Persönliches Budget für Menschen mit einer Behinderung aus Düsseldorf

Das persönliche Budget ist eine besondere Form der Leistungserbringung, die es Pflegebedürftigen in Düsseldorf ermöglicht, die häusliche Pflege flexibel zu gestalten. Sie können selbst bestimmen, welche Leistungserbringer mit der Pflege und Betreuung beauftragt werden. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr persönliches Budget in Düsseldorf zu verwalten.

Der Gesetzgeber hat das persönliche Budget eingeführt, um pflegebedürftigen Menschen zu ermöglichen, eigenverantwortlich über die Pflege zu entscheiden. Sie können in Düsseldorf mit Ihrem persönlichen Budget ein Team für die häusliche Pflege aufstellen, um weiterhin im eigenen Zuhause zu bleiben. Die Pflegeberater von Privatschwester helfen Ihnen in Düsseldorf dabei, diese Finanzmittel optimal zu verwalten. Wie hoch Ihr persönliches Budget ist, hängt vom Pflegegrad ab. Deshalb ist es wichtig, den Pflegegrad zunächst bei der Krankenkasse in Düsseldorf durchzusetzen. Wir werden uns kompetent darum kümmern. Möchten Sie mehr erfahren? Dann nehmen Sie mit unseren Pflegeberatern Kontakt auf.

Die erfahrenen Pflegeberater unseres Teams unterstützen Sie dabei, das persönliche Budget in Düsseldorf bedarfs- und wunschgerecht einzusetzen:

  • Häusliche Pflege statt Heimunterbringung
  • Haushaltshilfe
  • Freizeit- und Alltagsbegleitung
  • Grundpflege
  • Intensiv- und Behandlungspflege
  • Im Notfall Hilfe vor Ort
  • Empathische Pflegekräfte
  • Kompetente Pflegeberater

Pflegesachleistungen in Düsseldorf haben eine Alternative

Mit dem persönlichen Budget werden die ansonsten von der Krankenkasse verwalteten Pflegesachleistungen in Düsseldorf ersetzt. Ziel ist es, die Generierung individueller Pflegekonzepte zu erleichtern und den Weg für eine häusliche Pflege zu ebnen. Sie können mit dem persönlichen Budget Pflegedienstleister beauftragen, die gewünschten Pflegesachleistungen zu erbringen. Leistungsträger bleibt dabei nach wie vor die Krankenkasse in Düsseldorf. Entscheiden Sie selbst, ob mit dem persönlichen Budget in Düsseldorf ein ambulanter Pflegedienst oder eine 24 Stunden Pflegekraft finanziert werden soll. Die Höhe des persönlichen Budgets orientiert sich an den maximalen Sachleistungsansprüchen, die Ihnen bei dem entsprechenden Pflegegrad in Düsseldorf zustehen. Deshalb ist es wichtig, dass zunächst der Pflegegrad durchgesetzt wird. Unsere Pflegeberater werden die nötigen Schritte veranlassen, damit Sie weiterhin in Ihrer vertrauten Umgebung leben können und dort eine optimale Pflege und Betreuung erhalten.

Seniorin alleine vor einem Fenster auf ein Handy guckend

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3 ältere Frauen sind beschäftigt am Handy

Neue Form der Leistungserbringung nutzen in Düsseldorf

Das persönliche Budget ist eine zusätzliche Möglichkeit der Leistungserbringung durch die Krankenkasse in Düsseldorf. Nutzen Sie diese Art der Leistungserbringung, um selbst zu entscheiden, wie die Pflege organisiert und von wem die Pflegeleistungen in Düsseldorf durchgeführt werden.

Das persönliche Budget stärkt die Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen. Entscheiden Sie darüber, wie die häusliche Pflege in Düsseldorf erfolgen soll:

  • Pflegeunterstützende Haushaltskräfte
  • Pflegefachkräfte
  • Demenzbetreuung
  • Freizeitbetreuung

Budget bei Ihrer Krankenkasse in Düsseldorf beantragen: So geht’s!

Das persönliche Budget wird bei Ihrer Krankenkasse in Düsseldorf beantragt und tritt an die Stelle der Pflegesachleistungen. Es handelt sich dabei um einen Geldbetrag, mit dem Sie Ihrerseits einen Pflegedienst oder eine 24 Stunden Pflegekraft bezahlen können. Wir helfen Ihnen dabei, den Antrag bei der Krankenkasse in Düsseldorf zu stellen und geeignete Pflegekräfte zu finden.

Wenn Sie eine 24 Stunden Betreuung wünschen, kommt dafür das Arbeitgebermodell als Sonderform des persönlichen Budgets zum Einsatz. Sie übernehmen dann die Rolle des Arbeitgebers und stellen die 24 Stunden Pflegekraft in Düsseldorf ein. Damit sind wiederum zahlreiche Pflichten verbunden, die wir Ihnen zuverlässig abnehmen.

altere Frau an einem Apple Laptop

Unsere Pflegeberater erledigen alle administrativen Aufgaben, die mit dem Arbeitgebermodell einhergehen:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Meldung beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft u. a.
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Urlaubsverwaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Nachweiserbringung für den Leistungsträger
  • Qualitätsmanagement bezüglich Ihrer Arbeitgeberrolle
  • Sicherstellung von Arbeitsschutz, Hygiene und pflegerischer Fachlichkeit in der Leistungserbringung

Details

Die Leistungen, die in Form eines Persönliches Budget in Anspruch genommen werden können, sind vielfältig. Erfahren Sie mehr über die neue Form der Leistungserbringung, welche Vorteile bringt eine Zusammenarbeit über das Arbeitgebermodell mit sich und welche Voraussetzungen sind für das persönliche Budget wichtig.

Details persönliches Budget

Das persönliche Budget als Leistungsform

Das persönliche Budget nach SGB IX besteht bereits seit Sommer 2001, der Rechtsanspruch darauf gilt jedoch erst seit 2008. Anstelle von herkömmlichen Sachleistungen können Sie nun das persönliche Budget beantragen. Mittels des “Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets” wurde es mit 3,5 Millionen Euro bezuschusst und ist heute ein anerkanntes, jedoch noch immer nicht besonders weit verbreitetes Instrument der Leistungserbringung. 

Da das Persönliche Budget keine neue Leistung, sondern tatsächlich nur eine neue Form der Leistungserbringung ist, sind damit keine anderen Rechte oder Ansprüche verbunden. Auch aus rein finanzieller Sicht bringt es keine Vorteile, indem man etwa mehr oder teurere Leistungen erhalten würde. Die Höhe der gewährten Leistungen ist im Gegenteil sogar nach oben hin von den Preisen für die herkömmlichen Sachleistungen begrenzt. Beim persönlichen Budget geht es also nicht darum, mehr zu erhalten, als bei sachleistungsbasierter Unterstützung gezahlt werden würde. Vielmehr zeigt sich der zentrale Unterschied zur herkömmlichen Sachleistung durch die Rollenverteilung der beteiligten Akteure: Leistungsnehmer, Leistungsträger und Leistungserbringer. 

 

Rechtliche Bedingungen

-GRAFIK-

Voraussetzung

Die Voraussetzung für das persönlich Budget

Alle Personen, die eine Behinderung und einen damit verbundenen Anspruch auf Unterstützung haben, dürfen das persönliche Budget nutzen. Das bedeutet, dass jeder, der bisher bereits Leistungen zum Ausgleich seiner Behinderung bezog, prinzipiell auch dazu berechtigt ist, das persönliche Budget erhalten – ungeachtet des Alters, der Art der Behinderung oder sonstiger Lebensumstände. 

Senioren, junge Erwachsene oder auch Kinder, für die ihre Eltern das Budget beantragen können, erhalten durch das persönliche Budget die Möglichkeit, eigene Vorkehrungen bezüglich ihrer Assistenz zu treffen und ihr Leben selbstbestimmter zu gestalten. Das Budget richtet sich explizit an alle Personen die geistig, seelisch oder körperlich im Alltag eingeschränkt sind oder von einer solchen Einschränkung bedroht sind. Grundvoraussetzung ist also nur die Behinderung an sich – weitere Voraussetzungen existieren nicht.

 

Unsere Unterstützung im Rahmen des persönlichen Budgets

Damit Sie bei der Beantragung des persönlichen Budgets und der darauffolgenden Planung Ihrer Pflege und Assistenz nicht allein auf sich gestellt sind, unterstützen wir Sie gern in sämtlichen Themen rund um das persönliche Budget. Zu unseren Leistungen zählen:

  • Unser Case Management berät Sie und Ihre Angehörigen persönlich und umfassend zu allen Themen im Rahmen des persönlichen Budgets 
  • Wir unterstützen Sie mit kompetenten Antworten auf all Ihre Fragen
  • Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Versorgung in Ihrer speziellen Situation und informieren Sie, welche Leistungen wir für Sie erbringen können
  • Wir klären Sie über den rechtlichen Rahmen des persönlichen Budgets und die Sicherstellung der pflegerischen Betreuung auf
  • Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und prüfen, welche Leistungen wir in welcher Höhe passend zu Ihrer persönlichen Situation gemeinsam beantragen können
Arbeitgebermodell

Eine Zusammenarbeit über das Arbeitgebermodell

Das persönliche Budget eröffnet Ihnen weitreichende Spielräume in der Gestaltung der eigenen Versorgungssituation. Eine Sonderform des persönlichen Budgets stellt das Arbeitgebermodell dar, das eine größtmögliche Selbstbestimmung im Alltag ermöglichen soll. Das Konzept basiert darauf, dass Sie ein Team von eigenen Mitarbeitern beschäftigen und eigenverantwortlich führen. In dieser Funktion können Sie selbst Ihre persönlichen Assistenten rekrutieren und als Arbeitgeber die Tagesstruktur bestimmen.

 

Das Arbeitgebermodell bietet Unterstützung in verschiedenen Bereichen:

  • Häusliche Pflege und Assistenz
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Fahrdienste
  • Familien-/Kinderbetreuung
  • Arbeitsassistenz

Von diesem Arbeitgebermodell profitieren jedoch nicht nur Sie, sondern auch der Leistungsträger, denn Kosten entstehen nur für Personal und Budgetassistenz. Im Vergleich zur Leistungserbringung durch gewinnorientiert arbeitende Dienstleister sind bei diesem Modell erhebliche Einsparungen möglich. Denn Kosten für Dienstwagenflotte, Software oder Büromieten, wie sie typischerweise bei einem ambulanten Pflegedienst anfallen, spielen hier keine Rolle.

 

Wir greifen Ihnen gern unter die Arme

Wenn Sie sich für ein Arbeitgebermodell entscheiden, stellen Sie Ihre Pflegekräfte selbst ein und werden dadurch zum Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass mitunter viele neue Aufgaben und eine besondere Verantwortung auf Sie zukommen. Damit Sie jedoch die Zeit haben, sich auf Ihren Alltag und Ihre Bedürfnisse zu konzentrieren, unterstützen wir Sie gern bei allen anfallenden Verwaltungstätigkeiten im Rahmen Ihrer Arbeitgeberfunktion. Zu unseren auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungen für Ihr Personal zählen unter anderem:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Meldung beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft u.a. 
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Urlaubsverwaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Nachweiserbringung für den Leistungsträger
  • Qualitätsmanagement bezüglich Ihrer Arbeitgeberrolle
  • Sicherstellung von Arbeitsschutz, Hygiene und pflegerischer Fachlichkeit in der Leistungserbringung