Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung aus Berlin

Beim persönlichen Budget handelt es sich um eine Form der Leistungserbringung, auf die Personen mit einer Behinderung aus Berlin und einem daraus resultierenden Pflegebedarf seit 2008 Anspruch haben. Sie können damit den Pflegebedarf individuell und selbstbestimmt decken.

Das persönliche Budget bietet Ihnen in Berlin die Möglichkeit, ein individuelles Pflegekonzept zu erstellen und die Pflege im eigenen Zuhause durchführen zu lassen. Anstatt Pflegesachleistungen zu nutzen, können Sie über das persönliche Budget verfügen und Leistungserbringer Ihrer Wahl in Berlin mit der Pflege zu Hause beauftragen. Sie profitieren mit dem persönlichen Budget von einem großen Spielraum bei der Organisation der Pflege in Berlin. Unsere kompetenten Pflegeberater helfen Ihnen dabei, das persönliche Budget in Berlin zu beantragen und optimal einzusetzen. Möchten Sie mehr über diese Option erfahren? Nehmen Sie jetzt mit unseren Pflegeberatern Kontakt auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Unser Team unterstützt Sie dabei, das persönliche Budget in Berlin für eine bestmögliche Zusammenstellung von Pflegeleistungen einzusetzen:

  • Organisation der häuslichen Pflege als Alternative zum Pflegeheim
  • Unterstützung im Haushalt
  • Alltagsbegleitung
  • Grundpflege
  • Intensiv- und Behandlungspflege
  • Rund um die Uhr optimale Versorgung
  • Ausgebildete Pflegekräfte
  • Kompetente Beratung

Statt Pflegesachleistungen persönliches Budget beantragen in Berlin

Das persönliche Budget tritt an die Stelle von Pflegesachleistungen, die ansonsten von der Krankenkasse bezahlt würden. Sie können den entsprechenden Geldbetrag in Berlin einsetzen, um die Pflege entsprechend Ihren Wünschen zu organisieren. Sie beauftragen einen Pflegedienstleister Ihrer Wahl mit der Durchführung von Pflegesachleistungen in Berlin. Dazu zählen alle Pflegeleistungen, die von professionellen Pflegekräften oder von einem ambulanten Pflegedienst im Rahmen der häuslichen Pflege erbracht werden.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad können eine Kostenerstattung bis zur Höchstsumme der Sachleistungsansprüche für ihren Pflegegrad verlangen. Nutzen Sie unsere Unterstützung bei der Beantragung des persönlichen Budgets und bei dessen optimaler Verwendung für die von Ihnen gewünschten Pflegesachleistungen in Berlin.

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3 ältere Frauen sind beschäftigt am Handy

Neue Form der Leistungserbringung in Berlin

Beim persönlichen Budget handelt es sich nicht um eine eigenständige Leistung, sondern um eine Art der Leistungserbringung, die es Pflegebedürftigen in Berlin ermöglichen soll, die Pflege individuell im häuslichen Umfeld durchführen zu lassen. Das führt zu mehr Selbstbestimmung und zu einer individuelleren Betreuung.

Sie können mit dem persönlichen Budget in Berlin folgende Leistungen der häuslichen Pflege finanzieren:

  • Pflegeunterstützende Haushaltskräfte
  • Pflegefachkräfte
  • Demenzbetreuung
  • Freizeitbetreuung

Antrag stellen bei Krankenkasse in Berlin

Das persönliche Budget wird bei der Krankenkasse in Berlin beantragt und tritt an die Stelle von Pflegesachleistungen, die direkt von der Krankenkasse bezahlt werden. Die Krankenkasse in Berlin ist der Leistungsträger. Sie können mit dem persönlichen Budget Leistungserbringer Ihrer Wahl in Berlin engagieren und die finanziellen Mittel nutzen, um die Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder einer 24 Stunden Pflegekraft zu bezahlen.

Um eine 24 Stunden Betreuung zu Hause zu organisieren, bietet sich das Arbeitgebermodell als Sonderform des persönlichen Budgets an. Sie übernehmen dabei die Rolle des Arbeitgebers und stellen sich das Team für Ihre Pflege in Berlin selbst zusammen. Nutzen Sie bei dieser Variante die zuverlässige Unterstützung unserer Pflegeberater, die das persönliche Budget bei der Krankenkasse beantragen und in Berlin die individuelle Pflegeplanung übernehmen.

Seniorin alleine vor einem Fenster auf ein Handy guckend

Wir nehmen Ihnen alle administrativen Aufgaben ab, die mit der Rolle des Arbeitnehmers einhergehen:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Meldung beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft u. a.
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Urlaubsverwaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Nachweiserbringung für den Leistungsträger
  • Qualitätsmanagement bezüglich Ihrer Arbeitgeberrolle
  • Sicherstellung von Arbeitsschutz, Hygiene und pflegerischer Fachlichkeit in der Leistungserbringung

Details

Die Leistungen, die in Form eines Persönliches Budget in Anspruch genommen werden können, sind vielfältig. Erfahren Sie mehr über die neue Form der Leistungserbringung, welche Vorteile bringt eine Zusammenarbeit über das Arbeitgebermodell mit sich und welche Voraussetzungen sind für das persönliche Budget wichtig.

Details persönliches Budget

Das persönliche Budget als Leistungsform

Das persönliche Budget nach SGB IX besteht bereits seit Sommer 2001, der Rechtsanspruch darauf gilt jedoch erst seit 2008. Anstelle von herkömmlichen Sachleistungen können Sie nun das persönliche Budget beantragen. Mittels des “Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets” wurde es mit 3,5 Millionen Euro bezuschusst und ist heute ein anerkanntes, jedoch noch immer nicht besonders weit verbreitetes Instrument der Leistungserbringung. 

Da das Persönliche Budget keine neue Leistung, sondern tatsächlich nur eine neue Form der Leistungserbringung ist, sind damit keine anderen Rechte oder Ansprüche verbunden. Auch aus rein finanzieller Sicht bringt es keine Vorteile, indem man etwa mehr oder teurere Leistungen erhalten würde. Die Höhe der gewährten Leistungen ist im Gegenteil sogar nach oben hin von den Preisen für die herkömmlichen Sachleistungen begrenzt. Beim persönlichen Budget geht es also nicht darum, mehr zu erhalten, als bei sachleistungsbasierter Unterstützung gezahlt werden würde. Vielmehr zeigt sich der zentrale Unterschied zur herkömmlichen Sachleistung durch die Rollenverteilung der beteiligten Akteure: Leistungsnehmer, Leistungsträger und Leistungserbringer. 

 

Rechtliche Bedingungen

-GRAFIK-

Voraussetzung

Die Voraussetzung für das persönlich Budget

Alle Personen, die eine Behinderung und einen damit verbundenen Anspruch auf Unterstützung haben, dürfen das persönliche Budget nutzen. Das bedeutet, dass jeder, der bisher bereits Leistungen zum Ausgleich seiner Behinderung bezog, prinzipiell auch dazu berechtigt ist, das persönliche Budget erhalten – ungeachtet des Alters, der Art der Behinderung oder sonstiger Lebensumstände. 

Senioren, junge Erwachsene oder auch Kinder, für die ihre Eltern das Budget beantragen können, erhalten durch das persönliche Budget die Möglichkeit, eigene Vorkehrungen bezüglich ihrer Assistenz zu treffen und ihr Leben selbstbestimmter zu gestalten. Das Budget richtet sich explizit an alle Personen die geistig, seelisch oder körperlich im Alltag eingeschränkt sind oder von einer solchen Einschränkung bedroht sind. Grundvoraussetzung ist also nur die Behinderung an sich – weitere Voraussetzungen existieren nicht.

 

Unsere Unterstützung im Rahmen des persönlichen Budgets

Damit Sie bei der Beantragung des persönlichen Budgets und der darauffolgenden Planung Ihrer Pflege und Assistenz nicht allein auf sich gestellt sind, unterstützen wir Sie gern in sämtlichen Themen rund um das persönliche Budget. Zu unseren Leistungen zählen:

  • Unser Case Management berät Sie und Ihre Angehörigen persönlich und umfassend zu allen Themen im Rahmen des persönlichen Budgets 
  • Wir unterstützen Sie mit kompetenten Antworten auf all Ihre Fragen
  • Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Versorgung in Ihrer speziellen Situation und informieren Sie, welche Leistungen wir für Sie erbringen können
  • Wir klären Sie über den rechtlichen Rahmen des persönlichen Budgets und die Sicherstellung der pflegerischen Betreuung auf
  • Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und prüfen, welche Leistungen wir in welcher Höhe passend zu Ihrer persönlichen Situation gemeinsam beantragen können
Arbeitgebermodell

Eine Zusammenarbeit über das Arbeitgebermodell

Das persönliche Budget eröffnet Ihnen weitreichende Spielräume in der Gestaltung der eigenen Versorgungssituation. Eine Sonderform des persönlichen Budgets stellt das Arbeitgebermodell dar, das eine größtmögliche Selbstbestimmung im Alltag ermöglichen soll. Das Konzept basiert darauf, dass Sie ein Team von eigenen Mitarbeitern beschäftigen und eigenverantwortlich führen. In dieser Funktion können Sie selbst Ihre persönlichen Assistenten rekrutieren und als Arbeitgeber die Tagesstruktur bestimmen.

 

Das Arbeitgebermodell bietet Unterstützung in verschiedenen Bereichen:

  • Häusliche Pflege und Assistenz
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Fahrdienste
  • Familien-/Kinderbetreuung
  • Arbeitsassistenz

Von diesem Arbeitgebermodell profitieren jedoch nicht nur Sie, sondern auch der Leistungsträger, denn Kosten entstehen nur für Personal und Budgetassistenz. Im Vergleich zur Leistungserbringung durch gewinnorientiert arbeitende Dienstleister sind bei diesem Modell erhebliche Einsparungen möglich. Denn Kosten für Dienstwagenflotte, Software oder Büromieten, wie sie typischerweise bei einem ambulanten Pflegedienst anfallen, spielen hier keine Rolle.

 

Wir greifen Ihnen gern unter die Arme

Wenn Sie sich für ein Arbeitgebermodell entscheiden, stellen Sie Ihre Pflegekräfte selbst ein und werden dadurch zum Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass mitunter viele neue Aufgaben und eine besondere Verantwortung auf Sie zukommen. Damit Sie jedoch die Zeit haben, sich auf Ihren Alltag und Ihre Bedürfnisse zu konzentrieren, unterstützen wir Sie gern bei allen anfallenden Verwaltungstätigkeiten im Rahmen Ihrer Arbeitgeberfunktion. Zu unseren auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungen für Ihr Personal zählen unter anderem:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Meldung beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft u.a. 
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Urlaubsverwaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Nachweiserbringung für den Leistungsträger
  • Qualitätsmanagement bezüglich Ihrer Arbeitgeberrolle
  • Sicherstellung von Arbeitsschutz, Hygiene und pflegerischer Fachlichkeit in der Leistungserbringung