Persönliches Budget in Hamburg beantragen

Ein persönliches Budget ist eine Form der Leistungserbringung, bei der Sie in Hamburg individuell Ihren Pflegebedarf decken können. Seit 2008 haben alle Personen, bei denen ein Pflegebedarf festgestellt wurde, die Möglichkeit, das persönliche Budget anstelle von Pflegesachleistungen zu wählen.

Das persönliche Budget wurde eingeführt, um Pflegebedürftigen die eigenbestimmte Organisation der häuslichen Pflege zu ermöglichen. Wir helfen Ihnen dabei, in Hamburg ein Pflegekonzept zu erstellen, dass optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt wird. Sie verfügen über das persönliche Budget und beauftragen damit Leistungserbringer in Hamburg mit der Ausführung der Pflegeleistungen.

Sind Sie daran interessiert, statt Pflegesachleistungen das persönliche Budget in Hamburg zu wählen? Sie können hier mit unseren Pflegeberatern Kontakt aufnehmen. Gerne helfen wir Ihnen, eine Pflege im eigenen Zuhause zu organisieren.

Wir unterstützen Sie dabei, die Pflege durch Nutzung des persönlichen Budgets in Hamburg bestmöglich zu organisieren:

  • Pflege zu Hause als Alternative zum Pflegeheim
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Grundpflege
  • Intensiv- und Behandlungspflege
  • Alltagsbegleitung
  • Optimale Versorgung 24 Stunden täglich
  • Ausgebildete Pflegekräfte
  • Kompetente Pflegeberatung

Die Alternative zu Pflegesachleistungen in Hamburg

Das persönliche Budget ersetzt den Anspruch auf Pflegesachleistungen und soll dazu führen, in Hamburg individuelle Pflegekonzepte zu realisieren, die sich besser am Bedarf der Pflegebedürftigen orientieren. Sie können mit dem persönlichen Budget einen Pflegedienstleister Ihrer Wahl finanzieren, der die Pflegesachleistungen in Hamburg erbringt. Zu diesen Pflegesachleistungen zählen alle Leistungen bei der häuslichen Pflege. Sie können das persönliche Budget somit einsetzen, um in Hamburg einen ambulanten Pflegedienst oder eine Pflegefachkraft zu engagieren. Bei festgestelltem Pflegegrad erhalten Sie dafür eine Kostenerstattung, die der Höhe Ihrer Sachleistungsansprüche entspricht. Wir unterstützen Sie dabei, das persönliche Budget in Hamburg zu beantragen und für die gewünschten Pflegesachleistungen zu verwenden. Gerne stehen wir Ihnen in Hamburg für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

3 ältere Frauen sind beschäftigt am Handy

Die freiere Form der Leistungserbringung in Hamburg

Das persönliche Budget ist keine eigenständige Leistung der Pflegekasse, sondern eine andere Art der Leistungserbringung. Damit wird es Pflegebedürftigen in Hamburg erleichtert, die Pflege nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu organisieren und sich im eigenen Zuhause betreuen zu lassen. Auf diese Weise steigen der Grad an Selbstbestimmung und die Qualität der Pflege.

Mit dem persönlichen Budget können Sie in Hamburg die Pflege individuell gestalten:

  • Pflegeunterstützende Haushaltskräfte
  • Pflegefachkräfte
  • Demenzbetreuung
  • Freizeitbetreuung

Antrag stellen bei der Krankenkasse in Hamburg

Sie müssen Ihr persönliches Budget bei der Krankenkasse in Hamburg beantragen, denn es tritt an die Stelle der ansonsten von der Krankenkasse verwalteten Pflegesachleistungen. Die Krankenkasse in Hamburg bleibt somit der Leistungsträger. Sie wählen jedoch die Leistungserbringer, die mit dem persönlichen Budget in Hamburg finanziert werden. Neben ambulanten Pflegediensten können auch 24 Stunden Pflegekräfte die Pflege in Ihrem Zuhause übernehmen.

Für die Organisation einer 24 Stunden Betreuung im eigenen Haushalt bietet sich das Arbeitgebermodell – eine Sonderform des persönlichen Budgets – an. Dabei übernehmen Sie in Hamburg die Rolle des Arbeitgebers, der ein Team für die Pflege zusammenstellt. Es ist sinnvoll, die Unterstützung unserer Pflegeberater zu nutzen. Wir beantragen das persönliche Budget bei der Krankenkasse und übernehmen in Hamburg die individuelle Pflegeplanung nach Ihren Vorgaben und Bedürfnissen.

Seniorin alleine vor einem Fenster auf ein Handy guckend

Wir erledigen für Sie alle administrativen Aufgaben, die mit dem Arbeitgebermodell einhergehen:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Meldung beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft u. a.
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Urlaubsverwaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Nachweiserbringung für den Leistungsträger
  • Qualitätsmanagement bezüglich Ihrer Arbeitgeberrolle
  • Sicherstellung von Arbeitsschutz, Hygiene und pflegerischer Fachlichkeit in der Leistungserbringung

Details

Die Leistungen, die in Form eines Persönliches Budget in Anspruch genommen werden können, sind vielfältig. Erfahren Sie mehr über die neue Form der Leistungserbringung, welche Vorteile bringt eine Zusammenarbeit über das Arbeitgebermodell mit sich und welche Voraussetzungen sind für das persönliche Budget wichtig.

Details persönliches Budget

Das persönliche Budget als Leistungsform

Das persönliche Budget nach SGB IX besteht bereits seit Sommer 2001, der Rechtsanspruch darauf gilt jedoch erst seit 2008. Anstelle von herkömmlichen Sachleistungen können Sie nun das persönliche Budget beantragen. Mittels des “Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets” wurde es mit 3,5 Millionen Euro bezuschusst und ist heute ein anerkanntes, jedoch noch immer nicht besonders weit verbreitetes Instrument der Leistungserbringung. 

Da das Persönliche Budget keine neue Leistung, sondern tatsächlich nur eine neue Form der Leistungserbringung ist, sind damit keine anderen Rechte oder Ansprüche verbunden. Auch aus rein finanzieller Sicht bringt es keine Vorteile, indem man etwa mehr oder teurere Leistungen erhalten würde. Die Höhe der gewährten Leistungen ist im Gegenteil sogar nach oben hin von den Preisen für die herkömmlichen Sachleistungen begrenzt. Beim persönlichen Budget geht es also nicht darum, mehr zu erhalten, als bei sachleistungsbasierter Unterstützung gezahlt werden würde. Vielmehr zeigt sich der zentrale Unterschied zur herkömmlichen Sachleistung durch die Rollenverteilung der beteiligten Akteure: Leistungsnehmer, Leistungsträger und Leistungserbringer. 

 

Rechtliche Bedingungen

-GRAFIK-

Voraussetzung

Die Voraussetzung für das persönlich Budget

Alle Personen, die eine Behinderung und einen damit verbundenen Anspruch auf Unterstützung haben, dürfen das persönliche Budget nutzen. Das bedeutet, dass jeder, der bisher bereits Leistungen zum Ausgleich seiner Behinderung bezog, prinzipiell auch dazu berechtigt ist, das persönliche Budget erhalten – ungeachtet des Alters, der Art der Behinderung oder sonstiger Lebensumstände. 

Senioren, junge Erwachsene oder auch Kinder, für die ihre Eltern das Budget beantragen können, erhalten durch das persönliche Budget die Möglichkeit, eigene Vorkehrungen bezüglich ihrer Assistenz zu treffen und ihr Leben selbstbestimmter zu gestalten. Das Budget richtet sich explizit an alle Personen die geistig, seelisch oder körperlich im Alltag eingeschränkt sind oder von einer solchen Einschränkung bedroht sind. Grundvoraussetzung ist also nur die Behinderung an sich – weitere Voraussetzungen existieren nicht.

 

Unsere Unterstützung im Rahmen des persönlichen Budgets

Damit Sie bei der Beantragung des persönlichen Budgets und der darauffolgenden Planung Ihrer Pflege und Assistenz nicht allein auf sich gestellt sind, unterstützen wir Sie gern in sämtlichen Themen rund um das persönliche Budget. Zu unseren Leistungen zählen:

  • Unser Case Management berät Sie und Ihre Angehörigen persönlich und umfassend zu allen Themen im Rahmen des persönlichen Budgets 
  • Wir unterstützen Sie mit kompetenten Antworten auf all Ihre Fragen
  • Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Versorgung in Ihrer speziellen Situation und informieren Sie, welche Leistungen wir für Sie erbringen können
  • Wir klären Sie über den rechtlichen Rahmen des persönlichen Budgets und die Sicherstellung der pflegerischen Betreuung auf
  • Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und prüfen, welche Leistungen wir in welcher Höhe passend zu Ihrer persönlichen Situation gemeinsam beantragen können
Arbeitgebermodell

Eine Zusammenarbeit über das Arbeitgebermodell

Das persönliche Budget eröffnet Ihnen weitreichende Spielräume in der Gestaltung der eigenen Versorgungssituation. Eine Sonderform des persönlichen Budgets stellt das Arbeitgebermodell dar, das eine größtmögliche Selbstbestimmung im Alltag ermöglichen soll. Das Konzept basiert darauf, dass Sie ein Team von eigenen Mitarbeitern beschäftigen und eigenverantwortlich führen. In dieser Funktion können Sie selbst Ihre persönlichen Assistenten rekrutieren und als Arbeitgeber die Tagesstruktur bestimmen.

 

Das Arbeitgebermodell bietet Unterstützung in verschiedenen Bereichen:

  • Häusliche Pflege und Assistenz
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Fahrdienste
  • Familien-/Kinderbetreuung
  • Arbeitsassistenz

Von diesem Arbeitgebermodell profitieren jedoch nicht nur Sie, sondern auch der Leistungsträger, denn Kosten entstehen nur für Personal und Budgetassistenz. Im Vergleich zur Leistungserbringung durch gewinnorientiert arbeitende Dienstleister sind bei diesem Modell erhebliche Einsparungen möglich. Denn Kosten für Dienstwagenflotte, Software oder Büromieten, wie sie typischerweise bei einem ambulanten Pflegedienst anfallen, spielen hier keine Rolle.

 

Wir greifen Ihnen gern unter die Arme

Wenn Sie sich für ein Arbeitgebermodell entscheiden, stellen Sie Ihre Pflegekräfte selbst ein und werden dadurch zum Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass mitunter viele neue Aufgaben und eine besondere Verantwortung auf Sie zukommen. Damit Sie jedoch die Zeit haben, sich auf Ihren Alltag und Ihre Bedürfnisse zu konzentrieren, unterstützen wir Sie gern bei allen anfallenden Verwaltungstätigkeiten im Rahmen Ihrer Arbeitgeberfunktion. Zu unseren auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungen für Ihr Personal zählen unter anderem:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Meldung beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft u.a. 
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Urlaubsverwaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Nachweiserbringung für den Leistungsträger
  • Qualitätsmanagement bezüglich Ihrer Arbeitgeberrolle
  • Sicherstellung von Arbeitsschutz, Hygiene und pflegerischer Fachlichkeit in der Leistungserbringung