Unter dem Begriff der 24-Stunden-Pflege versteht sich der Einsatz von Pflegehilfen oder Pflegefachkräften, die Sie im Haushalt und Alltag unterstützen und je nach medizinischer Ausbildung Aufgaben der Grund- bzw. Behandlungspflege oder auch der Intensivpflege übernehmen. In der Regel leben die Betreuungskräfte mit in Ihrem Haushalt, um auch im Notfall schnell unterstützen zu können. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ impliziert eigentlich, dass es sich hierbei um eine pflegerische Leistung im Sinne einer Intensivpflege rund um die Uhr handeln könnte. Eine solche Rund-um-die-Uhr-Pflege können allerdings nur ausgebildete Pflegekräfte abwechselnd leisten. Deshalb ist die 24-Stunden-Pflege bzw. Betreuung eine Branchenbezeichnung, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch sowohl für die pflegeunterstützende Betreuung wie auch die Intensivpflege durch Pflegefachkräfte etabliert hat.
Die korrekte Bezeichnung der Dienstleistung im Sinne der Seniorenbetreuung und Altenpflege lautet allerdings „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“, kurz BihG. Die pflegebedürftige Person benötigt eine individuelle Betreuung im eigenen Zuhause, die durch eine Hilfskraft oder Betreuungsperson gewährleistet wird.
Trotz der Begrifflichkeit „24-Stunden-Pflege“ kann eine Betreuungskraft natürlich nicht 24 Stunden durchgängig tätig sein. Das ist nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz auch gar nicht zulässig. Unsere Betreuungskräfte arbeiten durchschnittlich 40 Stunden in einer Sieben-Tage-Woche und maximal 160 Stunden pro Monat, was einer Arbeitszeit von etwa 5-6 Stunden am Tag gleichkommt. Darüber hinaus geben sie die Sicherheit, dass jemand vor Ort ist und jederzeit unterstützen kann, zum Beispiel im Falle eines Notfalls. Wichtig ist die passende Arbeits-, Pausen- und Freizeitregelung, um sowohl Ihre individuellen Bedürfnisse gewährleisten zu können als auch dem Arbeitnehmerschutz der Betreuungskräfte nachzukommen.