Persönliches Budget in Dortmund

Das persönliche Budget wurde vom Gesetzgeber als weitere Form der Leistungserbringung konzipiert. Sie können damit in Dortmund die häusliche Pflege nach eigenen Vorstellungen gestalten. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr persönliches Budget optimal in Dortmund einzusetzen.

Das persönliche Budget ist eine weitere Art der Leistungserbringung und bietet Pflegebedürftigen sowie ihren Familien in Dortmund die Möglichkeit, eine häusliche Pflege flexibel zu organisieren. Das entspricht dem Wunsch vieler betreuungsbedürftiger Menschen, sich selbstbestimmt um die Pflege zu kümmern und zu entscheiden, wer die Betreuung durchführen soll. Das Team von Privatschwester hilft Ihnen dabei, ein Pflegeteam zusammenzustellen oder eine 24 Stunden Pflegekraft zu engagieren. Außerdem sorgen wir dafür, die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen. Um das persönliche Budget in Dortmund zu beantragen, muss zunächst ein Pflegegrad festgestellt werden. Wir helfen Ihnen, den Pflegegrad bei der Krankenkasse durchzusetzen. Benötigen Sie weitere Informationen? Dann nehmen Sie jetzt mit unseren Pflegeberatern Kontakt auf:

Unsere zuverlässigen Pflegeberater unterstützen Sie bei der Beantragung und Nutzung des persönlichen Budgets in Dortmund:

  • Pflege zu Hause anstatt im Pflegeheim
  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung
  • Hilfe bei der Haushaltsführung
  • Alltags- und Freizeitbegleitung
  • Grundpflege
  • Behandlungs- und Intensivpflege
  • Empathische Pflegekräfte
  • Kompetente Beratung

Die Alternative zu Pflegesachleistungen in Dortmund

Das persönliche Budget ersetzt die ansonsten von der Krankenkasse verwalteten Pflegesachleistungen in Dortmund. Ziel ist es, einfachere Möglichkeiten zu schaffen, eine häusliche Pflege zu organisieren. Sie können mit Ihrem persönlichen Budget eigenbestimmt Pflegedienstleister beauftragen, welche die Pflegesachleistungen in Dortmund ausführen. Die Krankenkasse bleibt somit weiterhin der Leistungsträger – Sie entscheiden jedoch über die Leistungserbringer. Das kann ein ambulanter Pflegedienst sein oder eine 24 Stunden Pflegekraft, die mit Ihnen gemeinsam lebt und rund um die Uhr als Ansprechpartner verfügbar ist. Das persönliche Budget richtet sich an der maximalen Höhe der Ansprüche für Pflegesachleistungen Ihres Pflegegrads aus. Nehmen Sie jetzt mit unserem Team Kontakt auf, um sich in Dortmund ausführlich über die Beantragung und Verwendung der finanziellen Mittel für Ihre häusliche Pflege zu informieren.

Seniorin alleine vor einem Fenster auf ein Handy guckend

Sie haben Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Seniorin mit ihrer Enkelin bei einem Gespräch

Weitere Form der Leistungserbringung in Dortmund

Das persönliche Budget ist eine andere Möglichkeit, von der Leistungserbringung im Bereich der häuslichen Pflege zu profitieren. Es stellt also keine eigenständige Leistung dar und muss ebenfalls bei der Krankenkasse in Dortmund beantragt werden.

Das persönliche Budget bietet Ihnen die Möglichkeit, in Dortmund die häusliche Pflege selbstbestimmt zu organisieren:

  • Pflegeunterstützende Haushaltskräfte
  • Pflegefachkräfte
  • Demenzbetreuung
  • Freizeitbetreuung

Antragstellung läuft über die Krankenkasse in Dortmund

Sie beantragen das persönliche Budget bei Ihrer Krankenkasse in Dortmund, die Leistungsträger bleibt, aber nicht über die Leistungserbringer entscheidet. Auf welche Weise das persönliche Budget für Pflegesachleistungen in Dortmund verwendet wird – für einen ambulanten Pflegedienst oder eine 24 Stunden Pflegekraft – entscheiden Sie.

Wenn Sie eine 24 Stunden Pflegekraft beschäftigen möchten, kommt eine Sonderform des persönlichen Budgets, das sogenannte Arbeitgebermodell, zur Anwendung. Sie übernehmen dabei in Dortmund die Rolle des Arbeitgebers, der die Betreuungskraft anstellt – mit allen Pflichten. Es gehört zum Service von Privatschwester, das private Budget bei der Krankenkasse in Dortmund zu beantragen und Sie außerdem von den Arbeitgeberpflichten zu entlasten, um für eine rechtssichere Beschäftigung der 24 Stunden Pflegekraft zu sorgen.

3 ältere Frauen sind beschäftigt am Handy

Wir erledigen die administrativen Aufgaben, die mit dem Arbeitgebermodell verbunden sind:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Meldung beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft u. a.
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Urlaubsverwaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Nachweiserbringung für den Leistungsträger
  • Qualitätsmanagement bezüglich Ihrer Arbeitgeberrolle
  • Sicherstellung von Arbeitsschutz, Hygiene und pflegerischer Fachlichkeit in der Leistungserbringung

Details

Die Leistungen, die in Form eines Persönliches Budget in Anspruch genommen werden können, sind vielfältig. Erfahren Sie mehr über die neue Form der Leistungserbringung, welche Vorteile bringt eine Zusammenarbeit über das Arbeitgebermodell mit sich und welche Voraussetzungen sind für das persönliche Budget wichtig.

Details persönliches Budget

Das persönliche Budget als Leistungsform

Das persönliche Budget nach SGB IX besteht bereits seit Sommer 2001, der Rechtsanspruch darauf gilt jedoch erst seit 2008. Anstelle von herkömmlichen Sachleistungen können Sie nun das persönliche Budget beantragen. Mittels des “Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets” wurde es mit 3,5 Millionen Euro bezuschusst und ist heute ein anerkanntes, jedoch noch immer nicht besonders weit verbreitetes Instrument der Leistungserbringung. 

Da das Persönliche Budget keine neue Leistung, sondern tatsächlich nur eine neue Form der Leistungserbringung ist, sind damit keine anderen Rechte oder Ansprüche verbunden. Auch aus rein finanzieller Sicht bringt es keine Vorteile, indem man etwa mehr oder teurere Leistungen erhalten würde. Die Höhe der gewährten Leistungen ist im Gegenteil sogar nach oben hin von den Preisen für die herkömmlichen Sachleistungen begrenzt. Beim persönlichen Budget geht es also nicht darum, mehr zu erhalten, als bei sachleistungsbasierter Unterstützung gezahlt werden würde. Vielmehr zeigt sich der zentrale Unterschied zur herkömmlichen Sachleistung durch die Rollenverteilung der beteiligten Akteure: Leistungsnehmer, Leistungsträger und Leistungserbringer. 

 

Rechtliche Bedingungen

-GRAFIK-

Voraussetzung

Die Voraussetzung für das persönlich Budget

Alle Personen, die eine Behinderung und einen damit verbundenen Anspruch auf Unterstützung haben, dürfen das persönliche Budget nutzen. Das bedeutet, dass jeder, der bisher bereits Leistungen zum Ausgleich seiner Behinderung bezog, prinzipiell auch dazu berechtigt ist, das persönliche Budget erhalten – ungeachtet des Alters, der Art der Behinderung oder sonstiger Lebensumstände. 

Senioren, junge Erwachsene oder auch Kinder, für die ihre Eltern das Budget beantragen können, erhalten durch das persönliche Budget die Möglichkeit, eigene Vorkehrungen bezüglich ihrer Assistenz zu treffen und ihr Leben selbstbestimmter zu gestalten. Das Budget richtet sich explizit an alle Personen die geistig, seelisch oder körperlich im Alltag eingeschränkt sind oder von einer solchen Einschränkung bedroht sind. Grundvoraussetzung ist also nur die Behinderung an sich – weitere Voraussetzungen existieren nicht.

 

Unsere Unterstützung im Rahmen des persönlichen Budgets

Damit Sie bei der Beantragung des persönlichen Budgets und der darauffolgenden Planung Ihrer Pflege und Assistenz nicht allein auf sich gestellt sind, unterstützen wir Sie gern in sämtlichen Themen rund um das persönliche Budget. Zu unseren Leistungen zählen:

  • Unser Case Management berät Sie und Ihre Angehörigen persönlich und umfassend zu allen Themen im Rahmen des persönlichen Budgets 
  • Wir unterstützen Sie mit kompetenten Antworten auf all Ihre Fragen
  • Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Versorgung in Ihrer speziellen Situation und informieren Sie, welche Leistungen wir für Sie erbringen können
  • Wir klären Sie über den rechtlichen Rahmen des persönlichen Budgets und die Sicherstellung der pflegerischen Betreuung auf
  • Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und prüfen, welche Leistungen wir in welcher Höhe passend zu Ihrer persönlichen Situation gemeinsam beantragen können
Arbeitgebermodell

Eine Zusammenarbeit über das Arbeitgebermodell

Das persönliche Budget eröffnet Ihnen weitreichende Spielräume in der Gestaltung der eigenen Versorgungssituation. Eine Sonderform des persönlichen Budgets stellt das Arbeitgebermodell dar, das eine größtmögliche Selbstbestimmung im Alltag ermöglichen soll. Das Konzept basiert darauf, dass Sie ein Team von eigenen Mitarbeitern beschäftigen und eigenverantwortlich führen. In dieser Funktion können Sie selbst Ihre persönlichen Assistenten rekrutieren und als Arbeitgeber die Tagesstruktur bestimmen.

 

Das Arbeitgebermodell bietet Unterstützung in verschiedenen Bereichen:

  • Häusliche Pflege und Assistenz
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Fahrdienste
  • Familien-/Kinderbetreuung
  • Arbeitsassistenz

Von diesem Arbeitgebermodell profitieren jedoch nicht nur Sie, sondern auch der Leistungsträger, denn Kosten entstehen nur für Personal und Budgetassistenz. Im Vergleich zur Leistungserbringung durch gewinnorientiert arbeitende Dienstleister sind bei diesem Modell erhebliche Einsparungen möglich. Denn Kosten für Dienstwagenflotte, Software oder Büromieten, wie sie typischerweise bei einem ambulanten Pflegedienst anfallen, spielen hier keine Rolle.

 

Wir greifen Ihnen gern unter die Arme

Wenn Sie sich für ein Arbeitgebermodell entscheiden, stellen Sie Ihre Pflegekräfte selbst ein und werden dadurch zum Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass mitunter viele neue Aufgaben und eine besondere Verantwortung auf Sie zukommen. Damit Sie jedoch die Zeit haben, sich auf Ihren Alltag und Ihre Bedürfnisse zu konzentrieren, unterstützen wir Sie gern bei allen anfallenden Verwaltungstätigkeiten im Rahmen Ihrer Arbeitgeberfunktion. Zu unseren auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungen für Ihr Personal zählen unter anderem:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Meldung beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft u.a. 
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Urlaubsverwaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Nachweiserbringung für den Leistungsträger
  • Qualitätsmanagement bezüglich Ihrer Arbeitgeberrolle
  • Sicherstellung von Arbeitsschutz, Hygiene und pflegerischer Fachlichkeit in der Leistungserbringung