

Eine Form der Leistungserbringung für mehr Unabhängigkeit in Köln

Das persönliche Budget ist eine alternative Art der Leistungserbringung und stellt selbst keine eigenständige Leistung dar. Die Beantragung erfolgt wie bei den Pflegesachleistungen bei der Krankenkasse in Köln. Ziel ist es, Pflegebedürftigen die Möglichkeit zu geben, die Pflege nach eigenen Wünschen zu Hause zu organisieren. Die Pflege in der vertrauten Umgebung trägt wesentlich zu einer höheren Lebensqualität bei.

Setzen Sie Ihr persönliches Budget in Köln ein, um die Pflegesituation selbst zu bestimmen:

  • Pflegeunterstützende Haushaltskräfte
  • Pflegefachkräfte
  • Demenzbetreuung
  • Freizeitbetreuung

Den Antrag stellen wir gemeinsam bei Ihrer Krankenkasse in Köln

Sie müssen das persönliche Budget bei Ihrer Krankenkasse in Köln beantragen, denn es ersetzt die Pflegesachleistungen, welche die Krankenkasse ebenfalls verwaltet. Somit bleibt die Krankenkasse Leistungsträger – Sie können jedoch die Leistungserbringer in Köln frei wählen. Finanzieren Sie mit dem persönlichen Budget in Köln einen ambulanten Pflegedienst oder eine 24 Stunden Betreuungskraft, die mit Ihnen im Haushalt lebt und rund um die Uhr für eine optimale Unterstützung sorgt.

Die 24 Stunden Betreuung wird mit dem Arbeitgebermodell durchgeführt und ist eine Sonderform des persönlichen Budgets. Sie übernehmen dabei in Köln die Rolle des Arbeitgebers und beschäftigen entweder verschiedene Dienstleister oder eine 24 Stunden Pflegekraft. Nutzen Sie die kompetente Unterstützung unserer Pflegeberater, um die für Sie ideale Betreuungsform zu finden und die nötigen finanziellen Mittel bei der Krankenkasse in Köln zu beantragen.

Seniorin alleine vor einem Fenster auf ein Handy guckend

Unsere Pflegeberater planen die Pflege nach Ihren Wünschen und erledigen alle administrativen Aufgaben, die beim Arbeitgebermodell anfallen:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Meldung beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft u. a.
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Urlaubsverwaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Nachweiserbringung für den Leistungsträger
  • Qualitätsmanagement bezüglich Ihrer Arbeitgeberrolle
  • Sicherstellung von Arbeitsschutz, Hygiene und pflegerischer Fachlichkeit in der Leistungserbringung

Details

Die Leistungen, die in Form eines Persönliches Budget in Anspruch genommen werden können, sind vielfältig. Erfahren Sie mehr über die neue Form der Leistungserbringung, welche Vorteile bringt eine Zusammenarbeit über das Arbeitgebermodell mit sich und welche Voraussetzungen sind für das persönliche Budget wichtig.

Details persönliches Budget

Das persönliche Budget als Leistungsform

Das persönliche Budget nach SGB IX besteht bereits seit Sommer 2001, der Rechtsanspruch darauf gilt jedoch erst seit 2008. Anstelle von herkömmlichen Sachleistungen können Sie nun das persönliche Budget beantragen. Mittels des “Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets” wurde es mit 3,5 Millionen Euro bezuschusst und ist heute ein anerkanntes, jedoch noch immer nicht besonders weit verbreitetes Instrument der Leistungserbringung. 

Da das Persönliche Budget keine neue Leistung, sondern tatsächlich nur eine neue Form der Leistungserbringung ist, sind damit keine anderen Rechte oder Ansprüche verbunden. Auch aus rein finanzieller Sicht bringt es keine Vorteile, indem man etwa mehr oder teurere Leistungen erhalten würde. Die Höhe der gewährten Leistungen ist im Gegenteil sogar nach oben hin von den Preisen für die herkömmlichen Sachleistungen begrenzt. Beim persönlichen Budget geht es also nicht darum, mehr zu erhalten, als bei sachleistungsbasierter Unterstützung gezahlt werden würde. Vielmehr zeigt sich der zentrale Unterschied zur herkömmlichen Sachleistung durch die Rollenverteilung der beteiligten Akteure: Leistungsnehmer, Leistungsträger und Leistungserbringer. 

 

Rechtliche Bedingungen

-GRAFIK-

Voraussetzung

Die Voraussetzung für das persönlich Budget

Alle Personen, die eine Behinderung und einen damit verbundenen Anspruch auf Unterstützung haben, dürfen das persönliche Budget nutzen. Das bedeutet, dass jeder, der bisher bereits Leistungen zum Ausgleich seiner Behinderung bezog, prinzipiell auch dazu berechtigt ist, das persönliche Budget erhalten – ungeachtet des Alters, der Art der Behinderung oder sonstiger Lebensumstände. 

Senioren, junge Erwachsene oder auch Kinder, für die ihre Eltern das Budget beantragen können, erhalten durch das persönliche Budget die Möglichkeit, eigene Vorkehrungen bezüglich ihrer Assistenz zu treffen und ihr Leben selbstbestimmter zu gestalten. Das Budget richtet sich explizit an alle Personen die geistig, seelisch oder körperlich im Alltag eingeschränkt sind oder von einer solchen Einschränkung bedroht sind. Grundvoraussetzung ist also nur die Behinderung an sich – weitere Voraussetzungen existieren nicht.

 

Unsere Unterstützung im Rahmen des persönlichen Budgets

Damit Sie bei der Beantragung des persönlichen Budgets und der darauffolgenden Planung Ihrer Pflege und Assistenz nicht allein auf sich gestellt sind, unterstützen wir Sie gern in sämtlichen Themen rund um das persönliche Budget. Zu unseren Leistungen zählen:

  • Unser Case Management berät Sie und Ihre Angehörigen persönlich und umfassend zu allen Themen im Rahmen des persönlichen Budgets 
  • Wir unterstützen Sie mit kompetenten Antworten auf all Ihre Fragen
  • Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Versorgung in Ihrer speziellen Situation und informieren Sie, welche Leistungen wir für Sie erbringen können
  • Wir klären Sie über den rechtlichen Rahmen des persönlichen Budgets und die Sicherstellung der pflegerischen Betreuung auf
  • Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und prüfen, welche Leistungen wir in welcher Höhe passend zu Ihrer persönlichen Situation gemeinsam beantragen können
Arbeitgebermodell

Eine Zusammenarbeit über das Arbeitgebermodell

Das persönliche Budget eröffnet Ihnen weitreichende Spielräume in der Gestaltung der eigenen Versorgungssituation. Eine Sonderform des persönlichen Budgets stellt das Arbeitgebermodell dar, das eine größtmögliche Selbstbestimmung im Alltag ermöglichen soll. Das Konzept basiert darauf, dass Sie ein Team von eigenen Mitarbeitern beschäftigen und eigenverantwortlich führen. In dieser Funktion können Sie selbst Ihre persönlichen Assistenten rekrutieren und als Arbeitgeber die Tagesstruktur bestimmen.

 

Das Arbeitgebermodell bietet Unterstützung in verschiedenen Bereichen:

  • Häusliche Pflege und Assistenz
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Fahrdienste
  • Familien-/Kinderbetreuung
  • Arbeitsassistenz

Von diesem Arbeitgebermodell profitieren jedoch nicht nur Sie, sondern auch der Leistungsträger, denn Kosten entstehen nur für Personal und Budgetassistenz. Im Vergleich zur Leistungserbringung durch gewinnorientiert arbeitende Dienstleister sind bei diesem Modell erhebliche Einsparungen möglich. Denn Kosten für Dienstwagenflotte, Software oder Büromieten, wie sie typischerweise bei einem ambulanten Pflegedienst anfallen, spielen hier keine Rolle.

 

Wir greifen Ihnen gern unter die Arme

Wenn Sie sich für ein Arbeitgebermodell entscheiden, stellen Sie Ihre Pflegekräfte selbst ein und werden dadurch zum Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass mitunter viele neue Aufgaben und eine besondere Verantwortung auf Sie zukommen. Damit Sie jedoch die Zeit haben, sich auf Ihren Alltag und Ihre Bedürfnisse zu konzentrieren, unterstützen wir Sie gern bei allen anfallenden Verwaltungstätigkeiten im Rahmen Ihrer Arbeitgeberfunktion. Zu unseren auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungen für Ihr Personal zählen unter anderem:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Meldung beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft u.a. 
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Urlaubsverwaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Nachweiserbringung für den Leistungsträger
  • Qualitätsmanagement bezüglich Ihrer Arbeitgeberrolle
  • Sicherstellung von Arbeitsschutz, Hygiene und pflegerischer Fachlichkeit in der Leistungserbringung